Mainfranken: Pädophiler Pfaffe bleibt nach Kuschelurteil auf freiem Fuß und darf weiter für die Kirche arbeiten
Im Jahr 2020 sprach das Amtsgericht Bad Kissingen gegen einen Kaplan ein Kuschelurteil aus, der in einer Gemeinde im Landkreis Bad Kissingen sein widerliches Unwesen trieb: So wurde der Pfaffe nach dem Missbrauch einer damaligen 12-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von gerade einmal einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt, die dann auch noch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus musste er lächerliche 1.200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Es ist wirklich äußerst fraglich, welche Intention das Gericht mit dem Kuschelurteil verfolgte. Denn diese Verurteilung hat weder eine resozialisierende, noch eine bestrafende Wirkung und liegt am unteren Ende des möglichen Strafmaßes. Mutmaßlich ein Urteil, um den Schein der Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Ob hier die Kirchenlobby ihre Finger im Spiel hatte? Zumal der pädophile Pfaffe seine Taten nicht einmal wirklich bereute, sondern auch noch den Kindesmissbrauch leugnete, da er angeblich keinen Geschlechtsverkehr mit der Minderjährigen vor ihrem 18. Geburtstag hatte.
Nun, im Jahr 2022 und damit zwei Jahre später, tagte ein sogenanntes „Kirchengericht“ über den Fall. Dies ist eine geistliche Instanz für innerkirchliche Angelegenheiten. In der öffentlichen Wahrnehmung suggeriert die Kirche immer wieder, dass ihr „Kirchenrecht“ oder ihre „Kirchengerichte“ gleichauf oder noch über dem „weltlichen“ Recht stehen. Auch BRD-Behörden behandeln dies teilweise so, obwohl es de jure kein anerkanntes „Kirchenrecht“ gibt. Eine Anmaßung sondergleichen, vielmehr stellt ein solches „Kirchengericht“ eher ein „Schiedsgericht“ wie bei Vereinen dar.
Scheidungen werden härter bestraft als sexueller Missbrauch
Vor dem Hintergrund vieler in der letzten Zeit ans Licht gekommener Missbrauchsskandale in der katholischen Kirche hätte man sich vorstellen können, dass hier zumindest die Kirche Konsequenzen zieht und den pädophilen Pfaffen vor die Türe setzt. Aber weit gefehlt: der seit 2020 suspendierte Kaplan darf weiter für die Kirche arbeiten, allerdings keine Gottesdienste abhalten und er bekommt nur noch eine „Grundsicherung“ als Einkommen. Man muss sich hier vor Augen halten, dass Beschäftigte der Kirche und von kircheneigenen Betrieben regelmäßig gefeuert werden, wenn sie nach einer vollzogenen Scheidung wieder neu heiraten!
Für die Kirche scheint also der Kindesmissbrauch arbeitsrechtlich nicht so schwerwiegend zu sein, wie eine aus ihrer Sicht unmoralische Heirat. Wobei sich dies nicht auf die Schließung einer Homoehe bezieht!
Oberfranken: Kirche vertuscht trotz Aufklärungsbeteuerungen Fälle von Missbrauch
Der aktuelle Erzbischof von Bamberg räumt im Falle eines mutmaßlich pädophilen Pfaffens, der zwischen den Sechzigern bis Ende der Neunziger immer wieder Kinder missbraucht haben soll, bei der Aufklärung und Mitwirkung bei der Strafverfolgung „schwere Versäumnisse der Bistumsleitung“ ein.
Allerdings bezieht sich der Erzbischof hierbei nur auf die Zeiten vor seiner Machtübernahme. Für die Machtorganisation, die sich als moralische Instanz und weltliche Vertretung der christlich-katholischen Mythologie sieht, ist es sehr bequem, dass der beschuldigte Pfaffe und damalige Zuständige längst verstorben ist. So ist zumindest im Diesseits keiner mehr greifbar. Die Frage, ob Kinderschänderpfaffen nach ihrem Ableben durch den besonderen Draht der Kirche nach „Oben“ in die „Hölle“ kommen, hat auch noch keine der geistlichen Instanzen beantwortet. Dem „diesseitigen“ Umgang mit pädophilen Geistlichen zu Folge wohl eher nicht.
Missbrauch über Jahrzehnte hinweg
So sollen sich die Missbrauchstaten des mutmaßlich pädophilen Pfaffens Dieter S. über Jahrzehnte hingezogen haben. Jahrzehnte, in denen die Kirche immer wieder die Taten unter den Teppich kehrte und zu keiner Zeit die Mitteilungen von Opfern oder Hinweise von anderen Personen an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitete.
Als Missbrauchsfälle, mutmaßlich von Dieter S. im Raum Nürnberg begangen, der Kirche Anfang der Sechziger Jahre bekannt geworden sein sollen, wurde dieser nur in ein Kloster gesteckt, um „zur Besinnung“ zu kommen.
Ihm wurde dann auch erlaubt, sich unter Weiterbeschäftigung bei der Kirche nach Bolivien abzusetzen und dort sein Unwesen zu treiben. Ende der Sechziger Jahre durfte der Pfaffe dann wieder nach Deutschland zurückkehren, wo er im oberfränkischen Wallenfels als Dorfpfaffe eingesetzt wurde.
Hier konnte er sich mutmaßlich dann ungestört ein Vierteljahrhundert lang an mehreren Minderjährigen auf abscheulichste Art und Weise vergehen. Als das Thema Mitte der Neunziger Jahre im Pfarrgemeinderat angesprochen wurde, tauchte der Pfaffe wieder in Bolivien unter. Auch hier hatte das Verhalten des mutmaßlich pädophilen Pfaffens seitens der Kirche keinerlei Konsequenzen. Vielmehr wird von der Kirche behauptet, dass es „schwierig“ gewesen sei, des Pfaffen habhaft zu werden, da dieser in Bolivien untergetaucht wäre und ausschließlich Hinweise vorgelegen hätten, die nicht direkt von einem Opfer kamen.
Ehrenbürgerschaft der Gemeinde
Alles nur vorgeschobene Phrasen. Denn Anfang der Zweitausender kehrte Dieter S. nach Deutschland zurück und wurde sogar noch „regulär in den Ruhestand“ versetzt! Er durfte dann gut behütet von der Kirche seinen Lebensabend am mutmaßlichen Tatort Wallenfels verbringen und erhielt sogar noch die Ehrenbürgerschaft der Gemeinde!
Die Versetzung in den Ruhestand des mutmaßlich pädophilen Pfaffen wurde durch den jetzigen Erzbischof vorgenommen, obwohl schon zu Lebzeiten von Dieter S. Hinweise auf dessen mutmaßliche Taten vorgelegen hätten, wie die Kirche selbst bestätigt. Die Hinweise beziehen sich aber nicht nur auf die mutmaßlichen Missbrauchsfälle aus den Sechziger Jahren, sondern auch auf die aus Wallenfels.
Doch weiterhin werden die Untaten pädophiler Geistlicher unter den Teppich gekehrt und möglichst vor der Öffentlichkeit verborgen. Der vorliegende Fall offenbart einmal mehr die Volksfeindlichkeit der Kirche und den harmlosen Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit Angehörigen der Kirche.