Die Landtagsfraktion der Grünen in Sachsen-Anhalt äußert sich positiv zu dem Vorschlag des Deutschen Juristinnenbundes für ein neues Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch.
„Schwangerschaftsabbruch muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und anderwärtig geregelt werden. Denn die bisherige Regelung verhindert, dass es eine regelhafte Ausbildung zur praktischen Durchführung von Abbrüchen im Rahmen der Facharztausbildung gibt. Die Anzahl an Kliniken und Praxen, in denen ungewollt Schwangere einen Abbruch vornehmen lassen können, sinkt in Sachsen-Anhalt stetig. Die Landesregierung muss sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt wird“, äußerte Susan Sziborra-Seidlitz (gesundheitspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion).
Unsere Partei „Der III. Weg“ lehnt die Abschaffung des Paragrafen 219a ab. Wissen wir doch, dass die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch symptomatisch für ein wahnwitziges System und die dahinter stehende Geisteshaltung steht. Als Bewegung stehen wir hingegen zum deutschen Volk und der Förderung der traditionellen Familie.
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Falsch: Die soziale Indikation muss abschafft werden. Geld ist ja anscheinend genug da, wie wir alle seit rund 10 Jahren erleben konnten.
Aber so sind sie, die ökolibertär und marktradikal motivierten Grünen