Wenn von behördlicher Seite von Transparenz gesprochen wird, ist der Sache selten etwas Gutes abzugewinnen. Bedeutet es doch in der Regel, auch in letzten privaten Bereichen zu schnüffeln oder abzukassieren, um den enormen Steuerdurst des Staates zu löschen.
Transparenz im Umkehrschluß auf staatlicher Seite ist leider nur ein frommer Wunsch, wenn es um zwielichtige Maskendeals oder strafrechtlich relevante Aufzeichnungen von Politikern geht und diese einfach gelöscht werden, oder sich abgrundtiefe Erinnerungslücken auftun.
Jetzt hat der Bundestag kurz vor Jahresschluß noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, welche jeden von uns betreffen dürfte. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber, also Ebay, Amazon, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook-Shop oder Shopify, um nur einige zu nennen, Verkäufe, die getätigt werden, an das Finanzamt zu melden. Denn die Grenze, was noch „frei“ verkauft werden darf, liegt bei 30 verkauften Artikeln bis Januar 2024, oder die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum darf die Grenze von 2.000 Euro nicht überschreiten. Klingt erstmal viel, ist aber bei Verkäufen von Automobilen, Fahrrädern, Raritäten oder elektronischen Artikeln schnell erreicht. Es soll des Weiteren einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben, um auch ausländische Verkäufer zu erfassen. Auch für Flohmarktverkäufer dürfte das neue Gesetz relevant sein.
Fazit: Dem kleinen Mann wird wieder einmal völlig unverschämt in die Tasche gegriffen, um auch da noch den letzten Cent ‚rauszupressen, während sich ein Teil der Herrschenden ihr ergaunertes Steuergeld in Steueroasen zwischenparken, würden böse Zungen munkeln.