Unwillkürlich fühlt man sich an die Zustände in der ehemaligen DDR erinnert. Ein Staat, der es für erforderlich hielt, seine Bürger mittels Mauer und Schiessbefehl an der Ausreise zu hindern. Auch in der BRD wird offenbar in zunehmendem Maße Deutschen eine Reise ins Ausland untersagt.
Die Gründe für derartige Verbote, Deutschland zu verlassen, sind heute freilich völlig andere. Ging es dem SED-Staat in der Hauptsache darum, ihre Bürger von der massenhaften Flucht aus dem vermeintlichen „Arbeiter- und Bauernparadies“ abzuhalten, wird von den BRD-Behörden eine antizipierte Bedrohung für die innere und äussere Sicherheit sowie eine angebliche „Gefährdung des internationalen Ansehens der Bundesrepublik Deutschland“ als Begründung ins Feld geführt. Dem individuellen Recht auf Reisefreiheit stünden somit gewichtige Interessen der Bundesrepublik entgegen, die ein Ausreiseverbot rechtfertigen würden.
Die Zahl der Deutschen, die an einer Ausreise aus Deutschland gehindert wurden, ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Zwischen 2018 und 2022 wurde insgesamt 131 deutschen Staatsbürgern die Ausreise durch die Bundespolizei verwehrt. Während im Jahr 2018 lediglich 3 Personen an einer Reise ins Ausland gehindert wurden, stieg die Zahl der Betroffenen im Jahr 2022 auf den Rekordwert von 66 Personen.
Neben dem Zugriff auf personenbezogene Daten verschiedener nationaler, europäischer und internationaler Datenbanken bedient sich die Bundespolizei hierbei auch der sogenannten „Rechtsextremismus-Datei“, um entsprechende Verbote durchzusetzen. Hierbei handelt es sich um eine Datei, die gemeinsam von Polizei und Nachrichtendiensten geführt und genutzt wird, um Daten über Personen zusammenzutragen, die von den Behörden als „rechtsextrem“ eingestuft werden.
Neben Personalien und Fotografien, die der Identifizierung von Personen dienen, werden in dieser Datei unzählige Informationen über „verdächtige“ Bürger gespeichert, die nach Einschätzung der Behörden als „Rechtsextremisten“ einzustufen sind: Mitgliedschaften in Vereinen, Organisationen und Netzwerken; genutzte Telekommunikationsanschlüsse, Bankverbindungen, genutzte Fahrzeuge, umfangreiche Angaben über Kontaktpersonen der Betroffenen etc. Aufgrund welcher Kriterien Personen konkret in dieser Datei erfasst werden, ist weitgehend unklar. Zu vermuten ist, dass in der Datei relativ willkürlich Daten über Personen abgespeichert werden, die aufgrund ihrer politischen Aktivitäten ins Visier von Polizei und Nachrichtendiensten geraten sind.
Ausreiseverbote werden von den bundesdeutschen Behörden vor allem zu dem Zweck eingesetzt, die internationale Vernetzung politischer Aktivsten zu unterbinden sowie die Unterstützung nationaler Gruppierungen im Ausland vor Ort zu verunmöglichen. Auch Aktivisten der nationalrevolutionären Partei „Der III. Weg“ waren in der Vergangenheit bereits von derartigen Verboten betroffen und wurden unter hanebüchenen Vorwänden an einer Reise ins Ausland gehindert.
Ausreise als Staatsbürger verboten, Einreise als illegaler Wirtschafts-Migrant erlaubt.
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Leute die das „Ansehen“ der BRD im Ausland beschädigen gibt es im „Bundestag“ reichlich. Ich erinnerer nur an unsere Ausßenministerin…….
Zu ergänzen gibt es, dass teilweise auch Verbote bei Reisen ins „EU-Ausland“ ausgesprochen wurden.