Freie Fahrt für Klassenkämpfer!

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Gemäß Lenin muß der Deutsche erst eine Fahrkarte kaufen, bevor er den Bahnhof stürmt. Mit etwas Glück kann dies bald Geschichte sein und der Klassenkämpfer kann ohne Umwege das Gleis für die Internationale erobern, denn die Edelfedern der taz blasen zum Angriff wider die Ersatzfreiheitsstrafen. In einem Beitrag der taz vom 27.01. wittern die selbsternannten Retter der Armen und Hilflosen eine bodenlose Ungerechtigkeit, welche es auszumerzen gilt. Die Rede ist von den sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen.

Diese Gefängnisstrafen kommen zum Vollzug, wenn die verhängten Geldstrafen von dem Verurteilten nicht gezahlt werden. Die Anzahl der Gefängnisinsassen, welche wegen solcher Versäumnisse im Gefängnis sitzen, kann nicht beziffert werden, da sie nicht gesondert erhoben wird. Die Gesamtzahl dürfte sich im fünfstelligen Bereich bewegen. Betroffen sind hierbei v. a. ärmere Personengruppen, da diese aus naheliegenden Gründen eher Zahlungsschwierigkeiten haben, als pekuniär gut gestellte.

Das kann nur heißen, daß in der BRD eine Klassenjustiz herrscht – so die im Beitrag unterschwellig transportierte Offenbarung. Und deshalb muß sich etwas ändern. Am besten Abschaffen, diese Ersatzfreiheitsstrafen. Das sagt nun nicht die Autorin des Artikels direkt, sondern läßt dies durch diverse im Text angeführte Personen und Initiativen kundtun.

Nun läßt sich wahrlich an den Ersatzfreiheitsstrafen einiges bemerken und auch bemängeln, und wieder einmal hat sich die taz die Möglichkeit entgehen lassen, eine gesellschaftlich tiefgründige Analyse zu liefern – wir wollen ihr vergeben, sie kann es nicht besser. Bevor wir nun selbst einen Blick auf die Thematik werfen wollen, möchten wir anmerken, daß man als Leitfigur des Artikels, mit welcher man für die Leidtragenden Verständnis und Mitgefühl wecken will, möglicherweise einen besseren Sympathieträger findet als einen zum achten Mal wegen nicht bezahlter Geldstrafen fürs Schwarzfahren einsitzenden Alkoholiker, welcher selbst von sich sagt, er trinke, um „die Psyche wegzukriegen“. Sie kann es nicht besser, wir vergeben erneut.

Die erste Problematik ist, daß im Text zwei Aspekte durcheinander geworfen werden, welche man getrennt betrachten sollte. Die Ersatzfreiheitsstrafen generell und die Strafbarkeit des Schwarzfahrens. Tenor der vorgeschobenen Akteure im Artikel ist, daß das Schwarzfahren legalisiert werden sollte. Wir stimmen bei, daß gegen einen strukturell gut aufgestellten öffentlichen Personennahverkehr, welcher vom Staat getragen wird, nichts einzuwenden ist. Eine solide Infrastruktur, welche von jedem Deutschen genutzt werden kann, muß für den Staat eine Selbstverständlichkeit sein. Genauso stimmen wir bei, daß die hohe Zahl der Gefängnisinsassen eine große Belastung für den Staat darstellt. Allerdings erlauben wir uns auch einen kritischen Blick auf die Herrschaften, welche eben jene Ersatzfreiheitsstrafen absitzen. Eine Geldstrafe kann bei Zahlungsunfähigkeit grundsätzlich auch in Raten abgezahlt oder – falls dies nicht möglich ist – in Sozialstunden umgewandelt werden. Bevor es tatsächlich zur Inhaftierung kommt, welche jederzeit durch die Zahlung der Reststrafe beendet werden kann, bekommt der Verurteilte grundsätzlich eine Ermahnung, welcher bei Nichtbeachtung ein Vollstreckungsauftrag folgt. Nur wenn dieser auch keinen Erfolg bringt, greift die Ersatzfreiheitsstrafe.

Es muß also durchaus einiges geschehen, bis man tatsächlich einen Fuß in die Staatspension setzt. Verhindern kann man dies jederzeit durch die Leistung sozialer Arbeit, falls die persönlichen Geldmittel nicht ausreichen. Demnach müssen wir uns fragen, welche Personen eben jene Ersatzfreiheitsstrafen absitzen. Könnte es sein, daß wir in vielen Fällen auf jene suspekten Typen wie den im taz-Artikel erwähnten schweren Alkoholiker treffen, welche nicht erst aufgrund ihrer Inhaftierung eine Belastung für die Gesellschaft darstellen, sondern bereits zuvor höchstwahrscheinlich Dauergäste im nächsten Sozialamt waren und sind? Also Personen, die auf Kosten der Allgemeinheit leben und zu sozialer Arbeit überhaupt nicht in der Lage wären? Würde man den Intensionen der taz folgen, bekämen nicht nur solche Personen faktisch einen Freischein für Vergehen, sondern auch kriminelle Elemente, welche diesen Spielraum natürlich sofort ausnutzen würden.

Die soziale Frage ist eine der Kernfragen des Volkes, welche von jeder ernstzunehmenden politischen Bewegung behandelt werden muß. Sie muß in ihrer Ganzheit behandelt werden und darf nicht durch plumpe Klassenkampftheorien vergiftet werden. Wenn wir eine Zunahme der Ersatzfreiheitsstrafen bemerken, dann gilt es zu fragen, weshalb es zunehmend zahlungsunfähige Bürger in diesem Land gibt und aufgrund welcher Vergehen sie verurteilt worden sind. Das sind die Fragen, welche wir uns stellen müssen. Sollte die taz dann weiterhin Angst vor einer vor der Justiz geschützten Finanzelite haben, so können wir sie beruhigen. Der Deutsche Sozialismus wird die kleinen wie die großen Schmarotzer unschädlich machen, er macht keinen Unterschied beim Geldbeutel. In derlei Angelegenheiten wird echt humanitärer Egalitarismus gelebt.

1 Kommentar

  • Wer „die Psyche wegkriegen“ will, braucht keinen Freifahrtsschein für die Zahlungsverweigerung, sondern betreutes Wohnen mit Arbeits- und Psychotherapie.

    Nadja Beeker 12.02.2023