Konstanz: Syrer foltert und vergewaltigt eigene Schwester

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Ein 21-jähriger syrischer Migrant, der im November 2015 in Deutschland einreiste, wurde kürzlich zu einer Haftstrafe in Höhe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dem Asylanten wird zur Last gelegt, seine 18 Jahre alte Schwester über mehrere Monate bestialisch gefoltert und zum Inzest gezwungen zu haben.

Die Eltern des Syrers sowie dessen fünf Geschwister kamen 2021 nach Deutschland und wurden in einer Asylunterkunft in Schwäbisch Gmünd untergebracht. Der 21-Jährige holte seine Schwester Anfang 2022 nach Konstanz, wo er seit geraumer Zeit mit zwei Frauen in einer WG lebte. Die 18-Jährige sollte den syrischen Asylanten beim Umzug in eine andere WG unterstützen.

 

Kabelschläge und Verbrennungen

Im Zeitraum von Januar bis Mai 2022 malträtierte der Syrer seine Schwester mit Kabelschlägen auf den Rücken und fügte ihr Verbrennungen mit einem erhitzten Messer sowie einem Bügeleisen zu. Um die Schmerzen seines Opfers zu steigern, goss der Asylant Zitronensäure auf die Brandwunden an den Füssen. Schliesslich vergewaltigte der 21-Jährige seine Schwester an fünf Abenden im Mai.

 

Täter bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten

Die Mitbewohnerinnen des Syrers sowie dessen Eltern ahnten angeblich nichts von den Folterungen und Vergewaltigungen. In einer polizeilichen Videovernehmung berichtete das Opfer von nahezu täglichen Schlägen. Dass die Eltern hiervon nichts ahnten, erscheint fragwürdig. Die Polizei musste in der Vergangenheit bereits mehrfach Einsatzkräfte in die Asylunterkunft in Schwäbisch Gmünd entsenden, da der Syrer dort auch seine anderen Schwestern und Brüder misshandelte. Zu sexuellen Übergriffen soll es allerdings nicht gekommen sein.

 

Festnahme im Mai 2022

Der 21-Jährige wurde aufgrund eines Hinweises der Polizei in Schwäbisch Gmünd Anfang Mai 2022 festgenommen. Während des Prozesses verweigerte der Beschuldigte die Aussage. Seine Schwester entschied sich dafür, vor Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Während die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe in Höhe von fünf Jahren und sechs Monaten forderte, plädierte die Verteidigung auf Freispruch.

 

Syrer schuldig gesprochen

Die Richter kamen in ihrem Urteil zu dem Schluss, dass die gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe zutreffend seien. Der Syrer wurde der fünffachen Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung in 10 Fällen sowie vorsätzlicher Körperverletzung in 40 Fällen schuldig gesprochen.

Die Partei „Der III. Weg“ steht für einen sofortigen Stopp der Massenzuwanderung integrationsunfähiger Migranten nach Deutschland. Kriminelle Ausländer sind nach Verbüssung ihrer Strafen unverzüglich in ihre Herkunftsländer abzuschieben und mit einem dauerhaften Einreiseverbot zu belegen.

Massenzuwanderung stoppen! Kriminelle Ausländer raus!

1 Kommentar

  • Wie gehirnamputiert muss man denn sein, um bei solch einem Verfahren auf Freispruch zu plädieren?
    Ich bin mal gespannt a) wie lange der Syrer tatsächlich im Gefängnis sitzt und b) was danach passiert…

    Willi Westland 10.02.2023
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