Gericht entscheidet: Afghane darf nicht abgeschoben werden, weil ihm wirtschaftliches Elend droht

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Im Jahr 2022 sind in Deutschland zwei Drittel der Abschiebungen gescheitert. Wer sich noch fragt, wie diese große Anzahl zustande kommt, dem kann folgender Fall als Beispiel dienen: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat kürzlich entschieden, dass ein Afghane nicht in seine Heimat abgeschoben werden darf, weil ihm dort wirtschaftliches Elend drohe.

Obwohl dem jungen Afghanen vom Gericht der Flüchtlingsstatus aberkannt worden ist, weil er in Afghanistan nicht verfolgt wurde und auch wahrscheinlich nicht verfolgt werde, wenn er dorthin zurückkehre, darf er nun trotzdem nicht abgeschoben werden. Ihm drohe in der Heimat wirtschaftliches Elend, weil ihm die elementaren Grundbedürfnisse wie ein Bett, Brot und Seife nicht zugesichert werden könnten. Auch die Tatsache, dass es sich um einen jungen, leistungsfähigen Mann handelt, ändert für das Gericht nichts daran, weil die Lage in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban zu prekär sei.

Es handelt sich um das erste Gerichtsurteil des VGH nach dem Machtwechsel in Afghanistan. Damit ist hier ein Grundsatzurteil beschlossen worden, welches in der Praxis sicherlich in vielen ähnlichen Fällen die gleiche Entscheidung hervorrufen wird. Generell erkennt man an diesem Urteil, dass man immer wieder nach Gründen sucht, eine Abschiebung zu verhindern.

Sicher werden auch andere Länder dazu kommen, in denen die wirtschaftliche Lage oder vielleicht auch das Wetter dem Ausreisepflichtigen nicht mehr zugemutet werden könnte. Lieber sollen sie dann in Deutschland bleiben, welches sie durchfüttert, da man ihnen ja nicht zugestehen kann, ihr eigenes Leben in den Griff zu bekommen. Es fehlt einfach der Willen der Herrschenden, denn diese wollen ja nichts anderes, als unser Volk zu verdrängen und jede gelungene Abschiebung ist ihnen deshalb ein Dorn im Auge.

Und weil wir vom „III. Weg“ gegen diese Verdrängung unseres Volkes kämpfen, fordern wir die konsequente Abschiebung krimineller, illegaler und dauerhaft erwerbsloser Ausländer.

1 Kommentar

  • Wer die Macht hat, kann einfach festlegen was als Menschenrecht zu gelten hat. Menschenrecht müsste auch die Bewahrung der nationalen Identität sein. Damit wäre dann jede Überfremdung und Umvolkung per se illegal und moralisch und juristisch zu ahnden und zu beenden. So schnell könnte es gehen, ja, wenn man die Macht hätte. Deshalb sollte sich alles darum drehen, Macht zu erlangen.

    Jens 01.04.2023
  • Armut ist kein Asylgrund und der Verwaltungsgerichtshof kann urteilen wie er will, denn das Verfassungsgericht wäre die gerichtliche Instanz, um das geltende GG auszuhebeln.
    Man kann also guten Gewissens die nächste Instanz anrufen, um den Sachverhalt zu klären
    Der Drops ist noch nicht gelutscht

    Christian 31.03.2023
  • Wie bereits erwähnt, hat die UN ein Menschenrecht auf angemessene Wohnung und Gesundheitsversorgung erfunden. Insofern sind sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge jetzt Leute, deren Menschenrechte verletzt wurden. Abschieben darf man nur noch Flüchtlinge aus wohlhabenden Ländern, denen politische Verfolgung droht.

    RW 30.03.2023
    • Fast vergessen.
      @RW und @Stefan Stolze lenken in ihren Kommentaren gezielt vom 1999 eingeführten Staatsvolk ab, welches eingeführt wurde, um ein multiethnisches und multireligiöses paneuropäisches förderales Staatengebilde zu etablieren, was den stalinpatriotischen Paneuropäern ganz gut in den Kram passt.
      Auf dieses Staatsvolk bezieht sich zb die aktuelle Rechtsprechung vom VGH

      Christian 31.03.2023
  • Aber die Gerichte haben kein Problem damit das Rentnern und Krüppeln hierzulande das Bett und alle elementaren Dinge genommen werden damit solche Leute sich hier breit machen dürfen. igitt sage ich nur und der Zahltag wird kommen.

    Stefan Stolze 30.03.2023
    • Sehe ich ganz genau so. Solange noch ein Rentner im Müll nach leeren Flaschen suchen muss oder eins unserer Kinder ohne Schulbrot in die Schule gehen muss, sollten die mal genau über ihre Zusicherungen nachdenken.

      Petra Janiszewski 30.03.2023
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