Feder und Schwert LXVIII: Das Fenster

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Der ein oder andere wird sich vielleicht noch an die Ereignisse erinnern, welche sich vor ein paar Jahren im Landesgericht zu Birnheim zugetragen haben. Der ein oder andere bestimmt, haben damals doch alle Zeitungen über jenen kuriosen Fall berichtet. Aber da in diesen Zeiten vieles, was heute in aller Munde ist, morgen schon wieder dem memorischen Styx anheimgefallen ist, will ich doch einmal jenes Geschehnis wieder ins Gedächtnis rufen.

Zumal ich damals häufig frequentiert worden bin, und dies nicht nur von interessierten Privatpersonen, sondern auch immer wieder von Vertretern der Presseschauen, welche mal mehr, mal weniger glücklich versuchten, jenes Geschehen möglichst der Realität nahe wiederzugeben. Freilich wurde ich – neben einigen anderen – angesprochen, da ich damals im Gericht zugegen war. Im Rückblick würde ich eher von einem Zufall meiner Anwesenheit dort sprechen, aber letztendlich ist dies für die tatsächlichen Geschehnisse nicht weiter relevant. Es ist eher etwas, das ich der Vollständigkeit wegen erwähnen möchte.

Das Landesgericht zu Birnheim konnte sich vor jenem Tag keiner großen Berühmtheit wähnen, und auch, nachdem sich die Öffentlichkeit nach wenigen Wochen aufschwappender Interessenswogen wieder anderen Dingen zugewandt hatte, zog sich das Landesgericht in jenen wohligen Mantel der Nichtbekanntheit zurück. Zu Birnheim selbst gibt es nicht viel zu sagen. Für jene, die es nicht kennen, ist mit der Tatsache, daß es eine mittelgroße Universitätsstadt im Westen Baden-Württembergs, etwa eine Stunde östlich von Coburg, ist, eigentlich alles gesagt. Höchstens noch erwähnenswert wäre vielleicht die kulturell doch recht ergiebige Stadtpartnerschaft mit Regensburg, welche allerdings seit etwa einem Jahr zunehmend einzuschlafen droht. Letzteres finde ich persönlich recht schade, da ich selbst einen von den Regensburgern begeistert aufgenommenen Konzertabend unserer Birnheimer Triangelkapelle organisiert habe.

Doch zurück, ich wollte die Ereignisse an jenem Verhandlungstag in Birnheim wiedergeben. Verhandelt worden ist an jenem Tag der Prozess gegen Herrn Abdulhei. Ich möchte nicht auf die Vorwürfe gegen ihn näher eingehen. Jeder, der die Anklage kennt, kommt wohl zu dem gleichen Schluß, daß derlei Vergehen, wenn er sie denn tatsächlich begangen hat, einer zivilisierten Gesellschaft nicht würdig sind. Da es aber nie zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist, möchte ich mich jedweden persönlichen Äußerungen meinerseits diesbezüglich enthalten. Herr Abdulhei ist oder war zweifelsohne ein schwieriger Charakter – schwierig im Sinne von charakterlich einschätzbar. Eine mir bekannte Psychologin, welche neben ihrem Master in Psychologie einen Bachelor in Genderstudies innehat, versicherte mir glaubwürdig, daß wir Herrn Abdulhei, wenn überhaupt, nur aus seiner schwierigen persönlichen Lebenslaufbahn heraus verstehen können. Hierbei verwies sie mich auch auf eine ihr bekannte Sozialtherapeutin, welche einen Bachelor of Arts in dem damals noch recht neu eingeführten Studienfach Critical Race Studies erworben hatte – und das magna cum laude!

Auf jeden Fall wurde Herr Abdulhei von seinen Nachbarn als ein sehr ruhiger und zuvorkommender Mensch beschrieben, was wohl für seine innere Stärke spricht. Denn wie er den Behörden, welche seinen Asylantrag bearbeitet hatten, glaubhaft versicherte, war sein Leben von Verfolgung und Diskriminierung geprägt. Als koptischer Christ mußte er, nachdem er lange als Einwohner einer ehemaligen Kolonie unter dem postkolonialen Ausbeutungsapparat der westlichen Welt zu leiden hatte, vor den Taliban aus dem Iran in den Irak fliehen, nur um dort in die Wirren des syrischen Bürgerkrieges hineingezogen zu werden. Doch selbst dies ließ Herrn Abdulhei nicht verzweifeln, vielmehr nahm er todesmutig den Kampf gegen den Islamischen Staat auf. Dies beweist ein Foto, auf welchem man ihn die schwarze Flagge des Islamischen Staates schwingen sieht. Diese, so wurde mir versichert, hatte er kurz zuvor vom IS erbeutet. Als der vom Westen verursachte Klimawandel jedoch nicht mehr ertragbar für ihn war, blieb ihm nichts Anderes übrig, als in der BRD Asyl zu beantragen, welches, wofür jeder auch nur etwas humanistisch veranlagte Mensch Verständnis hat, genehmigt worden war.

Nun stand Herr Abdulhei vor dem Birnheimer Landgericht. Sollte er wirklich die ihm zur Last gelegten Taten begangen haben, so ist dies für mich unter Berücksichtigung seiner eigenen Leidensgeschichte nicht nachvollziehbar. Ich glaube nicht, daß jemand, der selbst so viel Leid erdulden mußte und dennoch die Kraft fand, gegen das Unrecht aufzustehen, so etwas tun würde.

Zu Beginn der Verhandlung, ich sehe es noch genau vor mir, wurde Herr Abdulhei von dem Justizbeamten Bimmermann in den Saal geführt. Die erste Amtshandlung, welche der Justizbeamte Bimmermann vornahm, sowie Herr Abdulhei auf der Anklagebank saß, war, ihm die Hand- und Fußfesseln abzunehmen. Noch war er ja nicht verurteilt und ihm stand zweifelsohne zu, sich zu seiner Verteidigung auch ungehindert bewegen zu können. Ein eingeschränkter Körper hat zweifelsohne einen eingeschränkten Geist zur Folge, weshalb ich die Entscheidung des Gerichts, ihm die Fesseln abzunehmen, durchaus nachvollziehen kann.

Damals fiel mir sogleich auf, daß der Justizbeamte Bimmermann seinen Schlagstock nicht bei sich getragen hatte. Ich möchte diese Gegebenheit nur deshalb erwähnen, da sie mit einer Episode zusammenhängt, welche sich kurz zuvor mit einer Arbeitsgemeinschaft der Birnheimer Universität zutrug. Eine studentische Arbeitsgemeinschaft hatte wenige Wochen zuvor im Rahmen einer Projektarbeit das Gerichtsgebäude und dessen Belegschaft auf heteronormative Geschlechterdiskriminierung untersucht und kam zu dem Schluß, daß der Schlagstock des Justizbeamten Bimmermann als phallisches Unterdrückungssymbol weibliche oder diverse Mitarbeiter und Besucher verunsichern könnte.

Deshalb hatte das Gericht kurzerhand veranlaßt, das lange harte Objekt aus dem Gerichtsgebäude zu verbannen. Die Arbeitsgemeinschaft bestand, wenn ich mich recht entsinne, ausschließlich aus Studentinnen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob eine von ihnen nicht doch ein Mann war. Vom Aussehen her könnte sie durchaus ein Mann gewesen sein, vielleicht hat sie sich aber auch nur als ein solcher identifiziert – ich kenne mich in dieser Materie leider wirklich nicht gut genug aus, um hier eine adäquate fachliche Einschätzung vornehmen zu können.

Den Vorsitz der Gerichtsverhandlung hatte der bewährte Richter Schönelein. Schönelein war vor allem bekannt für sein Birnheimer Doppelurteil, wie es in die Geschichtsbücher der Stadt eingegangen war. Verhandelt worden waren von ihm an einem Tag zwei Vergehen, welche sich beide auf dem Schulhof der Birnheimer Mittelschule abgespielt hatten. Der erste Fall behandelte einen jungen Herrn südländischer Herkunft, welcher auf dem Schulhof Rauschgift an die Kinder verkauft hatte. Der zweite einen jungen Herrn deutscher Herkunft, welcher an die Schüler kostenlos selbstgebrannte CDs mit Rechtsrock verteilte. Der erste bekam sechs Monate auf Bewährung, der zweite drei Jahre und zwei Monate ohne Bewährung. Die Meinungen bezüglich der Urteile schieden damals die Geister. Stellten die Urteile für den einen einen Präzedenzfall ausgeglichener Gerechtigkeit im juristischen Raum dar, war Schönelein für die anderen zu weit gegangen. Sechs Monate auf Bewährung war für manch einen nicht akzeptabel, solange es noch die Möglichkeit von Sozialstunden gab. Doch Schönelein, bekannt dafür, den Straftäter die ganze Härte des Gesetzes spüren zu laßen, ließ keine Revision zu.

Es schien also ein spannender Verhandlungstag zu werden. Was nun jedoch im Folgenden geschah, ließ sich erst später im Nachhinein rekonstruieren und basiert teilweise auf Vermutungen. Dennoch ist dies wohl der wahrscheinlichste Ablauf der Geschehnisse, auch, wenn viele dies für unmöglich halten. Ich für meinen Teil bin zu dem Schluß gekommen, daß es sich genau so abgespielt haben muß.

Gegen Ende der Verhandlung bat Herr Abdulhei, auf die Toilette gehen zu dürfen. Schönelein hatte freilich Verständnis hierfür und ließ den Mann gewähren. Man wolle den Moment nutzen, eine Verhandlungspause zu begehen. Subjektiv betrachtet, muß ich gestehen, daß die bisherigen Zeugenaussagen und Indizien wahrlich gegen Herrn Abdulhei gesprochen haben. Da aber nie ein rechtskräftiges Urteil gefällt worden ist – ich sagte es bereits – möchte ich mich zur Objektivität der Indizien nicht äußern. Herr Abdulhei ging also, begleitet von dem Justizbeamten Bimmermann, zur Toilette. Vor dem Toilettenraum richtete er sich an Bimmermann und bat ihn um Geduld.

Die vielen kräftezehrenden Jahre der Verfolgung und Diskriminierung haben sein Verdauungssystem schwer in Mitleidenschaft gezogen, weshalb es etwas länger dauern könne. Ein verständlicher Wunsch, möchte man meinen. Bis hierhin gehen alle Observatoren des Falls konform, doch sowie sich die Tür der Toilette mit Herrn Abdulhei darin geschloßen hatte, sprießen etliche unterschiedliche Versionen aus dem Boden, von welchen manche zweifelsohne als unhaltbare Verschwörungstheorien abgetan werden können. Ich möchte die Version wiedergeben, welche nach der Faktenlage die wahrscheinlichste ist.

Sowie sich Herr Abdulhei in der Toilette befand, ging er sogleich zum Fenster und verließ über dieses das Gebäude nach draußen. Dies war nicht weiter schwer, befand sich die Toilette samt Verhandlungszimmer doch im Erdgeschoß des Gerichtsgebäudes. Dann aber setzte er – und hierfür gibt es glaubwürdige Zeugen – zum Sprint an und rannte wie ein Blitz das Gebäude entlang, bis er an das Fenster des Richterzimmers gekommen war, in welchem derweilen Richter Schönelein die Verhandlungspause genoß. Die Zeugen beschreiben den Sprint des Herrn Abdulhei als so schnell, daß in dem Moment selbst der sportlichste Justizbeamte ihn nicht hätte einholen können.

Am Fenster des Richterzimmers angekommen, kletterte Herr Abdulhei durch dieses hinein und stand nun unversehens Richter Schönelein gegenüber. Den exakten Wortwechsel der beiden kann man nur schwerlich rekonstruieren, da sich Richter Schönelein an die genauen Worte leider nicht mehr erinnern kann. Er weiß nur noch, daß er Herrn Abdulhei gefragt hat, ob er sein Verdauungsproblem hat beheben können und daß er gerne die reguläre Eingangstür zum Gericht hätte nutzen können. War Richter Schönelein zweifelsfrei überrascht über das plötzliche Auftauchen des Herrn Abdulhei im Fensterrahmen, so war er wohl noch überraschter über den rechten Haken, welcher ihn kurzerhand ins Reich der Träume befördert hatte.

Nun wäre dies für sich eine runde Sache gewesen, aber das nun Folgende ist die Crux, welche dem gemeinen Verstand Rätsel aufgibt, wobei ich jedoch glaube, daß hier weniger Rätselhaftes vorliegt, als man vermeint. Nachdem nun Richter Schönelein seinen extracurriculären Schlaf genoß, zog Herr Abdulhei dessen Richterrobe über und betrat erhobenen Hauptes den Gerichtssaal. Wir, die wir im Gerichtssaal saßen, glaubten wahrlich, Richter Schönelein den Saal betreten zu sehen. Er sah für uns in dem Moment zweifelsohne ein wenig verändert aus, doch nie wäre es uns in den Sinn gekommen, dort Herrn Abdulhei in der Richterrobe vor uns zu haben. Dies wäre nun wirklich eine Unmöglichkeit gewesen, befand sich Herr Abdulhei doch bewacht von dem Justizbeamten Bimmermann auf der Toilette. Und dort kam ein Mann in Richterrobe aus dem Richterraum, weshalb es sich ohne jeden Zweifel um den Richter Schönelein handeln mußte.

Als nun der vermeintliche Richter Schönelein, welcher, wie wir heute wissen, in Wahrheit Herr Abdulhei gewesen war, hereinkam, ging er sogleich hinter das Richterpult und verkündete, er habe nach reiflicher Überlegung ein Urteil gefällt, welches er sogleich verkünden möchte, ohne auf die Rückkehr des Angeklagten Herrn Abdulhei zu warten. Nach reiflicher Prüfung der Indizien und Zeugenaussagen stehe fest, daß der Angeklagte unschuldig sei. In dubio pro reo et contra Germania, das Urteil ist rechtskräftig, der Angeklagte frei. Sprach der Mann in Robe und verließ den Raum zurück ins Richterzimmer. Wir Zuschauer im Gerichtssaal, noch ganz erstaunt über die unerreicht schnelle Urteilskraft des Richters Schönelein, brauchten einen Moment, bis uns klar wurde, daß es jetzt nur eins zu tun galt – Herrn Abdulhei sofort über seinen Freispruch in Kenntnis zu setzen und ihm zu gratulieren.

Wir eilten also hinaus zur Toilette, vor welcher immer noch der Justizbeamte Bimmermann Wache hielt. In diesem Moment wurde uns Zuschauern wahrlich ganz anders, als wir sahen, daß dieses Instrument der ausländerfeindlichen Justiz, welche keine Möglichkeit der Ausländerkriminalisierung ungenutzt ließ, unseren lieben Herrn Abdulhei so streng bewachte. Sofort setzte der Bürgermeister von Birnheim, welcher ebenfalls als Zuschauer vor Ort gewesen war, den Justizbeamten über die Urteilsverkündung in Kenntnis. Selbst ganz erstaunt wich der Justizbeamte sofort zur Seite. Der Bürgermeister klopfte an die Tür und kurz darauf kam Herr Abdulhei heraus.

Sowie er den Urteilsspruch vernommen hatte, nickte Herr Abdulhei zufrieden. Er habe nichts anderes erwartet. Doch nun möge man ihn entschuldigen, er möchte sofort nach Hause und seinen Liebsten vom Ausgang der Verhandlung berichten. Aus kultureller Rücksichtnahme bat er uns, zu warten, bis er nicht mehr zu sehen sei, bis wir selbst das Gebäude verließen. Dies sei bei einem Freispruch so üblich in seinem Heimatland. Da nahezu jeder der damals Anwesenden an einem der vielen Kurse für Kultursensibilität der Volkshochschule Birnheim teilgenommen hatte, fiel es uns nicht schwer, dieser Bitte nachzukommen. Wir waren nur etwas erstaunt, als Herr Abdulhei, kurz bevor er zur Eingangstür des Gerichtsgebäudes kam, leicht einschwenkte und auf das Fenster direkt neben der Tür zuging, dieses öffnete und das Gebäude durch das Fenster anstatt durch die Tür verließ. Wir vermuteten damals, daß dies ebenso Sitte in seinem Heimatland war.

Als kurz darauf bekannt wurde, was wirklich an diesem Tag im Landgericht zu Birnheim geschah, fand der damalige Innenminister die, wie ich meine, passenden Worte, welcher jeder aufrechte Bürger ohne Zögern unterschreiben würde. Er hatte sie bei einer Pressekonferenz mit einer jedem echten Staatsmann ziemenden Aufrichtigkeit geäußert, sodaß ich sie hier wortwörtlich wiedergeben möchte: Es ist völlig inakzeptabel und auch in keiner Weise hinnehmbar, daß jemand ein Gerichtsgebäude durch ein Fenster betritt und verläßt. Das sind nicht die Werte, für die unsere Gesellschaft steht. Wir werden die notwendigen Konsequenzen aus diesem mehr als beunruhigenden Vorfall ziehen. Leider wird bereits ersichtlich, daß dieser tragische Einzelfall schon jetzt von rechtsextremistischen Hetzern gegen Fensterhüpfer generell instrumentalisiert wird. Dies werden wir als demokratische Gemeinschaft, welche sich bedingungslos zu den Werten der Menschenwürde und dem Grundgesetz bekennt, nicht hinnehmen.

Selten wurde eine gesellschaftliche Problematik so deutlich und eindringlich von einem Politiker auf den Punkt gebracht. Obgleich mir als politisch geschulter Bürger bewußt ist, daß Demokratie von geheimen Wahlen lebt, zögere ich dennoch nicht zu sagen, daß ich allein aufgrund dieser wenigen Sätze bei der darauffolgenden Wahl meine Stimme wieder der CDU gegeben habe. Obgleich ich mich als liberalen Menschen sehe, muß auch ich sagen, daß es die konservativen Kräfte in unserem Land als Ausgleich braucht. Ich fürchte, die Problematik der Nutzung von Fenstern als Türen ist in vielen Köpfen noch nicht präsent. Ich möchte an dieser Stelle betonen, daß ich nicht alle Fensterhüpfer über einen Kamm scheren möchte, hier muß man zweifelsohne differenzieren. Dennoch habe ich die Befürchtung, daß gerade die politische Linke dieses Thema gezielt ignoriert. Allerdings bin ich zuversichtlich, daß nun, da das Thema vor ein paar Jahren offen angesprochen worden ist, schon in naher Zukunft ein konstruktiver Dialog unter Beteiligung aller Parteien entstehen kann.

Herr Abdulhei jedenfalls wurde seit jenem Tag im Gericht nie mehr gesehen.

1 Kommentar

  • Sehr gut geschrieben.

    Chris 02.04.2023
    • Na ja!

      Martin S. 02.04.2023
  • 👍👏
    Gerne mehr davon!

    Mikesch 01.04.2023
  • 👍👏

    Mikesch 01.04.2023
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