Freispruch für Somalier – das Massaker von Ludwigshafen

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Der 26 jährige Liban M. aus Somalia, der im Oktober in Ludwigshafen zwei Männer erstach und einen weiteren Mann schwer verletzte, wurde freigesprochen: Er sei wegen einer psychischen Krankheit nicht schuldfähig. Entsprechend kommt er nicht ins Gefängnis – aber in eine Psychiatrie. Das entschied am gestrigen Mittwoch das Landgericht Frankenthal. Der Verurteilte legte bereits Revision ein.

Die Verteidigung des Somaliers und die Staatsanwaltschaft orientierten sich in ihren Plädoyers an einem Gutachten, welches besagt, Liban M. leide unter paranoider Schizophrenie. Ein Gutachter habe das Verhalten des Angeklagten in der Verhandlung beobachtet und erklärt, der Somalier leide unter Wahnvorstellungen. So habe er auch während seiner Tat eine Wahnvorstellung erlebt. Deswegen sprach ihn die Vorsitzende Richterin frei.

Aufgrund der festgestellten paranoiden Schizophrenie zur Tatzeit sei „seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben“ gewesen. Einen schuldlos Handelnden könne man für seine Taten nicht bestrafen, erklärte die Vorsitzende Richterin demnach bei der Urteilsbegründung. Daher sei der Freispruch laut der Richterin, „so schmerzhaft er sei“, unausweichlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zunächst hat der Angeklagte einen zufällig vorbeigehenden 20-jährigen Mann auf offener Straße plötzlich mit einem Küchenmesser angegriffen. Dabei stach er mit dem Messer auf dessen Kopf und Oberkörper ein. Als ein Arbeitskollege des 20-Jährigen versuchte, den Angeklagten aufzuhalten, stach er auch auf diesen ein und rief währenddessen „Allahu Akbar“. Der 35-jährige Arbeitskollege ergriff die Flucht, brach nach 30 Metern jedoch zusammen und starb später in einem Krankenhaus.

Der Angeklagte stach anschließend weiter auf das erste Opfer ein und tötete dieses. Dann trennte er dessen rechten Unterarm ab und warf das Körperteil später auf den Balkon seiner Freundin.
Danach ging er in einen Drogeriemarkt. Dort stach er einem weiteren Opfer in den Hals und die Brust. Die Polizei traf unmittelbar danach im Drogeriemarkt ein, sodass das letzte Opfer mit einer Notoperation gerettet werden konnte.

Laut Polizei war der Grund der Tat ein Streit mit seiner Freundin um den Aufenthalt der gemeinsamen Kinder. Danach sei der Afrikaner ausgerastet und habe wahllos auf Passanten eingestochen.

Was wie die Szene aus einem Horrorfilm klingt, ist dank der Asyl- und Ausländerpolitik der herrschenden Volksverräter mittlerweile kein unrealistisches Szenario mehr im späten Verfallsstadium dieses BRD-Systems. Und die befangene Justiz des antideutschen Verbrechersystems tut alles dafür, dass sich ausländische Schlächter, unter dem Vorwand einer angeblichen geistigen Unzurechnungsfähigkeit, weiterhin frei austoben können bei ihrer Jagd auf deutsches „Freiwild“. Höchste Zeit also, sich, auch im Interesse des eigenen Lebens und des unserer Kinder und Familien, im nationalrevolutionären, deutschen Widerstand zu organisieren und das Regime zu Fall zu bringen!

Als revolutionäre Nationalisten ist der Erhalt unserer Heimat und unseres Volkes das heiligste Anliegen unseres Kampfes. In Punkt 4 des Parteiprogramms von „DER III. WEG“ haben wir unsere Forderungen für eine deutsche Identitätspolitik und Ausländerrückführungsagenda klar umrissen.