Oberprex 47 – Beschlagnahmung war rechtswidrig

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Die Beschlagnahmung einer u. a. durch politische Aktivisten genutzten Immobilie im oberfränkischen Oberprex (Kreis Hof) war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am gestrigen Mittwoch, dem 17. Mai 2023 das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2020. Das Anwesen muss somit wieder der Eigentümerin übergeben werden.

Im Juli 2014 wurde das Haus in der kleinen oberfränkischen Ortschaft, die zur Gemeinde Regnitzlosau gehört, vom Bayerischen Staat beschlagnahmt. Angeblich wäre das Objekt Vereinseigentum vom inzwischen verbotenen „Freien Netz Süd“ gewesen. Dagegen zog die Eigentümerin vor Gericht und bekam nun, nach knapp neun Jahren, in einem Prozessmarathon Recht.

Unmittelbar nach dem Urteil war der Aufschrei etablierter Politiker groß. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann will unverzüglich an das Bundesinnenministerium herantreten, um das Vereinsgesetz abzuändern und eine erkannte „Lücke“ im Vereinsrecht zu schließen. Wenn sogenannte „demokratische“ Vertreter dieses Staates vor Gericht verlieren, wird nicht von Fehlern oder Rechtswidrigkeit gesprochen, sondern versucht, Gesetze dem eigenen Duktus anzupassen. Das kennen wir ja bereits von den hochgelobten Wahlen in diesem Land, da wird auch gerne mal so lange gewählt, bis das Ergebnis stimmt. Wird jedoch ein Aktivist durch ein scheinbar rechtswidriges Gesetz verurteilt, werden ihre Gummiparagraphen zum Himmel gelobt. Es kann eben nicht sein, was nicht sein darf.

Der Fall Oberprex 47 zeigt, dass derartige staatliche Eingriffe keine Gültigkeit haben und dieses Urteil auch eine Warnung an die Gemeinde Hilchenbach darstellen sollte (https://der-dritte-weg.info/videos/zusammenschnitt-der-kundgebung-in-hilchenbach). Uns Nationalrevolutionäre zeigt es wieder mal deutlich auf, dass einem in dieser Welt nichts geschenkt wird. Alles muss erkämpft und erstritten werden, dafür braucht es einen starken Willen und Ausdauer. Ein ausführlicher Bericht folgt.

  • Die durch das Unrecht des Freistaates Geschädigten sollten auf keinen Fall versäumen, das Land auf Amtshaftung, sowie einzelne, besonders eifrige Beteiligte, auch zivilrechtlich zu verklagen. Durch entgangene Nutzung und planmäßigen Verfall sollte die Schadenssumme auf nicht unter eine Million Euro angesetzt werden.

    Bert Brech 21.05.2023
  • Ein Trauerspiel in neun langen Jahren findet ein Ende zugunsten der Gerechtigkeit.
    Dieser Staat delegitimiert sich mehr und mehr. Die Kausa „Hilchenbach“ wird zeigen, dass die Verantwortlichen auch da krachend scheitern werden. Da nützen alle Rechtsbrüche des Bürgermeister/ Stadtrat und verlogene Berichterstattung nichts!

    Frontline Siegen 19.05.2023
  • „Unsere“ Demokratie ist eben nur ‚gut‘, wenn die BRD-Insassen rechtlos sind und ‚legal‘ ausgeplündert werden können.
    Freiheit ist ein knappes Gut: Jetzt fordern die Berufsdemokraten Gesetzesänderungen, welche unverholen das Ziel verfolgen, ihre Macht zu vergrößern, was naturgemäß zur Folge hat, die Macht des „Souveräns“ zu verkleinern.

    Bert Brech 19.05.2023
  • Wenn die Menschen in Deutschland wieder gemeinsam das Bewusstsein haben , was es bedeutet Deutsch zu sein , dann wird es nicht mehr lange dauern . Die zeit arbeitet für uns. Die unselige Koalition macht sich selber fertig und verschafft den Menschen im Land die Perspektive die wir brauchen.

    Stefan Stolze 18.05.2023
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