Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) will das Waffengesetz in Deutschland gerne verschärft sehen. So sollen Menschen, die an „extremistischen Konzerten“ teilgenommen oder sich in den sozialen Medien „extremistisch“ geäußert haben, keinen Zugang zu Waffen mehr bekommen. Auch eingestellte Ermittlungs- oder Strafverfahren sollen nach dem Willen des Systempolitikers in die Bewertung der Zuverlässigkeit einer Person mit einfließen. Das geht selbst der Polizeigewerkschaft zu weit. Unterdessen hat in Strobls Bundesland ein Iraner eine Handgranate auf eine Trauerfeier geworfen. Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich für die Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte sowie die Abschiebung krimineller Ausländer ein.
Schärferes Waffengesetz gefordert
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat bei der Innenministerkonferenz in Berlin eine Verschärfung des geltenden Waffenrechts gefordert. Deutschland hat bereits jetzt eine der schärfsten und kompliziertesten Waffengesetzgebungen der Welt. Nationalistische Oppositionelle sind seit langem de facto ausgeschlossen vom Recht auf Waffenbesitz. Schon der Erwerb eines kleinen Waffenscheins ist für viele unrealistisch. Dennoch gibt es in den Augen von Strobl noch Lücken. In der Theorie gibt es eine Unterscheidung zwischen absoluter Unzuverlässigkeit und einer sogenannten Regelunzuverlässigkeit. Wer in einem verbotenen Verein Mitglied war oder ist oder einer sogenannten „verfassungswidrigen Organisation“ angehört, gilt als „regelunzuverlässig“ und könnte daher theoretisch eine Waffe erwerben. Als „absolut unzuverlässig“ gilt hingegen nur, wer in den vergangenen zehn Jahren wegen eines Verbots verurteilt worden ist.
In der Praxis reichen erfahrungsgemäß schon Kontakte in das nationalistische Lager aus, um den Waffenschein entzogen beziehungsweise verwehrt zu bekommen. Doch Strobl möchte noch weiter gehen, als nur diese formale „Lücke“ zu schließen. So soll die Teilnahme an einem „extremistischen Konzert“ oder einer „extremistischen Veranstaltung“, oder ein verdächtiger Eintrag in den sozialen Medien zur „absoluten Unzuverlässigkeit“ genügen. Ein schwammiger Vorwurf, der weiterer Justizwillkür Tür und Tor öffnen könnte. Gilt ein Freiwild-Konzert beispielsweise als „extremistisches Konzert“? Welcher Facebook-Post stellt eine „extremistische“ Meinungsbekundung dar?
Weiterhin sollen nach dem Willen Strobls auch laufende oder eingestellte Straf- oder Ermittlungsverfahren in die Bewertung mit einfließen. Damit würde sich die Justiz über die Unschuldsvermutung hinwegsetzen oder sogar Menschen bestrafen, die von Vorwürfen freigesprochen worden sind. Ein bezeichnender Vorstoß, den man als extremistisch abstempeln könnte und somit bei gleichen Maßstäben die Frage nach der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit Strobls aufwirft. Selbst der Polizeigewerkschaft gehen die Vorschläge von Entwaffnungs-Minister Strobl zu weit. Gewerkschaftschef Ralf Kusterer kritisierte, Strobl wolle Antragsteller so behandeln, als wären sie verurteilt, obwohl Gerichte anders entschieden hätten. Mit dem bestehenden Waffenrecht könnten wirksam Erlaubnisse verwehrt werden, dies würden Gerichtsurteile belegen.
Unterdessen zeigt ein Vorfall aus dem Bundesland, für dessen Sicherheit sich Strobl im Grunde verantwortlich zeigt, dass das Problem eigentlich ganz woanders liegt. Ein Iraner warf in Altbach im Kreis Esslingen eine Handgranate jugoslawischen Fabrikats auf eine Trauergemeinde. Bei dem Anschlag wurden zehn Menschen verletzt, einer davon schwer. Die Tat ist allem Anschein nach im Kontext eines Bandenkriegs zu sehen. Nach der Tat haben Angehörige der Trauergemeinde, Presseberichten zufolge von „unterschiedlicher Nationalität“, den Angreifer ins Krankenhaus geprügelt. Bei den Schlägern soll es sich um polizeilich einschlägig wegen Gewaltdelikten bekannte Personen handeln. Gegen die Männer wird nun wegen gemeinschaftlichen versuchten Totschlags und gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Bei Durchsuchungen in den Wohnungen der Schläger wurde eine Schusswaffe gefunden. Es wird geprüft, ob diese bei Schussabgaben im Großraum Stuttgart verwendet wurde.
Für das Recht auf Selbstverteidigung von deutschen Bürgern!
Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich in Punkt 5 ihres Parteiprogramms für eine Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte ein. Das aktuelle Waffenrecht gängelt vorrangig volkstreu eingestellte Bürger, die man bereits wegen einer unerwünschten Meinung, nämlich dem positiven Bezug zu Volk und Heimat, in Sippenhaft nimmt. Bereits jetzt werden Bürger unter Generalverdacht gestellt, wenn sie oppositionelle Ansichten vertreten. Weiterhin zeigt sich, dass Kriminelle immer Mittel und Wege finden, um an Waffen zu gelangen. Ein Blick in die Statistiken zeigt, dass Gewaltkriminalität häufig von Ausländern begangen wird. Die Tat von Altbach beweist, dass das aktuelle Waffenrecht Gewaltverbrechen nicht verhindern kann und auch die geplante Verschärfung würde daran nichts ändern, außer Deutsche gegenüber fremdländischen Aggressionen auf eigenem Heimatboden noch wehrloser zu machen. Stattdessen müssten insbesondere kriminelle Ausländer konsequent abgeschoben werden, um die Bevölkerung effektiv zu schützen, sowie das Waffenrecht liberalisiert anstatt verschärft werden. Jeder Deutsche soll unabhängig seines politischen Bekenntnisses das Recht dazu haben, sich selbst und sein Eigentum vor dem Zugriff durch Kriminelle schützen zu können!
Die deutschen Bürger sollten sich einfach als „ukrainische Soldaten“ identifizieren.
Dann gibt’s Waffen und Kriegsgerät von der bunten Junta sogar umsonst.