
Der Täter, übrigens schon mehrmals einschlägig aufgefallen und auch nicht im Besitz eines Fahrscheins, wurde am darauf folgenden Dienstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt.
Dieses aktuelle Beispiel belegt auf traurige Weise erneut, dass einige Vertreter gewissen Kulturkreise scheinbar nicht mit der unseren vereinbar sind. Es verbleibt einmal mehr die vage Hoffnung, dass durch die Judikative entsprechende Konsequenzen folgen.













