Joachim Schaefer von ,,hessencam“ kassiert Anzeige (+Video)

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Der 61-jährige Pastoralreferent der katholischen Pfarrei »Unsere Liebe Frau Wetzlar« und Kopf des denunzierenden Videoprojekts ,,hessencam“ stand schon oft im Licht der Öffentlichkeit. Als Überfremdungsbefürworter und selbsternannter Kämpfer gegen ,,Rechts“ läßt Joachim Schaefer keine Möglichkeit aus, Demonstrationsteilnehmer ungefragt und provozierend, die Kamera versteckend, in ein vermeintlich harmloses Gespräch zu verwickeln und zu filmen.

Die Videos werden anschließend auf seinem Youtube-Kanal ,,hessencam“ veröffentlicht. Daß das nicht jedem gefällt, dürfte klar sein. Den meisten suggeriert er, auf gleicher Wellenlänge mit den Gesprächspartnern zu sein und provoziert dadurch für seine Videos in seinem Sinne aussagekräftige Interviews. Die ihn nicht kennen, fallen auf seine Tricks rein. Die ihn kennen, erteilen ihm nicht selten Nachhilfe in Sachen Demokratieverständnis oder noch besser einen im Gedächtnis bleibenden Platzverweis.

Selbst die Polizei sprach gegen Schaefer auf Demos schon mehrfach Platzverweise aus. Begründet mit den Worten: „Wir gucken Ihnen 10 Minuten zu. Und Sie provozieren die Leute.“

Jetzt droht ihm neuer Ärger. Im August 2023 hat er bei einer AfD-Veranstaltung in Geilshausen, Gemeinde Rabenau-Giessen, Besucher befragt und wieder in seiner hinterlistigen Art gefilmt, daraus ein Video erstellt, welches bundesweit für Aufsehen gesorgt hat. Ein Teilnehmer der AfD-Veranstaltung hatte Felix Döring (SPD), ein glühender Verfechter der allgemeinen Impfpflicht, als ,,Dr. Mengele“ bezeichnet, als dieser auf einer Gegenveranstaltung erschien. Ein anderer Teilnehmer bezeichnete sich auf dem Weg in den Saal selbst als Nationalsozialist. (Siehe hessenschau)

Wie nun bekannt geworden ist, ermittelt das Polizeipräsidium Mittelhessen gegen Schaefer wegen des vermeintlichen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz, da der Verdacht bestehe, daß er die Personen ohne ihre Zustimmung gefilmt habe. Mit Sicherheit hat er das. Denn genau das ist seine Masche.

Der ebenfalls in Mittelhessen nicht unbekannte Medienhetzer und Corona-Maßnahmenbefürworter Mika Beuster (stellvertretender DJV-Bundesvorsitzender und Vorstandsmitglied beim DJV Hessen) solidarisierte sich in gendergerechter Sprache erst kürzlich mit Joachim Schaefer und führte ein entlarvendes Interview, bei dem die heimliche Filmerei mit einer kleinen Kamera und die Bloßstellung der Befragten völlig verzerrt dargestellt wird.

 

 

Nicht alle teilen Schaefers Sinn für Gerechtigkeit. Schon gar nicht mutmaßliche Vertreter des rechtsradikalen »Dritten Weges«, die Schaefer auf einer Corona-Demo im Dunkeln auf deren Verhältnis zur NPD anspricht. Statt Antworten bekommt er Tritte – dokumentiert mit seiner Kamera. Dass er sich in Gefahr bringt, sehe er in dem Moment nicht: »Das ist vielleicht naiv, aber in dem Moment denke ich, ich kann etwas verändern«, sagt Schaefer, der stets einen Rosenkranz dabeihat.

Teilnehmer einer Demonstration oder ähnlichen Massenveranstaltungen müssen gemäß § 23 KUG grundsätzlich nicht um Erlaubnis gefragt werden, wenn Fotos oder Videos veröffentlicht werden. Das gilt allerdings nur, wenn die Abgebildeten in der Menschenmasse „aufgehen“ und nicht besonders herausgehoben sind. Ist das Motiv des Videos oder Fotos die Versammlung, kommt diese Ausnahmeregelung zum Tragen. Sind einzelne Teilnehmer dagegen das Motiv, greift sie nicht.

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