Die Beschlagnahmung einer u. a. durch politische Aktivisten genutzten Immobilie im oberfränkischen Oberprex (Kreis Hof) war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Mittwoch, dem 17. Mai 2023 das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2020. Das Anwesen musste somit wieder der Eigentümerin übergeben werden.
Im Juli 2014 wurde das Haus in der kleinen oberfränkischen Ortschaft, die zur Gemeinde Regnitzlosau gehört, vom bayerischen Staat beschlagnahmt. Angeblich wäre das Objekt Vereinseigentum vom inzwischen verbotenen „Freien Netz Süd“ gewesen. Dagegen zog die Eigentümerin vor Gericht und bekam, nach knapp neun Jahren und einem regelrechten Prozessmarathon, Recht.
Unmittelbar nach dem Urteil war der Aufschrei etablierter Politiker groß. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann will unverzüglich an das Bundesinnenministerium herantreten, um das Vereinsgesetz abzuändern und eine erkannte „Lücke“ im Vereinsrecht zu schließen. Wenn sogenannte „demokratische“ Vertreter dieses Staates vor Gericht verlieren, wird nicht von Fehlern oder Rechtswidrigkeit gesprochen, sondern versucht, Gesetze dem eigenen Duktus anzupassen. Das kennen wir ja bereits von den hochgelobten Wahlen in diesem Land, da wird auch gerne mal so lange gewählt, bis das Ergebnis stimmt. Wird jedoch ein Aktivist durch ein scheinbar rechtswidriges Gesetz verurteilt, werden ihre Gummiparagraphen zum Himmel gelobt. Es kann eben nicht sein, was nicht sein darf.
Gleich nach dem rechtskräftigen Urteil hat sich der Rechtsanwalt der Eigentümerin darum bemüht, dass es zu einer zeitnahen Schlüsselübergabe kommt. Jedoch war die Regierung von Oberfranken nicht gewillt, persönlich zu erscheinen. Daraufhin wurden die Schlüssel in Bayreuth abgeholt und der ersten Begutachtung stand nichts mehr im Weg.
Im Falle einer Beschlagnahmung, gegen die Rechtsmittel eingelegt werden, ist der Staat, in diesem Fall der „Freistaat“ Bayern, dafür verantwortlich, sich um die Immobilie zu kümmern. Das bedeutet, dass regelmäßig gelüftet und geheizt wird und dass eventuelle altersbedingte Reparaturen und Schäden durch Witterungen beseitigt werden. Doch wie erwartet wurde rein gar nichts davon durchgeführt. Neun Jahre kein einziger frischer Luftzug, keine entsprechenden Raumtemperaturen, vor allem in den Wintermonaten, waren somit ein Paradies für sämtliche Nagetiere.
Zur ersten Besichtigung Anfang Juni 2023 war neben der Eigentümerin und ihrem Rechtsanwalt auch gleich ein Sachverständiger mit vor Ort. Gemeinsam wurde sich darauf geeinigt, dass, bevor die ersten Arbeitseinsätze starten, ein ausführliches Gutachten über alle entstandenen Schäden durchgeführt und eine Schadensersatzklage gegen den bayerischen Staat eingeleitet wird.
DER III. WEG zurück in Oberprex
Der zweite vom „III. Weg“ gegründete Stützpunkt war im Jahr 2013 „Hochfranken/Vogtland“. Bis zur rechtswidrigen Enteignung fanden in Oberprex Versammlungen und Veranstaltungen wie das „Bürgerfest in Oberprex“ (https://der-dritte-weg.info/2014/07/sonniges-fest-in-oberprex) statt. Nach mittlerweile nun über neun Jahren weht im Regnitzlosauer Ortsteil wieder unsere Parteifahne im Wind.
Am vergangenen Wochenende konnten Mitglieder unserer nationalrevolutionären Bewegung den ersten Arbeitseinsatz durchführen. Dabei kam es auch immer wieder zu Gesprächen mit Bürgern aus dem Dorf. Autofahrer gaben durch hupen und „Daumen hoch“-Zeichen zu verstehen, dass unsere Bewegung erneut herzlich willkommen ist. Im Anschluss fanden sich alle Aktivisten in der Nachbarortschaft am Grab eines unbekannten deutschen Soldaten ein und legten, einen Tag vor dem Heldengedenktag, einen Kranz nieder.
In den nächsten Wochen und Monaten folgen weitere Arbeitseinsätze und Begutachtungen in der Immobilie „Oberprex 47“.
Viel Erfolg bei der Schadensersatzklage!