Fall Ofarim: Wurde Hotel-Portier vom Juden verleumdet?

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Es gibt Neues im Fall Gil Ofarim. Vor dem Landgericht Leipzig hat der Prozess gegen den jüdischen Rockmusiker begonnen. Der heute 41-Jährige hatte 2021 behauptet, er sei von einem Hotelangestellten antisemitisch beleidigt worden. Schnell kamen jedoch Zweifel an der Geschichte des Juden auf, der auch schon als Schauspieler tätig war. Nun hat sich das Blatt gewendet und Ofarim steht selbst vor Gericht wegen des Vorwurfs der Verleumdung. Nun ist der betroffene Hotel-Portier zu Wort gekommen: Er klagt über massive Bedrohungen, denen er seit jenem Tag ausgesetzt ist. Das lässt den Juden jedoch offenbar kalt.

 

Offenbar üble Verleumdung mit schlimmen Konsequenzen

Im Oktober 2021 ging es hoch her im Leipziger Westin-Hotel. Hotelmitarbeiter Markus W. hatte an jenem Tag Dienst. Das System war ausgefallen, das die Zimmerkarten codiert. Eine Kollegin, die bei der Bearbeitung helfen sollte, fehlte. Es bildete sich eine Schlange. Eine Schlange, in der unter anderem der jüdische Musiker Gil Ofarim warten musste. Und damit begann eine Geschichte, die für beide Männer, Hotelportier W. und den Juden Ofarim folgenreich werden sollte. Was war passiert? Zunächst veröffentlichte Ofarim ein Video, in dem er behauptete, er sei in dem Westin-Hotel antisemitisch behandelt worden. Man hätte ihm gesagt, er könne nicht einchecken, weil er eine Halskette mit Davidstern trüge und er sei aufgefordert worden, diese einzupacken. Sofort umfing den gelernten Schauspieler eine Welle der Solidarität: 600 Personen demonstrierten am Folgetag vor dem Hotel für Ofarim.

Doch schnell kamen Zweifel an der Version des Juden auf. Videoaufnahmen zeigen, dass Ofarim an jenem Tag seine Kette mit Davidstern gar nicht getragen hatte, jedenfalls nicht offen sichtbar. Der betroffene Mitarbeiter zeigte Ofarim wegen Verleumdung an. Gil Ofarim zeigte sich unbeeindruckt, sah sich offenbar direkt in seiner Opferrolle bestätigt. Nun hat jedoch der Prozess vor dem Leipziger Landgericht begonnen. Und nun darf auch Markus W. seine Version der Geschichte schildern. Der 35-Jährige Hotelportier hätte sich an der Rezeption befunden, als zwei Stammgäste auf ihn zugekommen seien. Ihre Karten lägen bereits vor, dies konnte der Mitarbeiter bestätigen und so habe er sie ihnen gegeben.

In diesem Moment sei Ofarim ins Spiel gekommen. Der „Rockstar“ sei wild gestikulierend auf W. zugestürmt und habe gerufen: „Was ist das hier für ein Scheißladen?“. Ofarim habe sich offenbar benachteiligt behandelt gefühlt. Dann habe er angekündigt: „Ich werde jetzt gleich aufs Zimmer gehen, dann geht die Sache viral, dann erkläre ich der Welt, was das hier für ein Scheißhotel ist. Ich werde nie wieder in diesem Hotel wohnen.“ Der Mitarbeiter habe postwendend reagiert und Ofarim die Meldekarte weggenommen mit den Worten: „Okay, dann werden Sie auch heute nicht unser Gast sein.“ Im Falle einer Entschuldigung würde sich die Sache jedoch ändern. Ofarim sei daraufhin aus dem Hotel gestürmt. Der Mitarbeiter sei daraufhin Ofarim gefolgt und habe ihm ein Gespräch angeboten, was Ofarim jedoch abgelehnt habe.

Am nächsten Tag hat W. dann von dem Instagram-Video Ofarims erfahren. Während Ofarim sich in Solidarität badete, hagelte es für W. kübelweise Hass, Beleidigungen und Bedrohungen. Auf seinem privaten Instagram-Konto gingen zahlreiche Beleidigungen ein. Permanent hätten empörte Menschen angerufen. Er hätte diesen Psychoterror nicht mehr aushalten können. Das Instagram-Konto musste W. löschen. Er entfernte sein Türschild an der Wohnungstür, zog sich immer mehr zurück. Sein Chef musste ihn aus Sicherheitsgründen für 10 Tage an einen sicheren Ort bringen. Er hätte von jenem Zeitpunkt an nicht mehr schlafen können und brauchte psychologische Behandlung.

Reue zeigte Ofarim allerdings bislang nicht. Der Prozess findet „zum Schutz“ des Juden unter erhöhten Sicherheitsbedingungen statt. Die Anklage gegen Ofarim lautet auf falsche Verdächtigung und Verleumdung sowie falsche Versicherung an Eides statt und Betrug. Angesetzt sind zehn Verhandlungstage. Im Falle einer Verurteilung drohen Ofarim eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft. Ob der sogenannte „Rechtsstaat“ der BRD, dessen Staatsräson bekanntlich Existenz und Wohle des zionistischen Staates sind und der abhängig von der ethnischen Identität gerne in Opfer und Täter erster und zweiter Klasse unterscheidet, gegen Ofarim angemessen durchgreifen wird?

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