Da bekanntlich ein Teil der Einwanderer und „Neubürger“ in spe sich wenig begeistert von der geforderten Solidarität mit Israel zeigt, hat nun das erste Bundesland einen Erlass festgelegt, in dem Bewerbern um die BRD-Staatsbürgerschaft die Einbürgerung verweigert werden kann, wenn diese eine „antisemitische“ Einstellung – passender wäre der Begriff „antijudaistisch“ – aufweisen oder das Existenzrecht Israels nicht anerkennen. Der Erlass wurde vom Innenminsterium Sachsen-Anhalts an die Landkreise und kreisfreien Städte des Bundeslands weitergegeben und soll nach dem Willen von Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) nun auch bundesweit umgesetzt werden. In dem Erlass wird den jeweiligen Einbürgerungsbehörden ein konkreter Wortlaut empfohlen, mit welchem dem Bewerber um die Staatsbürgerschaft das Bekenntnis zu Israel und zur sogenannten „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ abverlangt wird. Sollte sich der Bewerber der Abgabe einer solchen Erklärung verweigern, hat ein Aktenvermerk zu erfolgen und die Kommune den Einbürgerungsantrag abzulehnen. Damit folgt das CDU-regierte Bundesland einem Vorschlag von Unionschef Friedrich Merz (CDU), der bereits schon im Oktober das Bekenntnis zu Israel als Bedingung für den Erhalt der BRD-Staatsbürgerschaft gefordert hat.
Nicht neu in dieser BRD ist, dass sich die Herrschenden ein neues Staatsvolk schaffen, indem sie das deutsche Volk als Bluts- und Schicksalsgemeinschaft austauschen. Neu jedoch sind nun die Auswahlkriterien. Als „Neubürger“ ist nach wie vor jeder dahergelaufene, vermeintlich „Schutz suchende“ Volksfremde, gleich welcher Herkunft, willkommen. Nur einen Kardinalfehler darf er aus Sicht der BRD-Eliten nicht begehen: das gelobte Land der außergewöhnlichen Auserwählten schmähen.