Missbrauch in evangelischer Kirche: 1259 Täter dokumentiert

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Eine aktuelle Studie zeigt, dass auch in der evangelischen Kirche über Jahrzehnte hinweg sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen kein Einzelfall war. Die Studie belegt 2225 Betroffene und 1259 mutmaßliche Täter. Doch es wird von einer deutlich höheren Dunkelziffer ausgegangen, die Rede ist von der „Spitze der Spitze des Eisbergs“. Viele Akten würden von den Gemeinden unter Verschluss gehalten. Vergleichbare Zahlen liegen bereits aus Studien zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche vor. Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich für härtere Strafen für Kinderschänder und für die vollumfängliche Aufarbeitung der Missbrauchsskandale in der Kirche ein.

 

Sexueller Missbrauch in Kirchen verbreitet

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Studie über sexuellen Missbrauch in ihren Reihen durch eine unabhängige Expertenkommission in Auftrag gegeben. Die Experten haben nachgeforscht und sind fündig geworden. 2225 Betroffene und 1259 mutmaßliche Täter können belegt werden. Zwei Drittel der Opfer sind männlich. Bei einem Drittel der Beschuldigten handelt es sich um Pfarrpersonen wie Pfarrerinnen (0,4%) oder Pfarrer und Vikare (99,6%). Weitaus mehr Fälle liegen vor, bei denen die Informationslage schlicht ausreichend genug ist für die Statistik. In einer Hochrechnung, in der solche Fälle berücksichtigt wurden, kommen die Forscher auf 9355 Betroffene und 3497 Täter. Hier spricht die Forschergruppe davon, dass die Zahlen mit „sehr großer Vorsicht“ betrachtet werden müssten. Was den Forschern die Arbeit erschwert hat, ist der Umstand, dass viele Kirchen offenbar eigene Ermittlungen unter Verschluss halten oder dass bei vielen Fällen gar nicht erst Disziplinarakten angelegt worden seien.

Die Ratsvorsitzende der EKD, Kirsten Fehrs, entschuldigte sich bei der Vorstellung der Studie in Hannover: „Wir haben uns auch als Institution an unzählig vielen Menschen schuldig gemacht. Und ich kann Sie, die Sie so verletzt wurden, nur von ganzem Herzen um Entschuldigung bitten.“ Doch welchen Wert haben diese Entschuldigungen, wenn gleichzeitig bekannt ist, dass offenbar Täter in der Kirche gedeckt werden?

Interessant ist auch der Vergleich zur katholischen Kirche. Hier hatte eine Veröffentlichung aus dem Jahr 2018 40.000 Personalakten ausgewertet. Dabei waren 1670 Priester und Diakone beschuldigt worden, 3677 Kinder und Jugendliche missbraucht zu haben. Auch hier sprachen Wissenschaftler von einer „unteren Schätzgröße“. Natürlich sind diese Zahlen mit Vorsicht zu genießen, eben weil sowohl bei der evangelischen wie auch der katholischen Kirche viele Fälle nur unzureichend ermittelt wurden und es eine hohe Dunkelziffer gibt. Doch als Ursache für den verbreiteten Missbrauch in der katholischen Kirche wird oftmals das Zölibat genannt. Katholische Geistliche sind zu sexueller Enthaltsamkeit verpflichtet und dürfen nicht heiraten. Die hohen Zahlen aus der evangelischen Kirche sprechen nun gegen diese These.

Denn im Gegensatz zu katholischen Geistlichen, dürfen evangelische Pfarrer heiraten. Die aktuelle Studie hat hier insofern Bemerkenswertes zu Tage gefördert. Von den Beschuldigten waren drei Viertel zum Zeitpunkt der Ersttat verheiratet.

Die Studie wirft Fragen auf. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) fordert eine systematische institutionelle Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs von der evangelischen Kirche. Warum entziehen sich staatliche Behörden ihrer Verantwortung? Wie kann, insbesondere nach dem Bekanntwerden der Verschleierungen durch die Kirche, die Aufklärung immer noch in den Händen der Kirche selbst verbleiben? Weiterhin ist unklar, in welchem Ausmaß der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in deutschen Kirchen noch heute verbreitet ist. Wird ausreichend unternommen, um die deutsche Jugend vor pädophilen Pfaffen zu schützen? Die Zahlen der Kirchenaustritte steigen und steigen und diese Tendenz wird angesichts der zahlreichen Missbrauchsfälle anhalten.

Dass Kirchen offenbar einen Staat im Staate bilden, zeigt sich an zahlreichen Beispielen, wie dem sogenannten „Kirchenasyl“, bei dem Pfaffen ausreisepflichtige Asylbetrüger vor der Abschiebung verstecken. Es ist Aufgabe des Staates, seine Gesetze, insbesondere zum Schutz der Jugend, ausnahmslos durchzusetzen und dazu auch kirchliche Institutionen zu überwachen. „Der III. Weg“ steht für ein Deutschland, in dem sich Pfaffen vor der Strafverfolgung ihres Treibens nicht unter die schützende Hand der Kirche flüchten können. Kinderschänder müssen ausnahmslos und konsequent bestraft werden und dürfen nicht durch eine Robe oder einen Talar geschützt werden. Zwangskastration und lebenslange Sicherungsverwahrung für die Täter sind probate Mittel, um weitere Kinder vor der Zerstörung ihrer Seele zu schützen.

1 Kommentar

  • Religionsfreiheit heißt meines Erachtens nach auch, dass keine Glaubensrichtung sich Sonderrechte herausnehmen darf – dazu gehört die Kirchensteuer ebenso wie die Strafverfolgung

    Nadja Beeker 10.02.2024
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