Steigende CO2-Abgaben: Bezieher geringer Einkommen und Landbewohner werden geschröpft

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Als wären die finanziellen Belastungen durch steigende Preise in Deutschland nicht bereits übergenug, drohen den Bürgern in naher Zukunft weitere exorbitante Kostensteigerungen. Die Überführung der Bereiche Wohnen und Verkehr in das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU) wird ab 2027 zu einer Kostenexplosion bei den CO2-Abgaben führen. Die hierdurch verursachten Mehrkosten werden die Bürger weitgehend selbst tragen müssen. Vor allem Bürger mit mittleren und geringen Einkommen sowie Landbewohner werden hiervon besonders stark betroffen sein. Ausgleichsmechanismen, die die sozialen Folgen und Ungerechtigkeiten dieser Form von Klimaschutzpolitik abmildern könnten, gibt es bislang nicht. Sofern die Bundesregierung weiterhin untätig bleibt, wovon angesichts des bestehenden Haushaltschaos und knapper Kassen auszugehen ist, werden insbesondere diejenigen ihren Gürtel noch enger schnallen müssen, die bereits jetzt jeden Euro zweimal umdrehen müssen, bevor sie diesen ausgeben.

 

Verhaltenslenkung durch Abkassieren

Die CO2-Steuer gehört als Umweltsteuer zu den sogenannten Lenkungssteuern. Hierbei handelt es sich um Abgaben, die in der Hauptsache das Verhalten der Steuerpflichtigen beeinflussen sollen. Ein aus der Perspektive des Staates unerwünschtes Verhalten wird mittels der Erhebung einer Lenkungssteuer sanktioniert und soll beim Handelnden Nachteile in Form von Kosten verursachen. Selbstverständlich funktioniert eine Lenkungssteuer prinzipiell auch in entgegengesetzter Richtung. In diesem Falle wird durch die Erhebung einer Abgabe die Unterlassung einer erwünschten Handlung gewissermaßen bestraft.

Primärer Zweck einer Lenkungsabgabe ist es somit, den Abgabepflichtigen zur Unterlassung oder Ausführung eines bestimmten Handelns zu bewegen. Demgegenüber ist die Erzielung von Steuereinnahmen Nebenzweck und nicht der eigentliche Grund für die Erhebung der Abgabe. Soweit zumindest die Theorie. Dass sich in der Praxis Lenkungssteuern oftmals als sprudelnde Einnahmequellen erweisen und der Zweck der Einnahmeerzielung die beabsichtigte Verhaltenslenkung in den Schatten stellt, ist ein offenes Geheimnis. So ist beispielsweise fraglich, ob für den Staat im Falle der Tabaksteuer tatsächlich nach wie vor im Vordergrund steht, die Bevölkerung zu einem Verzicht auf den Tabakkonsum zu bewegen, oder nicht vielmehr die aus dieser Steuer üppig fließenden Einnahmen Hauptzweck der Erhebung dieser Steuer sind.

Umweltsteuern als staatliche Lenkungsinstrumente zielen grundsätzlich auf einen Schutz der Natur und Umwelt ab. Mittels Umweltabgaben sollen Anreize für Bürger und Unternehmen zu einem umweltfreundlicheren Handeln geschaffen werden, indem umweltschädliche Tatbestände besteuert und somit verteuert werden. Entscheidend hierbei ist, dass die Steuerpflichtigen durch eine Änderung ihres Verhaltens Umweltabgaben vermeiden oder zumindest verringern können. Ob dies angesichts der konkreten Ausgestaltung bestimmter Ökosteuern tatsächlich der Fall ist, erscheint fraglich.

 

Anthropogener Klimawandel als unumstößliche Wahrheit?

Die CO2-Steuer ist eine Abgabe, welche auf den Ausstoß von Treibhausgasen erhoben wird, denen eine klimaschädigende Wirkung unterstellt wird. Mittels der Steuer sollen Anreize für eine Emissionsreduktion generiert und auf diese Weise zu einem Schutz des Klimas beigetragen werden. Dabei ist nicht unumstritten, ob und inwieweit die Emission von Treibhausgasen tatsächlich einen Klimawandel bewirkt. Gemäß der vorherrschenden Meinungsrichtung, die im Hinblick auf Klimafragen durch eine Dominanz staatlich verordneter, „politisch korrekter“ Positionen geprägt ist, wird eine klimabeeinträchtigende Wirkung von Treibhausgasemissionen und somit ein anthropogener Klimawandel als unumstößliche Wahrheit angesehen.

Die Abgabe wird vor allem auf fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Erdgas oder Heizöl erhoben. Höhere Kosten für Treibstoffe und Energie sind die intendierte Folge von CO2-Abgaben. Die CO2-Steuer führt zu einer Verteuerung von Produkten, deren Herstellung oder Nutzung mit einem hohen Energie- bzw. Treibstoffverbrauch und somit einem hohen Ausstoß von Treibhausgasen verbunden sind. Dies soll dazu führen, dass Verbraucher Produkte und Dienstleistungen bevorzugen, die geringere Treibhausgasemissionen verursachen. Der Preismechanismus verringert die Nachfrage nach emissionsintensiven Waren und Dienstleistungen, während umgekehrt die Nachfrage nach emissionsarmen Produkten erhöht wird.

Unternehmen passen ihr Angebot der veränderten Nachfrage an und stellen ihre Produktion bzw. ihr Dienstleistungsangebot im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Produkte bzw. Angebote um, die weniger Treibhausgase verursachen. Der Verbrauch fossiler Brennstoffe wird verringert, Energieeffizienz und der Umstieg auf erneuerbare Energien beschleunigt.

 

Steuerregression belastet einkommensschwache Haushalte

Dabei wirkt eine CO2-Steuer in der Regel regressiv, d. h. dass Haushalte mit einem vergleichsweise niedrigen Einkommen prozentual gesehen eine höhere Steuerbelastung zu schultern haben. Personen mit einem niedrigeren Einkommen entrichten einen höheren prozentualen Anteil ihres Einkommens für CO2-Abgaben als Personen mit höherem Einkommen. Zurückzuführen ist das auf die Tatsache, dass Haushalte mit einem verhältnismäßig niedrigen Einkommen tendenziell einen größeren Anteil des ihnen zur Verfügung stehenden Einkommens für emissionsintensive Waren und Dienstleistungen ausgeben.

Einkommensschwächere Haushalte sind gezwungen, einen größeren prozentualen Teil ihres Einkommens für grundlegende Bedürfnisse wie beispielsweise Wohnen, Lebensmittel und Transport auszugeben. Diese Bereiche sind besonders emissionsintensiv und verantwortlich für einen hohen Anteil an den Treibhausgasemissionen.

So trägt der Energieverbrauch von Wohngebäuden durch deren erforderliche Beheizung, Kühlung und Beleuchtung erheblich zum Ausstoß von Kohlendioxid bei. Energie- und ressourcenintensiv ist auch die Erzeugung von Lebensmitteln: Pflanzenanbau, Nutztierhaltung, Nahrungsmitteltransport und Lebensmittelverarbeitung erfordern einen erheblichen Einsatz von Energie und führen daher zu einem hohen Ausstoß von Treibhausgasen; schließlich ist der Verkehrssektor einer der größten Verursacher von CO2-Emissionen. Personen- und Lastkraftwagen, Flugzeuge und Schiffe verbrauchen fossile Brennstoffe wie Benzin und Diesel, bei deren Verbrennung CO2 in großen Mengen freigesetzt wird. Die regressive Wirkung einer CO2-Abgabe kann abgemildert werden, indem Einnahmen aus CO2-Steuern an einkommensschwache Bevölkerungsgruppen im Rahmen einer Senkung von Einkommensteuern oder der Auszahlung von Klimaprämien (Klimageld) umverteilt werden.

 

Verfassungsrichter klopfen Bundesregierung auf die Finger

Durch einen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017, der sich auf die Klage eines Kraftwerkbetreibers gegen die Einführung einer Kernbrennstoffsteuer bezog, wurden hohe rechtliche Hürden auch gegen die Einführung einer CO2-Steuer errichtet. Die kurz zuvor eingeführte Kernbrennstoffsteuer ließ sich nach Auffassung der Verfassungsrichter nicht unter die im Grundgesetz vorgesehenen und abschließend aufgelisteten Steuerarten subsumieren.

Entgegen der Auffassung des Gesetzgebers urteilten die Richter, dass die Kernbrennstoffsteuer keine Verbrauchssteuer sei, da in deren Rahmen nicht der erzeugte Strom, sondern die hierzu eingesetzten Produktionsmittel besteuert würden. Ein freies Steuerfindungsrecht komme weder dem Bund noch den Ländern zu, weshalb die Kernbrennstoffsteuer verfassungswidrig sei. Bereits entrichtete Steuerzahlungen mussten zurückerstattet werden. Durch das höchstrichterliche Urteil wurden indirekt auch der Einführung einer CO2-Steuer enge Grenzen gesetzt. Eine direkte Besteuerung von CO2-Emissionen wäre nach vorherrschender Auffassung ebenfalls unter keine der im Grundgesetz aufgeführten Steuerarten einzuordnen gewesen, weshalb die Einführung einer CO2-Steuer als nicht verfassungskonform beurteilt wurde.

 

CO2-Abgabe durch die Hintertür

Um ein ähnliches Desaster wie bei der Kernbrennstoffsteuer zu vermeiden, bediente sich die zum damaligen Zeitpunkt amtierende schwarz-rote Bundesregierung eines Kunstgriffs, um ein Äquivalent zu einer echten CO2-Steuer durch die Hintertür einzuführen. Im September 2019 beschloss die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen, mit deren Hilfe die deutschen Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Zu diesem Maßnahmenbündel gehörte auch die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems für im Verkehrs- und Gebäudesektor eingesetzte Brennstoffe. Dieses nationale Emissionshandelssystem startete zum 1. Januar 2021. Seitdem werden in Deutschland Emissionszertifikate zu einem Festpreis von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHst) verkauft. Für jede freigesetzte Tonne Kohlendioxid muss ein zuvor käuflich erworbenes Emissionszertifikat abgegeben werden.

Zur Teilnahme am Emissionshandel sind die Unternehmen verpflichtet, die diese Brennstoffe in Verkehr bringen. Die eigentlichen Emittenten sind zwar die Bürger, welche ihre Fahrzeuge mit fossilen Brennstoffen betreiben bzw. ihre Wohnungen mit solchen Brennstoffen beheizen. Allerdings wäre es kaum praktikabel, wenn jeder einzelne Bürger hierfür nun Emissionszertifikate erwerben müsste. Daher werden die betreffenden Unternehmen hierzu verpflichtet, die die dabei entstehenden Mehrkosten über den Preis für die von ihnen angebotenen Brennstoffe an den Verbraucher weitergeben.

Der Preis für ein Zertifikat stieg von 25 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 auf aktuell 45 Euro pro Tonne. Für das kommende Jahr wurde der Preis auf 55 Euro festgesetzt, ab 2026 soll es einen Preiskorridor von mindestens 55 bis maximal 65 Euro geben. Zudem wurde die Kohleverbrennung ab 2023 in den nationalen Emissionshandel einbezogen, ab 2024 ebenso die Abfallverbrennung.

 

Steuer oder nicht-steuerliche Abgabe? Haarspalterei ohne Relevanz

Seit der Einführung des nationalen Emissionshandelssystems ist strittig, ob es sich beim Festpreis realiter nicht eigentlich um eine Steuer handelt. Ein zweifelhaftes Rechtsgutachten des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2022 kam jedoch zu dem Schluss, dass es sich im Falle des nationalen Emissionshandelssystems mit Festpreis um eine nicht-steuerliche Abgabe im Sinne einer Vorteilsabschöpfungsabgabe handele. Im Gegensatz zu echten Steuern erhalten die Teilnehmer am nationalen Emissionshandel eine direkte Gegenleistung für ihre Zahlungen, nämlich das Recht, die Aufnahmekapazität der Atmosphäre für ihre Emissionen zu nutzen, wobei diese Aufnahmekapazität als staatlich bewirtschaftetes Allgemeingut verstanden wird. Ob es sich nun um eine echte Steuer oder um eine nicht-steuerliche Abgabe handelt, ist jedoch letztlich Haarspalterei. Für die Abgabepflichtigen dürfte diese Frage weitgehend ohne Relevanz sein, gezahlt werden muss so oder so.

 

Überführung des Verkehrs- und Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel

Ab 2027 soll nun der Preis für Emissionszertifikate im Verkehrs- und Gebäudesektor im Rahmen des Emissionshandelssystems der Europäischen Union bestimmt werden. Die Preise für Emissionszertifikate werden im Emissionshandelssystem der EU nach marktwirtschaftlichen Kriterien bestimmt. Ein Großteil der Zertifikate wird an der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig versteigert, nur ein kleiner und stetig abnehmender Teil wird kostenlos an Unternehmen verteilt. Angebot und Nachfrage bestimmten somit im Wesentlichen die Preisentwicklung, wobei die EU diese Entwicklung durch eine etwaige Verknappung oder eine Erweiterung des Angebots der zur Verfügung stehenden Emissionszertifikate beeinflussen kann. Grundsätzlich betätigt sich die EU hier als Preistreiber, da die Angebotsmenge von Jahr zu Jahr verknappt wird, um auf diese Weise eine deutliche Reduktion des CO2-Austoßes zu erreichen.

Bislang waren nur die Energiewirtschaft, energieintensive Industrien und der Luftverkehr, ab 2024 auch der Seeverkehr, in das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) eingebunden. Der bislang im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystems erfolgende Handel mit Zertifikaten für den Brennstoffeinsatz im Verkehrs- und Gebäudesektor wird nunmehr mit Beginn des Jahres 2027 in den Emissionshandel der EU einbezogen (EU-ETS 2), wobei hierfür ein eigenständiger Emissionshandel auf einem separaten Markt etabliert werden soll. Drastische Preiserhöhungen könnten die Folge sein. Im Rahmen von EU-ETS 2 werden alle zu vergebenden Zertifikate versteigert, eine teilweise kostenlose Zuteilung wie bei EU-ETS 1 ist nicht vorgesehen.

 

Drastische Preiserhöhungen erwartet

Wie stark die Preise für Emissionszertifikate für den Verkehrs- und Gebäudesektor nach deren Überführung in das EU-ETS 2 steigen werden, ist Gegenstand von Spekulationen. Das Bundeswirtschaftsministerium hält sich hierzu bedeckt und weigert sich, Prognosen für die Preisentwicklung zu veröffentlichen. Die konkreten Preise würden über den Markt bestimmt, weshalb man hierzu keine offiziellen Aussagen machen wolle.
Das Forschungsinstitut Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) errechnete auf der Basis der EU-Klimaziele, dass der Preis pro Tonne bis 2030 auf 275 Euro steigen könnte. Eine extreme Verteuerung im Vergleich zu dem bislang geltenden Preis von 45 Euro pro Tonne, der aktuell im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystems gilt.

Das MCC weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei um keine Vorhersage handele. Das Forschungsinstitut will diese Preisangabe keineswegs als Prognose verstanden wissen. Es handele sich hierbei lediglich um eine Ableitung, was der Ausstoß von CO2 pro Tonne kosten müsste, wenn die EU ihre selbstgesteckten Klimaziele erreichen wolle.

Analog zum nationalen Emissionshandel sind auch im Rahmen von EU-ETS 2 nicht die Nutzer von fossilen Brennstoffen zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet, sondern die Unternehmen, die diese Brennstoffe in den Verkehr bringen. Die Kosten werden über den Verkaufspreis für fossile Brennstoffe an den Kunden weitergereicht. Insofern sind letztendlich die Verbraucher diejenigen, die von den erwarteten Preissteigerungen betroffen sein werden.

 

Zusatzbelastungen für Verbraucher

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht, welche Zusatzbelastungen auf die Verbraucher zukommen könnten. Bei einem angenommenen Verbrauch von 3.000 Litern Heizöl pro Jahr müsste der Eigentümer eines Hauses aktuell mit ca. 425 Euro rechnen, die für den hierdurch verursachten CO2-Austoß zu zahlen wären. Stiege der CO2-Preis tatsächlich auf 275 Euro pro Tonne, entstünden für den Hauseigentümer dagegen Kosten in Höhe von rund 2.600 Euro für die CO2-Abgabe. Dem Beispiel wurde ein durchschnittlicher CO2-Ausstoß von 2,65 Tonnen pro 1.000 Litern Heizöl zugrunde gelegt, die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% wurde in die Berechnung inkludiert. Der so errechnete Betrag umfasst ausschließlich die Kosten für die CO2-Abgabe, die eigentlichen Kosten für das Heizöl selbst sind hierin noch nicht enthalten. 3.000 Liter Heizöl kosten gemäß Angaben verschiedener Vergleichsportale im Internet derzeit etwa 2.775 Euro ohne CO2-Abgabe.

 

Einführung von Klimageld verschleppt

Um die durch die CO2-Abgabe verursachten Kosten für die Bürger abzufedern, wurde im Koalitionsvertrag der Ampelregierung großspurig die Einführung eines Klimageldes angekündigt. Mittels des Klimageldes soll die Klimaschutzpolitik sozial verträglicher und gerechter ausgestaltet werden, gleichzeitig soll klimaverträgliches Verhalten gefördert werden.

Die Idee dahinter ist simpel. Einnahmen aus der CO2-Bepreisung im Rahmen des nationalen Emissionshandels sowie Anteile aus Erlösen des europäischen Emissionshandels fließen in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds. Diese Einnahmen könnten in Form eines Klimageldes als Pauschalauszahlung an die Bürger zurückfließen, wobei jeder einzelne denselben Betrag erhielte. Durch die CO2-Abgabe wird die Verursachung von CO2-Emissionen finanziell belastet. Da allerdings unabhängig von der individuellen finanziellen Belastung durch die CO2-Abgabe jeder Bürger den exakt gleichen Betrag ausgezahlt bekommt, werden Bürger bevorteilt, die nur einen geringen CO2-Ausstoß verursachen. Das ist politisch gewollt, soll die Bürger für klimagerechtes Verhalten belohnen und diese zu einer etwaigen Änderung ihres Verhaltens bewegen.

Bislang wurde das versprochene Klimageld allerdings nicht eingeführt. Offiziell wird dies mit der schleppenden Digitalisierung und datenschutzrechtlichen Bedenken im Hinblick auf den Auszahlungsmechanismus begründet. Tatsächlich dürfte jedoch der Mangel an politischem Willen ausschlaggebend sein, der einer zügigen Umsetzung entgegensteht. Die infolge des selbstverschuldeten Haushaltschaos verursachten Sparzwänge dürften die Motivation der Bundesregierung zur baldigen Einführung des Klimageldes deutlich schmälern.

 

Verbraucherzentrale fordert sofortige Auszahlung von Klimageld

Deutliche Kritik am Gebaren der Bundesregierung übt die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In einem Brief an das Bundesfinanzministerium forderte die vzbv das Ministerium auf, noch in der laufenden Legislaturperiode mit der Auszahlung von Klimageld zu beginnen. Seit Jahren arbeite die Bundesregierung an einem Auszahlungsmechanismus, doch noch immer sei keine auszahlende Behörde bestimmt worden. Selbst wenn ein Klimageld zügig beschlossen würde, wäre der Staat in Ermangelung eines Auszahlungsmechanismus nicht in der Lage, dieses Geld auch tatsächlich auszuzahlen.
Laut Berechnungen der vzbv wurden von den Bürgern seit 2021 insgesamt 11,4 Milliarden Euro CO2-Abgaben entrichtet. Somit stünden jedem Bürger 139 Euro Klimageld zu, das gemäß den Forderungen der vzbv möglichst schnell ausbezahlt werden sollte. Nach dem Protestbrief will das Finanzministerium nun in einen Dialog mit der Verbraucherorganisation treten, um Lösungsmöglichkeiten für das bestehende Problem zu eruieren.

 

Klimageld reicht in vielen Fällen nicht

Sollte der CO2-Preis bis 2030 tatsächlich auf 275 Euro pro Tonne steigen, würde daraus ein Klimageld in Höhe von 623 Euro pro Kopf resultieren, wie das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) errechnete. Doch selbst in diesem Falle kann keineswegs von einer sozialen Ausgeglichenheit der CO2-Bepreisung ausgegangen werden.

Selbstverständlich ist davon auszugehen, dass praktisch allen Privathaushalten die Auszahlung eines Klimageldes in der genannten Höhe willkommen wäre. Eine Reihe von Haushalten verursacht jedoch einen derart hohen CO2-Ausstoß, dass das Klimageld lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein wäre. Die enormen Belastungen durch die CO2-Abgabe könnten in diesen Fällen nicht einmal annähernd durch die Auszahlung des Klimageldes ausgeglichen werden. Laut den Untersuchungen des IMK betrifft dies schätzungsweise fünf Millionen Haushalte. Fatal daran ist, dass es sich hierbei überwiegend um Haushalte handelt, die mangels ausreichender Finanzen nicht dazu in der Lage sind, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um ihren CO2-Ausstoß zu verringern und somit ihre Kosten zu senken.

 

Landbewohner benachteiligt

Besonders prekär ist die Lage auf dem Land. Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen leben häufig in schlecht isolierten Eigenheimen. Zudem handelt es sich oftmals um Pendler, die den häufig weiten Weg zu ihrem Arbeitsplatz mit dem Auto zurücklegen müssen. Beides sorgt für deutlich höhere CO2-Abgaben, die zu zahlen sind. Maßnahmen zur Senkung der Abgaben, beispielsweise durch eine bessere Wärmedämmung ihrer Häuser, den Austausch von Heizungen oder den Umstieg auf Elektroautos sind für viele Haushalte aufgrund ihres Einkommens unerschwinglich.
Dies führt zu einem deutlichen Stadt-Land-Gefälle, mittlere und niedrige Einkommen von Stadtbewohnern werden durch die CO2-Abgabe deutlich weniger belastet.

Stadtwohnungen sind häufig kleiner und besser gedämmt, was zu geringeren CO2-Abgaben für deren Beheizung führt. Zudem übernehmen in Städten häufig die Vermieter zumindest einen Teil dieser Kosten. Im Hinblick auf die Mobilität ist zu konstatieren, dass Stadtbewohner aufgrund des ausgebauten öffentlichen Personenverkehrs auf ein Auto verzichten können bzw. dieses wesentlich seltener nutzen. Im Gegensatz zu den Bewohnern des ruralen Raums werden Stadtbewohner somit durch die Kosten für die CO2-Abgabe weitaus weniger belastet.

Die hierdurch verursachten Verzerrungen zwischen Stadt und Land benachteiligen Personen, die im ländlichen Raum leben. Ein Ausgleichsmechanismus hierfür ist bislang nicht vorgesehen. Eine Polarisierung zwischen Stadt und Land droht, wenn Landbewohner realisieren, dass sie allein aufgrund der Tatsache benachteiligt werden, dass sie auf dem Land wohnen. Das ist ungerecht, da Personen, die auf dem Land leben, keine höhere finanzielle Leistungsfähigkeit haben als jemand mit dem gleichen Einkommen in der Stadt.

 

Soziale Verwerfungen und Stadt-Land-Polarisierung

Die Einführung eines Klimageldes allein wird weder die durch explodierende Kosten für die CO2-Abgabe zu erwartenden sozialen Verwerfungen noch die drohende ungleiche Belastung von Stadt und Land verhindern. Vonnöten sind entweder staatliche Förderprogramme oder der Ausstieg aus dem bestehenden System der CO2-Bepreisung. Bereits existierende staatliche Förderprogramme sind unzureichend, da ein Anspruch auf eine Förderung nur besteht, wenn selbst ein gewisser Anteil der Kosten für Wärmedämmung und eine neue Heizung übernommen werden kann. Das übersteigt jedoch die finanzielle Leistungsfähigkeit vieler Haushalte.

 

Klimaschutz auf dem Prüfstand

Die Partei „Der III. Weg“ lehnt eine derartiges Fehlkonstrukt wie den nationalen und europäischen Emissionshandel, dessen angenommener Wert für einen effektiven Klimaschutz zweifelhaft ist, konsequent ab. Zunächst ist im Rahmen ergebnisoffener wissenschaftlicher Untersuchungen zu klären, inwieweit es einen anthropogenen Klimawandel tatsächlich gibt. Sofern ein solcher menschenverursachter Klimawandel nachgewiesen werden kann, ist festzustellen, ob für diesen Klimawandel tatsächlich der Ausstoß von Kohlendioxid ursächlich ist. Die wissenschaftliche Prüfung dieser Fragestellungen hat ohne Tabus zu erfolgen, durch die bereits im Vorhinein ein von bestimmten politischen Kreisen erwünschtes Ergebnis prädeterminiert wird.

Nachfolgend sind gegebenenfalls adäquate Maßnahmen zu ergreifen, die auf einen wirkungsvollen Umwelt- und Klimaschutz abzielen, ohne die Bürger hierbei finanziell auszuplündern. Klimaschutz muss auf eine Weise erfolgen, die sozial verträglich ist und nicht zu einer verdeckten Enteignung der Bürger führt. Die Folgen zu ergreifender Maßnahmen für die deutsche Wirtschaft und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit sind hierbei ebenfalls ins Kalkül zu ziehen.

1 Kommentar

  • Das ist echt unglaublich. Wer hat den Grünen die Luft geschenkt, so daß sie jetzt dafür Miete fordern können?

    RW 12.03.2024