Mit breitem Grinsen folgte ein 29-jähriger Eritreer dem Prozess, der ihm kürzlich vor dem Amtgericht Stuttgart-Bad Canstatt gemacht wurde. Im September 2023 hatte der Angeklagte Polizisten angegriffen, die eine Veranstaltung regimetreuer Eritreer zu schützen versuchten. Da erneute Ausschreitungen befürchtet wurden, hatte das Amtsgericht den Prozess in das Hochsicherheits-Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim verlegt. Ein Großaufgebot der Polizei vor dem Gebäude gewährleistete, dass das Verfahren störungsfrei ablaufen konnte.
Der Dunkelhäutige machte weder Angaben zu seiner Person, noch äußerte er sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Weitgehend regungslos ließ der Eritreer das Verfahren über sich ergehen und zeigte gelegentlich ein höhnisches Lächeln. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Negriden Landsfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt, wobei dem Angeklagten eine Rädelsführerschaft bei den Krawallen rund um das Eritrea-Festival vorgeworfen wurde. Am Rande der Veranstaltung eines regimetreuen eritreischen Vereins, die im vergangenen Herbst im Stuttgarter Römerkastell stattfand, soll der 29-Jährige den Betonfuß eines Bauzaunes sowie einen etwa drei Kilo schweren Pflasterstein auf Polizisten geworfen haben. Die Attacken bildeten den Auftakt zu einem wahren Gewaltexzess, in dessen Folge 39 Polizeibeamte zum Teil schwer verletzt wurden.
Brutale Attacken auf Sicherheitskräfte
Nach den ersten Steinwürfen des Eritreers ergoss sich eine Welle der Gewalt über die anwesenden Sicherheitskräfte. Der entfesselte negride Mob griff die Polizeikräfte mit Dachlatten und Stangen an. Ein Stein- und Flaschenhagel ging auf die Beamten nieder, Stühle eines Cafès sowie Grabschmuck eines angrenzenden Friedhofes wurden als Wurfgeschosse eingesetzt. Auf dem Innenhof des Römerkastells kam es zu heftigen Szenen, das Kastell glich einem Schlachtfeld. Die Beamten waren mit dem plötzlichen Gewaltausbruch völlig überfordert. Erst nach Stunden wurde die Polizei Herr der Lage und kesselte die randalierenden Afrikaner ein.
Polizeibeamte, die während des Prozesses gegen den 29-Jährigen als Zeugen befragt wurden, zeigten sich auch Monate nach den Geschehnissen noch entsetzt und fassungslos. Einige Kollegen hätten Todesängste bei dem Einsatz ausgestanden. Zu Beginn des Gewaltausbruchs trugen die angegriffenen Beamten keine Schutzausrüstung, erst nach mehreren Angriffswellen sei es den Sicherheitskräften gelungen, ihre Schutzmontur anzulegen.
Polizei völlig unvorbereitet
Offenbar hatte man nicht mit derartigen Ausschreitungen gerechnet, was angesichts vorhergehender Krawalle bei ähnlichen Veranstaltungen in verschiedenen europäischen Städten auf ein gehöriges Maß an Blauäugigkeit und Naivität bei den Einsatzplanern schließen lässt. Nur zwei Monate vor den Ausschreitungen in Stuttgart war es zu ähnlich schweren Auseinandersetzungen im hessischen Gießen gekommen. Zudem hatte eine eritreische Gruppe im Vorfeld der Verstaltung in Stuttgart zu Störaktionen aufgerufen, weshalb die Behörden hätten gewarnt sein müssen. Die Verantwortlichen müssen sich die Frage gefallen lassen, warum man nicht besser auf die Krawalle in Stuttgart vorbereitet und mit einem entsprechenden Aufgebot an Polizeikräften vor Ort war. Nicht einmal 40 Polizeibeamte standen zu Beginn der Eskalation für den Schutz der Veranstaltung bereit und standen einem Mob von etwa 200 Negriden gegenüber, welche keinerlei Hemmungen mehr erkennen ließen und sich in einen wahren Blutrausch hineinsteigerten.
Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte sich im Nachgang um Schadensbegrenzung bemüht und von einem unerwarteten Gewaltrausch gefaselt. Eine derartige Gewalteskalation sei nicht absehbar gewesen. Ralf Kusterer, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg, hatte Stobl nach dessen Äußerungen offen widersprochen und darauf hingewiesen, dass seine Lageeinschätzung aufgrund der bereits im Vorfeld vorliegenden Erkenntnisse eine völlig andere gewesen wäre.
Angeklagter erheblich vorbestraft
Das Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt verurteilte den angeklagten Eritreer zu einer Haftstrafe in Höhe von drei Jahren und neun Monaten. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, da aufgrund des vorhandenen Foto- und Videomaterials die dem Negriden vorgeworfenen Taten nicht zweifelsfrei diesem zugerechnet werden könnten. Des weiteren sei auch ungeklärt, welche Rolle die regimetreuen Eritreer bei dem Gewaltausbruch gespielt hätten. Das Amtgericht wies die Einwände der Verteidigung in der Urteilsbegründung zurück und betonte die erheblichen Vorstrafen des Angeklagten, der sich seit zehn Jahren in Deutschland aufhält. Der 29-Jährige ist unter anderem aufgrund von Sexualdelikten vorbestraft und saß bereits in Haft.
Der Prozess gegen den Eritreer war der erste von mehreren, in dem die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Aktuell liegen insgesamt elf Anklagen gegen mutmaßliche Gewalttäter vor, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte. Mit weiteren Anklageerhebungen ist zu rechnen, insgesamt gibt es im Zusammenhang mit den Krawallen 170 erfasste Beschuldigte. In zahlreichen Fällen sind die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Die Geschehnisse des vergangenen Herbstes werden Staatsanwaltschaft und Gerichte noch lange beschäftigen.
Blutige Konflikte zwischen Regimeanhängern und -gegnern
Hintergrund der weltweiten Gewalttätigkeiten am Rande von Eritrea-Veranstaltungen in den zurückliegenden Monaten sind Konflikte zwischen Gegnern und Befürwortern der eritreischen Regierung unter Präsident Isayas Afewerki. Regimetreue Eritreer veranstalten sogenannte „Eritrea-Festivals“, bei denen es sich offiziell um Musik- und Kulturveranstaltungen handelt. Die Festivals rufen regelmäßig Regimegegner auf den Plan, die den Veranstaltern unterstellen, im Rahmen der Veranstaltungen Staatspropaganda zu verbreiten.
Seit mehr als dreißig Jahren regiert Afewerki das Land mit eiserner Hand. Nach der Unabhängigkeit von Äthopien errichtete der bekennende Marxist eine Ein-Parteien-Dikatur, die gute außenpolitische Beziehungen zu China, Kuba und dem Iran pflegt. Andere Parteien neben der marxistisch ausgerichteten Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit sind strikt verboten, die Meinungs- und Pressefreiheit ist stark eingeschränkt. Ein rigides Wehrpflicht- und Zwangsarbeitssystem zwingt vor allem junge Eritreer für unbestimmte Zeit in den Staatsdienst. Tausende Eritreer verliessen in den letzten Jahrzehnten ihre Heimat. In der Diaspora treffen diese Regimegegner häufig auf Landsleute, die Eritrea bereits verlassen haben, als das Land noch um seine Unabhängigkeit kämpfte, und dem Regime Afewerkis die Treue halten.
Remigration jetzt!
Es ist an dieser Stelle völlig überflüssig, Position zu beziehen und sich auf die Seite einer der beiden gegnerischen Gruppen zu stellen. Fakt ist, dass es sich bei dieser Angelegenheit um einen innereritreischen Konflikt handelt, der nichts auf den Straßen unserer deutschen Heimat zu suchen hat. Regimegegner, die zu feige sind, in ihrem Heimatland für eine Veränderung der dortigen Verhältnisse zu kämpfen, sollten ihr Mütchen gefälligst nicht an deutschen Polizisten kühlen. In ihrer Heimat bekämen die Herrschaften vermutlich eine Kugel in den Kopf oder verschwänden für immer in den dunklen Kerkerzellen des eritreischen Regimes, wenn sie sich getrauen sollten, gewaltsam gegen staatliche Sicherheitskräfte vorzugehen. Dagegen ist es so viel einfacher, in Deutschland den starken wilden Mann zu markieren. Ihre regimetreuen Brüder dürfen die Herrschaften gleich mitnehmen. Da Anhänger der eritreischen Regierung in ihrem Heimatland aufgrund ihrer Staatstreue keinerlei Verfolgung zu fürchten haben, liegt auch kein Grund dafür vor, dem deutschen Volk weiterhin auf der Tasche zu liegen.