Ramschware „Deutsche Staatsbürgerschaft“: Kreis Schwäbisch Hall ächzt unter Flut von Einbürgerungsanträgen

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Dass die lächerlichen Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft selbige gewissermaßen zur Schleuderware macht, die praktisch jedem hinterhergeworfen wird, der ein Interesse daran hat, ist bereits seit Jahrzehnten gängige Praxis in der Bundesrepublik. Kaum jemand, der eine Einbürgerung anstrebt, muss damit rechnen, einen ablehnenden Bescheid zu erhalten. Doch diese Praxis, die auf eine nahezu bedingungslose Verschleuderung deutscher Pässe hinausläuft, hielt die Ampelkoalition offenbar allen Ernstes für zu restriktiv. Im Schnelldurchgang einigte sich die Koalition auf eine Reihe von Änderungen beim Staatsbürgerschaftsrecht, die innerhalb kürzester Frist durch den Bundestag gepeitscht wurden.

Die ohnehin bereits marginalen Voraussetzungen für den Erwerb eines deutschen Passes wurden im Rahmen der Verabschiedung des „Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ durch den Bundestag Anfang Januar 2024 nochmals deutlich aufgeweicht. Das Gesetz, welches Ende Juni 2024 in Kraft treten wird, dürfte zu einem drastischen Anstieg der Einbürgerungsgesuche führen. Durch das Modernisierungsgesetz werden zahlreiche Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes novelliert, womit eine deutliche Erleichterung von Einbürgerungen bezweckt wird.

Bedingung für eine Naturalisation von Ausländern ist bislang eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren. Diese Frist wird mit dem Inkrafttreten des Modernisierungsgesetzes auf fünf Jahre verringert. Sogenannte „besondere Integrationsleistungen“ werden mit einer Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer auf drei Jahre belohnt. Stand bislang die Abhängigkeit von Sozialleistungen einer Einbürgerung zumindest theoretisch entgegen, so werden durch das Modernisierungsgesetz zahlreiche „Ausnahmefälle“ formuliert, in denen die Inanspruchnahme von Sozialleistungen kein Einbürgerungshindernis mehr darstellen soll. Ebenso ist vorgesehen, in einer Vielzahl von Fällen die Sprachanforderungen, an welche eine Naturalisation bisher geknüpft ist, deutlich abzusenken. Zukünftig dürfte es in vielen Fällen ausreichen, einige wenige Worte Deutsch stammeln zu können, um in den Besitz eines deutschen Passes zu gelangen.

Zahlreiche Kommunen erwarten nach dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle einen regelrechten Tsunami von Einbürgerungsanträgen. Auch im baden-württembergischen Landkreis Schwäbisch-Hall befürchtet man, ab Juni von einer Welle von Einbürgerungsgesuchen überrollt zu werden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt arbeitet das zuständige Amt für Migration an seiner Kapazitätsgrenze. Rund tausend Einbürgerungsanträge aus den Vorjahren befinden sich in der Warteschleife. Das Amt verfügt nicht über ausreichende personelle Kapazitäten, um diesen riesigen Berg zügig abzuarbeiten. Laut eigenen Angaben konnte im vergangenen Jahr nicht einmal die Hälfte der vorliegenden Einbürgerungsgesuche bearbeitet werden.

Laut einer offiziellen Mitteilung des Landkreises wird nun infolge des Inkrafttretens des Modernisierungsgesetzes mit einer Verdreifachung der Zahl der Neuanträge gerechnet. Gerechnet wird mit ca. 1600 neuen Anträgen im kommenden Jahr. Die Bearbeitungszeit für Einbürgerungsgesuche könnte sich hierdurch dramatisch verlängern, weshalb der Kreisrat das Amt nun personell aufstocken will. Das für die Bearbeitung der Anträge zuständige Personal soll von 2.5 Beschäftigten auf 8 verdreifacht werden. Zudem soll ein neuer Fachbereich im Amt für Migration geschaffen werden, um die erwartete Antragsflut bewältigen zu können.

Laut Angaben des Statistischen Landesamtes wurden in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr insgesamt rund 23.000 Personen eingebürgert, ca. 2000 mehr als im Jahr 2022. Syrer, Iraker und Afghanen führen die Rangliste derjenigen an, die im letzten Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft durch baden-würtembergische Behörden verliehen bekamen. Als Grund für den Anstieg der Einbürgerungen wird die Corona-Pandemie benannt, die dazu führte, dass zahlreiche Beratungsgespräche und Termine, welche die Anwesenheit von Antragstellern erfordern, erst nach Aufhebung der Coronabeschränkungen nachgeholt werden konnten. Ein weiterer Grund für die hohe Zahl von Einbürgerungen im vergangenen Jahr ist die sogenannte „Flüchtlingskrise“ des Jahres 2015, die bekanntlich durch die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ausgelöst wurde. Die Bundeskanzlerin sandte 2015 deutliche Signale in alle Welt aus, dass Deutschland niemanden abweisen werde, der sich auf den Weg in die BRD mache und sich vor Ort als vermeintlicher Flüchtling inszeniere. Hunderttausende Fremdländer nahmen die Einladung Merkels dankbar an und strömten in Scharen nach Deutschland. Seit 2015 sind nun mehr als acht Jahre vergangenen, was der bislang gültigen Mindestaufenthaltsdauer entspricht, die erforderlich ist, um eingebürgert werden zu können.

Die Partei „Der III. Weg“ stellt sich entschieden gegen einen Ausverkauf der deutschen Staatsbürgerschaft. In Fragen der Staatsbürgerschaft ist auf das Abstammungsprinzip abzustellen. Deutscher kann nur sein, wer über deutsche Vorfahren verfügt. Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit zum deutschen Volk. Nur so kann völkischer Charakter und deutsche Eigenart in unserer Heimat bewahrt werden. Deutschland ist das Land der Deutschen und darf nicht weiter zu einem Völkerbabel degenerien, in dem Personen fremdländischer Herkunft tonangebend sind.

1 Kommentar

  • Das ius sanguinis ist immer noch Bestandteil des Grundgesetzes, das lediglich „auch“ anderweitige gesetzliche Regelungen erlaubt. Allerdings leugnen alle momentanen Regierungsparteien die Existenz eines deutschen Volkes, obwohl die doch geschworen haben, seinem Wohl zu dienen. Den Verfassungschutz wird’s wohl auch nicht interessieren.

    RW 26.05.2024
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