Landauf, landab werden von den einschlägig bekannten Kreisen Demonstrationen gegen Rechts veranstaltet, auf denen sich politische Querköpfe zusammenfinden, um gegen imaginierte rechte Bedrohungen mobil zu machen. Nach den vermeintlichen „Enthüllungen“ über ein Treffen in Potsdam, bei dem das Thema Remigration auf der Tagesordnung gestanden habe, sowie nach dem vordergründigen „Rechtsrutsch“ bei den letzten Europawahlen kam es zu hysterischen Reaktionen der üblichen Verdächtigen, die nachfolgend unzählige Demonstrationen und Kundgebungen organisierten, um eine herbeifantasierte „Machtübernahme“ durch rechte Kräfte zu verhindern.
Die Teilnehmerschaft derartiger Versammlungen besteht zumeist aus einem bunt zusammengewürfelten Haufen von Personen aus dem linken bis linksextremen Spektrum, die oftmals aus allen Ecken des Landes herangekarrt werden müssen, da sich die Einheimischen vor Ort nicht vor den Karren irrlichternder Politaktivisten spannen lassen wollen. Eine vermeintlich große Teilnehmerzahl entpuppt sich somit zumeist als reine Mogelpackung, da bei derartigen Versammlungen stets die gleiche Klientel anwesend ist, die von Ort zu Ort reist, um ihre abstruse Weltsicht als angebliche Mehrheitsmeinung zu inszenieren. Es kann daher nicht verwundern, dass sich zu solchen Veranstaltungen größtenteils nur besonders extreme Kräfte zusammenfinden, denen nicht nur der Kampf gegen Rechts eine echte Herzenanglegenheit ist, sondern die auch alles abgrundtief verachten, was in irgendeinem positiven Zusammenhang mit Deutschland oder dem deutschen Volk steht.
Fahnenträger bedrängt
Eine dieser überflüssigen und unrepräsentativen Veranstaltungen fand am 01. Juni in Reutlingen statt, wo das sogenannte Bündnis „Gemeinsam und Solidarisch gegen Rechts Reutlingen und Tübingen“ zu einer Demonstration unter dem Motto „Die rechte Welle brechen“ aufgerufen hatte. An dieser Veranstaltung beabsichtigte auch ein 42-jähriger Luftwaffenoffizier teilzunehmen, der eine Deutschlandfahne mitführte. Als der Mann gemeinsam mit seinem Vater vor der Reutlinger Stadthalle auf den Beginn des Demonstrationszuges wartete, wurde dieser von drei schwarz gekleideten Personen bedrängt. Die offenkundig der Antifaszene zugehörigen jungen Männer forderten den 42-Jährigen auf, die deutsche Flagge einzurollen und wegzupacken. Dem überraschten Offizier wurde unterstellt, er sei ein „Nazi“, was dieser entschieden zurückwies. Dennoch ließ sich der Mann einschüchtern, rollte die Deutschlandfahne ein und klemmte sich diese unter einen Arm. Nachdem der Demonstrationszug auf dem Marktplatz angelangt war, um dort eine Kundgebung abzuhalten, wurde der 42-Jährige von Ordnern angewiesen, die Veranstaltung unverzüglich zu verlassen. Die Veranstalter seien nicht gewillt, eine Deutschlandfahne auf der Demonstration zu dulden.
Das Bündnis „Gemeinsam und Solidarisch gegen Rechts Reutlingen und Tübingen“ als Organisator der Demonstration bemühte sich, im Nachgang der Veranstaltung die Wogen zu glätten, nachdem das Vorkommnis für kontroverse Diskussionen in Reutlingen und Negativschlagzeilen in der Lokalpresse gesorgt hatte. Ein Vertreter des Bündnisses namens Joachim Böck versuchte, die Vorfälle in einem anderen Licht darzustellen. Man habe zunächst das Gespräch mit dem 42-Jährigen gesucht, der sich jedoch allen „Argumenten“ verschlossen habe sowie durch provozierendes, unkooperatives und aggressives Verhalten aufgefallen sei. Zudem sei der Mann wiederholten „Bitten“, auf die Präsentation der Deutschlandfahne zu verzichten oder die Demonstration zu verlassen, nicht nachgekommen.
Eine Deutschlandfahne als gezielte „Störaktion“?
Die Teilnahme des Mannes sei von Ordnern und Teilnehmern als gezielte „Störaktion“ empfunden worden, teilte Böck auf Presseanfragen hin mit. Das Bündnis „Gemeinsam und Solidarisch gegen Rechts“ stünde für grenzenlose Solidariät über Nationalstaaten hinweg, weshalb man keine Nationalflaggen auf Veranstaltungen des Bündnisses dulde. Nachfragen der Presseorgane, warum dann Palästinafahnen auf Veranstaltungen des Bündnisses geduldet würden, wollte oder konnte Böck nicht beantworten. Stattdessen verwies Böck auf das vermeintliche Hausrecht des Veranstalters. Die Ordner hätten sich korrekt verhalten und entsprechend interner Regelungen gehandelt, die vor der Veranstaltung vereinbart worden seien. Weder sei dem Fahnenträger geschadet worden, noch habe man dessen Recht auf freie politische Meinungsäußerung beschnitten. Im Gegenteil, man habe die Polizei nicht eingeschaltet und sei auch nicht auf die „Provokationen“ des 42-Jährigen eingegangen, um eine Eskalation zu vermeiden. Angesichts der Bedrohung des Offiziers durch Angehörige der Antifaszene und des versuchten Ausschlusses des Mannes von der Veranstaltung eine ziemlich fragwürdige Sicht der Dinge.
Das vermeintliche Hausrecht, auf welches Böck rekurrierte, greift im Übrigen bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel nicht, wie das Ordnungsamt gegenüber Vertretern der lokalen Presse mitteilte. Ein derartiges Hausrecht gibt es nur im Rahmen von öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen, wo Veranstalter Personen oder ganze Personengruppen bereits in einer diesbezüglichen Einladung vorab ausschließen können, sofern hierin keine Diskriminierung rechtsstaatlicher Prinzipien erkennbar ist. Der Versammlungsleiter ist befugt, Teilnehmer von einer Versammlung in geschlossenen Räumen auszuschließen, sofern diese die Ordnung gröblich stören. Anders ist die Sachlage jedoch im Falle von Versammlungen unter freiem Himmel. Ausschließlich die Polizei ist dazu ermächtigt, Veranstaltungsteilnehmer, die eine Versammlung gröblich zu stören versuchen, von dieser auszuschließen. Insofern dürften die Ordner der Demonstration „Die rechte Welle brechen“ ihre Kompetenzen überschritten haben. Zudem ist es mehr als fraglich, ob das Mitführen einer Deutschlandfahne überhaupt als gröbliche Störung einer Versammlung angesehen werden kann. Böck und sein ominöses Bündnis sollten ihre Hausaufgaben machen und sich über die Rechtslage im Hinblick auf Veranstaltungen informieren, da diesbezüglich offenkundig gravierende Defizite bei ihm und seinen Gesinnungsgenossen bestehen.
Wer Deutschland nicht liebt …
Bleibt zu hoffen, dass die genannten Vorkommnisse als Augenöffner für den Offizier sowie andere naive Zeitgenossen fungieren und derartige Veranstaltungen als das entlarven, was sie im Grunde sind: Zusammenkünfte von Deutschlandhassern, die die Verachtung für unser Vaterland und das deutsche Volk eint. Unsere nationalrevolutionäre Bewegung steht dagegen für die Liebe zu unserer Heimat und unserem Volk. Ein positives Bekenntnis zu unserem Deutschtum ist für uns Nationalrevolutionäre eine Frage der Ehre. Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen. Jedem Deutschlandhasser steht es frei, sich anderswo einen neuen Lebensmittelpunkt zu wählen. Wir Nationalrevolutionäre sind dagegen angetreten, um unsere Heimat wieder zu einem Deutschland zu machen, zu welchem wir uns mit Stolz bekennen können.