Dass die bundesdeutsche Journalistenzunft eine deutliche politische Schlagseite aufweist, ist tagtäglich für Zeitungsleser, Radiohörer, TV-Konsumenten und Nutzer der sogenannten neuen Medien offensichtlich. Die politischen Einstellungen von Medienschaffenden sind deutlich auf der linken Seite des politischen Spektrums angesiedelt. Dass es sich hierbei keineswegs nur um ein diffuses Gefühl von Medienkonsumenten handelt, sondern um handfeste Fakten, brachten verschiedene wissenschaftliche Studien ans Licht, die die politischen Einstellungen der BRD-Journaille genauer unter die Lupe nahmen. Nachfolgende Beteuerungen, die eigenen politischen Ansichten seien unerheblich im Hinblick auf die Berichterstattung, können getrost ins Reich der Fabel verwiesen werden. Eine solchermaßen behauptete Neutralität der Berichterstattung ist in keinem der etablierten Medien gegeben und wird wohl nur noch von den naivsten Zeitgenossen nicht in Zweifel gezogen.
Fakten statt Meinungsmanipulation
Medien sollen auf der Basis von Fakten zu einer informierten Meinungsbildung der Bürger beitragen, nicht jedoch im Rahmen einer einseitigen Berichterstattung den Bürger zu manipulieren versuchen. Es ist nicht Aufgabe der Medien, den Bürger in eine bestimmte politische Richtung zu lenken, sondern diesem die Bildung einer eigenen Meinung durch eine an Faktentreue orientierte Berichterstattung zu ermöglichen. Medienethisch bedenklich sind hierbei nicht nur absichtsvolle Falschdarstellungen und bewußte Verzerrungen der Realität, sondern ebenso das Weglassen wichtiger (Teil-)Informationen oder das gänzliche Verschweigen bestimmter Ereignisse. Soweit jedenfalls die Theorie bzw. der selbstgestellte Anspruch, an welchem sich die BRD-Journaille messen lassen muss.
Die Realität ist freilich eine andere: Während sich der eine Teil der bundesdeutschen Journalistenschar im Wesentlichen auf Hofberichterstattung für die jeweils amtierende Bundesregierung beschränkt, gibt sich ein anderer Teil kritisch und attackiert die Politik der BRD-Eliten aus einer linken bis linksextremistischen Position heraus. Dass diese Kritik aus Sicht der herrschenden Eliten zu weit geht und daher zum Anlass für eine strafrechtliche Verfolgung der verantwortlichen Medienschaffenden wird, kommt gelegentlich vor, ist jedoch äußerst selten. Dagegen wird gegen tatsächlich oder vermeintlich national gesinnte Medienschaffende das gesamte zur Verfügung stehende Arsenal des Staates aufgeboten, das zur Verfügung steht, um diese letztlich mundtot zu machen.
Linksextreme Propaganda unter dem Deckmantel des Journalismus
Bei so manchem vermeintlichen Journalisten handelt es sich zudem weniger um Medienschaffende, als vielmehr um Linksextremisten, die sich als Journalisten ausgeben, um politische Propaganda zu betreiben, den politischen Gegner auszukundschaften und zu diffamieren. Dass beispielsweise die zahlreichen Fotografen der Antifa, die auf praktisch jeder Demonstration des nationalen Lagers ihre Bilderserien von den Demonstrationsteilnehmern anfertigen und eigentlich verbotene Portaitaufnahmen auf entsprechenden linksextremen Plattformen veröffentlichen, von journalistischen Privilegien profitieren, ohne wirklich Journalisten zu sein, liegt auf der Hand.
Radioredakteur verlinkt Archiv einer verbotenen linkskriminellen Vereinigung
Vor dem Landgericht Karlsruhe ging kürzlich eine Prozess zu Ende, der wieder einmal aufzeigte, dass sich Politik und Justiz schwer damit tun, linksextreme Hetzer, die unter dem Deckmantel eines freien Journalismus Propaganda gegen den politischen Gegner betreiben, zur Räson zu bringen. Angeklagt war ein Journalist des links-alternativen Senders Radio Dreyeckland (RDL), der in einem Beitrag auf der Internetseite des Radios einen Link zum Archiv der verbotenen Vereinigung „Indymedia Linksunten“ gesetzt hatte.
Bei Radio Dreyeckland handelt es sich ursprünglich um einen illegalen Piratensender, der 1977 von Aktivisten aus den Reihen der Anti-Atomkraft-Bewegung unter dem Namen „Radio Verte Fessenheim“ ins Leben gerufen wurde. Der Name Dreyeckland bezieht sich auf das Dreiländereck Deutschland – Frankreich – Schweiz, das von den Machern von RDL als Einzugsgebiet angesehen wird. Der Piratensender wurde in späteren Jahren legalisiert und sendet seit 1988 als regulärer Radiosender aus seinem Studio in Freiburg im Breisgau. Neben alternativer Musik werden von RDL alle Themen abgedeckt, die zu den üblichen Betätigungsfeldern links-alternativer bis linksextremistischer Strömungen gehören. Insgesamt 80 verschiedene Redaktionen sorgen für das Programm, zu denen unter anderem die Redaktionen des „Frauen- und Lesbenradios“, der „Schwulen Welle“, des anarchistischen „Schwarzen Kanals“, des „Knastfunks“ und der „Linken Presseschau“ gehören.
Aufgrund der Verlinkung auf das Archiv der verbotenen linksextremistischen Vereinigung „Indymedia Linksunten“ kam es im Januar 2023 zu polizeilichen Durchsuchungen der Räumlichkeiten von RDL sowie der Wohnungen zweier Redakteure. Den Beschuldigten wurde ein mutmaßlicher Verstoß gegen das Vereinigungsverbot zur Last gelegt.
Morddrohungen, Outings, Beleidigungen …
„Indymedia Linksunten“ war ein deutscher Ableger eines globalen Netzwerkes von linksextremen Medienaktivisten und Journalisten, die sich selbst als Teil eines sogenannten „Graswurzel-Journalismus“ betrachten. Ursprünglich aus globalisierungskritischen Strömungen hervorgegangen, entwickelte sich Indymedia rasch zu einem der bedeutendsten Plattformen für linksextreme Propaganda im Internet. Insbesondere „Indymedia Linksunten“ wurde von Linkskriminellen benutzt, um Bekennerschreiben nach linksextremistischen Anschlägen zu veröffentlichen, politische Gegner öffentlich anzuprangern sowie sich zur Begehung von Straftaten zu verabreden. Beleidigungen, Aufrufe zu schweren Straftaten und Morddrohungen gegen missliebige Personen wurden regelmäßig auf der Webseite von „Indymedia Linksunten“ verbreitet, was schließlich zum Verbot der Plattform und des dahinterstehenden Vereins im Jahr 2017 führte.
Eine von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage gegen den RDL-Redakteur Fabian Kienert wurde im Mai 2023 vom Landgericht Karlsruhe nicht zugelassen, da die Verlinkung auf „Indymedia Linksunten“ im konkreten Fall als Teil der journalistischen Aufgaben anzusehen sei. Gegen den Entscheid des Landgerichtes legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde ein, was zur Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Kienert im Juni 2023 vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe führte. Kienert wurde zur Last gelegt, im Rahmen der Verlinkung auf das Archiv von „Indymedia Linksunten“ eine weitere Betätigung einer verbotenen Vereinigung unterstützt zu haben. Im Rahmen der Verlinkung habe der 38-Jährige die Vereinigung beworben und gefördert.
Freispruch für Angeklagten
Das Landgericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft jedoch nicht und sprach den Angeklagten am 6. Juni 2024 frei. Laut Auffassung des Landgerichts sei es nicht möglich, eine Vereinigung zu bewerben, die nicht mehr existiere. Die Staatsanwaltschaft habe während des Prozesses nicht nachweisen können, dass die Vereinigung weiterhin bestehe. Des weiteren umfasse das Archiv, das auf der Seite von RDL verlinkt wurde, nicht jene strafrechtlich relevanten Inhalte, die zum damaligen Verbot von „Indymedia Linksunten“ geführt hätten. Aus diesem Grund sei das Archiv nicht gleichzusetzen mit der verbotenen Internetseite. Auch solle es Journalisten möglich sein, Verbote zu kritisieren, ohne dass diesen hierdurch eine Unterstützung des Verbotenen vorgeworfen werden könne. Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, wurde Kienert vom Gericht eine finanzielle Entschädigung für die Durchsuchung seiner Privatwohnung zugesprochen.
Doppelte Standards
Die Begründung des Freispruches ist ein Meisterstück juristischer Haarspaltereien und spiegelt deutlich den Zustand des deutschen „Rechtsstaates“ wider. Linksextremisten werden verhätschelt, während die Justiz gegen Nationalisten mit aller Härte vorgeht. In vergleichbaren Fällen wurden in der Vergangenheit zum Teil drakonische Strafen gegen Nationalisten und nationalistische Organisationen verhängt, die Verlinkungen auf verbotene Internetseiten auf ihrer eigenen Internetpräsenz bereitstellten. Offenbar wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Was Linksextremisten gestattet ist, ist Nationalisten noch lange nicht erlaubt. Hier offenbart sich einmal mehr die ganze Bigotterie des BRD-Systems.
Kienert zeigte sich nach dem Urteil erleichtert und stilisierte dieses zu einem Sieg für die Pressefreiheit hoch. Der RDL-Redakteur gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass das Urteil dazu führen werde, dass Journalisten wieder freier berichten können. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft prüft derzeit eine Revision beim Bundesgerichtshof. Kienert kritisiert, dass die Anklagebehörde nicht locker lasse, und beklagt, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft nicht nur ihn persönlich, sondern auch andere Journalisten stark verunsichere.
Den linken Sumpf trockenlegen!
Unsere nationalrevolutionäre Bewegung strebt ein Verbot aller linkskriminellen Vereinigungen an. Der linksextremistische Sumpf muss ausgetrocknet, linksradikale Strukturen müssen zerschlagen werden. Hierzu gehören auch sämtliche Medien des linken Spektrums, die von vermeintlichen „Journalisten“ dazu missbraucht werden, um Hetzpropaganda gegen den politischen Gegner zu betreiben. Vorgebliche Medienschaffende, die unter Ausnutzung journalistischer Privilegien Terror gegen Andersdenkende verbreiten, sind konsequent strafrechtlich zu verfolgen.
Die deutliche politische Schlagseite der Systemmedien ist zugunsten einer ausgewogenen Berichterstattung auszugleichen. Die Manipulation der Bürger im Interesse einer Meinungslenkung durch eine einseitige Berichterstattung ist unverzüglich zu unterbinden. Die Zwangsgebühren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind ersatzlos zu streichen.