
Von der Meinungsfreiheit gedeckt
Im vergangenen Oktober sollen die vier Personen in einer Diskothek in Vorpommern „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ zur Melodie des „neuen“ Sommerhits gesungen haben. Es wurden nach Bekanntwerden Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung angestrebt. Wie eine Sprecherin der Justiz nun aber darlegte, seien in Videos, welche die Vorgänge zeigten, keine strafbaren Handlungen zu erkennen. Nach geltender Rechtsprechung sei der Gesang nicht strafbar und von der Meinungsfreiheit gedenkt. So folgte die Behörde dem Bundesverfassungsgericht, welches 2010 schon entsprechend urteilte. Von den „Ausländer-rein“-Anhängern in der BRD wird hingegen weiterhin versucht, die Parole zu kriminalisieren. Seit dem ersten Video aus dem Oktober kam es immer wieder zu Vorfällen; auch durch Ausländer selbst, wobei in Stuttgart sogar die Melodie mit dem „verbotenen Text“ von Türken auf dem Schlossplatz gesungen wurde.
Wie sagt der deutsche Volksmund doch so schön? „Wo man singt, da lass‘ Dich ruhig nieder, böse Menschen haben keine Lieder.“













