Grassierende Ausländerkriminalität gehört zum Alltag in der multikulturellen BRD, deren politische Elite nicht willens ist, der Masseninvasion kulturfremder und integrationsunwilliger Asylforderer Einhalt zu gebieten. Besonders grauenerregende Bluttaten wie jene, die kürzlich in Solingen drei Menschen das Leben kostete, veranlassen die herrschende Elite, reumütige Lippenbekenntnisse abzugeben. Nun soll plötzlich alles ganz anders werden. Man werde endlich etwas tun, um zukünftig derartige Attacken zu verhindern. Doch die Vergangenheit lehrt, dass diesen Worten selten Taten folgen. Die BRD-Elite gibt wieder einmal viel heiße Luft von sich, um den Zorn des deutschen Volkes zu besänftigen. Da in den kommenden Tagen mehrere Landtagswahlen anstehen, ist die herrschende Klientel umso mehr darum bemüht, durch zahlreiche Versprechungen zu verhindern, dass die Wähler ihr Kreuz bei der „falschen“ Partei machen.
Nach den Wahlen sind alle jene Zusagen Makulatur, die auf eine deutliche Begrenzung der Zuwanderung und eine wirksame Bekämpfung der Ausländerkriminalität abzielen. Die herrschende Elite geht gewissermaßen vom wahlbedingten Ausnahmezustand in den Normalmodus über: Ausländerkriminalität wird geleugnet und verharmlost. Gewalttaten von Migranten werden als bedauerliche Einzelfälle ausgegeben. Die Masseneinwanderung Kulturfremder wird als alternativlos hingestellt. Abschiebungen straffällig gewordener Ausländer dem deutschen Volk als nicht durchführbar verkauft. Die nächsten Wahlen sind noch fern, die gelackmeierten Wähler müssen erst in ein paar Jahren wieder mittels vollmundiger Versprechen gebauchpinselt werden. So ändert sich rein gar nichts: Ausländer morden, vergewaltigen und rauben weiter, die BRD-Elite sieht tatenlos dabei zu.
Syrischer Asylant sticht auf Familie ein
Nicht nur in Baden-Württemberg, sondern weit über die Grenzen des Bundeslandes hinaus, erregt derzeit der Fall der syrischen Familie H. die Gemüter. Vor drei Wochen brannten bei Khalil H., einem Sohn der Familie, offenbar sämliche Sicherungen durch. Am frühen Abend des 6. August stach der 17-Jährige in der Fußgängerzone von Stuttgart wie von Sinnen mit einem Messer auf eine türkisch-syrische Familie ein. Drei Personen wurden dabei verletzt, eines der Opfer der Messerattacke schwebte zwischenzeitlich in Lebensgefahr. Der syrische Messerstecher befand sich während der Bluttat in Begleitung seines älteren Bruders Mohammed sowie einer nicht zur Familie gehörenden Person. Die beiden Brüder provozierten zunächst die fünfköpfige Familie, die später Opfer der Mordlust von Khalil werden sollte. Die Familie ignorierte jedoch die Beleidigungen der Brüder und setzte ihren Rundgang durch die Fußgängerzone der Landeshauptstadt fort. Nachdem sich Khalil H. und seine Komplizen kurzzeitig entfernt hatten, tauchte das Trio unvermittelt wieder auf und der 17-Jährige Haupttäter stach wie besessen auf die Angehörigen der syrisch-türkischen Familie ein. Es grenzt an ein Wunder, dass bei dem Messerangriff niemand zu Tode kam.
Deutsche Justiz wird belächelt
Auf das Konto von Khalil H. gehen bereits etliche schwere Straftaten. Insgesamt 33 Straftaten werden dem Syrer trotz seines jungen Alters bereits zur Last gelegt. Vor der Messerattacke in der Stuttgarter Innenstadt besuchte der syrische Asylant einen Strafprozess am Stuttgarter Landgericht, bei dem sich unter anderem einer seiner Brüder wegen versuchten Totschlags zu verantworten hat. Angeklagt sind mehrere kurdische Männer aus Syrien, Irak und dem Iran, denen vorgeworfen wird, Ende 2023 nahe des Einkaufszentrums Milaneo eine Personengruppe mit Messern und Macheten attackiert zu haben. Khalil H. nahm bis zum frühen Abend als Zuschauer an der Verhandlung teil, bevor er gemeinsam mit seinen zwei Mittätern die fünfköpfige Familie in der Fußgängerzone angriff. Der laufende Strafprozess gegen seinen Bruder scheint somit auf den 17-jährigen Asylforderer wenig Eindruck gemacht zu haben. Angesichts lächerlich geringfügiger Strafen, auch bei schwersten Gewaltverbechen von Ausländern, kann es nicht verwundern, dass die deutsche Justiz von dieser Klientel kaum ernstgenommen wird. Eine abschreckende Wirkung entfalten die milden Urteile gegen ausländische Kriminelle offenkundig nicht.
Hochgradig kriminelle Familie
Die zwölfköpfige Familie H., die nach und nach ab 2016 als vermeintliche „Flüchtlinge“ aus Syrien nach Deutschland kam, ist hochgradig kriminell. 110 Einträge, die Vergehen der syrischen Familie betreffen, sind im polizeilichen Auskunftssystem verzeichnet. Lediglich zur Mutter und einer Schwester von Khalil H. finden sich noch keine Einträge in der genannten Datenbank der Polizei. Die Erschleichung von Sozialleistungen sowie Leistungsbetrug zählen zu den eher geringfügigen Vergehen, die auf das Konto der Familienangehörigen gehen. Versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung, schwerer Einbruchdiebstahl – die Liste der der Familie zur Last gelegten Verbrechen ist lang. Auch der jüngste Sohn der Familie, gerade einmal 12 Jahre alt, ist bereits polizeibekannt.
Mitarbeiter des Sozialdienstes, die die Familie betreuen, haben längst aufgegeben. Ein Sozialarbeiter, der aus Angst vor Rache seinen Namen nicht der Öffentlichkeit preisgeben möchte, stellte in einem Zeitungsinterview resigniert fest, dass die Familie von Khalil H. eine Herausforderung für jeden Sozialdienst sei. Es handele sich um einen jener Fälle, bei denen der Sozialdienst kapituliere. Es komme bei der Familie nichts an, kein Hilfsangebot, kein Gespräch und auch keine Drohung. Irgendwann schalte man ab und überlasse die Sache der Polizei. Dass diese letztlich auch nichts ändern könne, sei den Mitarbeitern des Sozialdienstes bewusst.
Kein Einzelfall
Doch es handelt sich keineswegs um einen Einzelfall, als den die herrschende Elite die kriminellen Machenschaften der Familie H. gern der Öffentlichkeit verkaufen möchte. Ausländerkriminalität ist an der Tagesordnung. Gut in Erinnerung dürfte vielen Baden-Württembergern noch der Fall des renitenten Nigerianers Wisdom O. sein, der Anfang Juli mehrfach von Polizeikräften in Karlsruhe und Mannheim zur Räson gebracht werden musste. Innerhalb von nur zwei Tagen veranlasste der vorbestrafte Nigerianer drei Polizeieinsätze. Zunächst erteilte die Bundespolizei Wisdom O. einen Platzverweis, nachdem dieser am Bahnhof von Karlsruhe mehrere Fahrgäste belästigt hatte. Trotzdem der Nigerianer sich der polizeilichen Maßnahme widersetzte, vier Beamte biss und kratzte, liessen diese Wisdom O. letztlich ziehen.
In der Nacht desselben Tages wurde der Nigerianer dabei erwischt, wie er ohne gültige Fahrkarte mit dem Regionalzug nach Mannheim fuhr. Gegenüber einem Fahrkartenkontrolleur und zwei hinzugerufenen Polizeibeamten stieß Wisdom O. wüste Drohungen aus: Er werde diese ermorden, wenn er gezwungen werde, den Regionalzug zu verlassen. Hierbei zückte der Afrikaner ein Teppichmesser, stach in Richtung der beiden Polizisten und verletze einen der Beamten im Bereich des Ohrs, am Unterarm und der Hand. Dessen Kollegin fügte der Nigerianer Schnittwunden am Oberschenkel zu.
Staatsanwalt lässt nigerianischen Messerstecher ziehen
Die Polizeibeamten waren gezwungen, Pfefferspray einzusetzten, um der Lage Herr zu werden. Wisdom O. wurde in Handschellen zur Polizeiwache gebracht. Doch der zuständige Staatsanwalt im Bereitschaftsdienst weigerte sich, den Nigerianer in Haft nehmen zu lassen. Widom O. verfüge über einen festen Wohnsitz, zudem sei ein Teppichmesser ungeeignet, um lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen zu können, begründete der Staatsanwalt allen Ernstes seine Entscheidung.
Nur zehn Stunden später würde der Afrikaner erneut auffällig, als er wiederum ohne gültigen Fahrschein in einem Zug angetroffen wurde. Polizeibeamte kontrollierten Wisdom O. daraufhin auf einem Bahnsteig im Mannheimer Bahnhof, wo der Dunkelhäutige erneut die Polizeikräfte attackierte. Aufgrund der wenige Stunden zuvor erfolgten Angriffe auf Polizisten verwies die Mannheimer Staatsanwaltschaft den Fall nach Karlsruhe. Die dortige Staatsanwaltschaft blieb jedoch trotz des neuerlichen Angriffs bei ihrer Entscheidung und lehnte es ab, den Nigeranier in Haft zu nehmen. Erst Tage später wurde der dunkelhäutige Gewalttäter verhaftet, nachdem Beamte des sogenannten „Sonderstabs für gefährliche Ausländer“ den Nigerianer wegen des Verdachts auf versuchten Totschlags dem Haftrichter vorführten. Dabei war Wisdom O. keineswegs ein Unbekannter, der das erste Mal auffällig wurde. Der Nigeranier ist bereits seit langem als bewaffneter Gewalttäter im Auskunftssystem der Polizei gespeichert.
Kuschelkurs für ausländische Kriminelle
Von derartigen Fällen können Polizeibeamte nicht nur in Baden-Württemberg zuhauf berichten. Ausländische Straftäter werden von der Justiz mit Samthandschuhen angefasst, was von den herrschenden Eliten des BRD-System gewollt ist. Das sorgt für gehörigen Frust bei der Polizei, die es häufig mehrfach innerhalb kurzer Zeitabstände mit ein und denselben kriminellen Ausländern zu tun bekommt, die im Interesse des Schutzes der Bevölkerung eigentlich in Haftanstalten sitzen oder längst in ihre Herkunftsländer abgeschoben sein sollten. Die verheerende Politik der herrschenden Elite, die im Interesse der Aufrechterhaltung des Narrativs von der dringend benötigten Zuwanderung selbst im Falle von kriminellen Ausländern kein konsequentes Vorgehen gegen die offenliegenden Missstände duldet, müssen letztlich Polizei und Öffentlichkeit ausbaden. Gilt es doch, die Mär von den ausländischen Fachkräften aufrechtzuerhalten, die tagtäglich nach Deutschland strömen, um das deutsche Volk mit ihrem Wissen, ihrem Können und selbstverständlich auch ihrer fremden Kultur zu bereichern.
Abschiebungen wären oftmals möglich
Eine Abschiebung krimineller Ausländer wäre in zahlreichen Fällen möglich, wird in der Praxis jedoch kaum umgesetzt. Sofern feststeht, aus welchem Land ein Straftäter kommt, und mit dem Herkunftsstaat bereits ein Rücknahmeabkommen ausgehandelt wurde, könnte ein krimineller Ausländer theoretisch in seine Heimat ausgewiesen werden. Wohl wissend, dass ein allzu großes Engagement in diesem Bereich von der herrschenden Elite nicht erwünscht ist, legen die zuständigen Behörden jedoch zumeist lieber die Hände in den Schoß und verzichten auf eine Abschiebung.
In vielen Fällen kann jedoch die Herkunft von Ausländern nicht zweifelsfrei festgestellt werden, da Asylforderer bewusst ihre Ausweispapiere entsorgen, bevor sie nach Deutschland einreisen. Von der Möglichkeit, mittels DNA-Tests Alter und Herkunftsregion von Asylanten zu bestimmen, wird in der BRD kein Gebrauch gemacht. Dabei böten derartige Tests Gelegenheit, Staaten, die sich bislang weigern, ihre mutmaßlichen Staatsangehörigen zurückzunehmen, deutlich stärker unter Druck zu setzen. Wirtschaftssanktionen oder der Entzug von Entwicklungshilfe wären probate Mittel, um widerspenstige Staaten dazu zu bewegen, ihre Bürger im Rahmen einer Abschiebung aus Deutschland wieder aufzunehmen.
Ausländerrückführung einleiten!
Die Partei „Der III. Weg“ steht für eine sofortige Beendigung des Kuschelkurses gegenüber kriminellen Ausländern. Ausländische Straftäter sind mit der im jeweiligen Fall gebotenen Härte vollumfänglich zur Rechenschaft zu ziehen. Einen Ausländerbonus bei der Verhängung von Strafen darf es nicht geben. Nach Verbüßung ihrer Strafe sind kriminelle Fremdländer unverzüglich in ihre Herkunftsländer abzuschieben und mit einem lebenslangen Einreiseverbot zu belegen. Erforderlich ist zudem eine deutliche Begrenzung der Zuwanderung, eine unverzügliche Beendigung des fortgesetzten Asylmissbrauchs sowie eine weitgehende Remigration von Ausländern. Die Partei „Der III. Weg“ hat hierzu ein umfassendes Programm zur Ausländerrückführung entwickelt, das mittels eines Stufenplanes Deutschland wieder zu dem macht, was es einmal war: Das Land der Deutschen!