
AfD fordert gleiche Vorgehensweise in Hessen
Die hessische Landtagsfraktion der selbsternannten „Alternative für Deutschland“ (AfD) fordert für das Land Hessen die gleiche Vorgehensweise wie sie in Bayern in Kürze stattfinden soll. In einer Pressemitteilung, gezeichnet vom wissenschaftspolitischen Sprecher Dr. Frank Grobe, wird nahezu im selben Wortlaut eine Exmatrikulation von vermeintlichen „Antisemiten“ gefordert. Auch hier soll offenbar auf eine strafrechtliche Grundlage bei entsprechenden Ausschlüssen verzichtet werden. Während sich die blaue Scheinalternative sonst als Verfechter der Meinungsfreiheit selbst in Szene setzt, wollen koschere Patrioten auch hier ohne rechtliche Grundlage unliebsame Studenten aus den Universitäten entfernen. Auch wenn dabei gezielt von „überwiegend islamisch und linken Milieus“ gesprochen wird, können solche Gesetze künftig auch willkürlich gegen politische Gegner aus dem Lager authentischer Nationalisten Anwendung finden, die zu recht Kritik am Zionismus üben.
Für die Stärkung der Meinungsfreiheit!
George Orwells „1984“ scheint immer realer zu werden. Mit dem Kampf gegen den vermeintlichen Terrorismus verabschieden wir uns zunehmend von Gütern wie der Unschuldsvermutung, sicherer Kommunikation sowie informationeller Selbstbestimmung, und treten in einen Überwachungsstaat ein, in welchem die Terrorgefahr in Wahrheit immer größer wird. Hinzu kommt, dass in diesem Zuge die Überwachungseinrichtungen vor allem gegen Dissidenten und Vertreter unliebsamer Meinungen eingesetzt werden und eine regelrechte Hetzjagd auf systemkritische Deutsche losgetreten wird. Die Aushöhlung der Meinungsfreiheit samt immer neuer Bespitzelungsbefugnisse des Staates unterdrückt eine wirksame Opposition und hebelt die Grundrechte aller Bürger aus.
Heimatverbundene, nationalrevolutionäre Politik tritt hingegen gemäß Punkt 5 des Parteiprogramms von „Der III. Weg“ für Bürger- und Freiheitsrechte des Volkes im Rahmen einer völkischen Gemeinschaft ein. Die zunehmende Überwachung und Einschränkung der Bürger im privaten wie im öffentlichen Raum muss entschieden bekämpft werden. Gesinnungsparagrafen des Strafgesetzbuches wie §86, §86a und §130 sowie Bespitzelungsbefugnisse des Staates sind ersatzlos zu streichen. Die persönliche Freiheit eines jeden Deutschen, seine religiösen, weltanschaulichen und moralischen Überzeugungen zu äußern und zu befolgen, solange sie sich nicht gegen Wohl, Ehre und Ansehen des eigenen Volkes richten, müssen gegeben sein, ohne dabei überwacht und verfolgt zu werden. Meinungsfreiheit darf nicht zu einer Mutprobe werden!













