Die deutsche Staatsbürgerschaft ist zur Ramschware verkommen, der deutsche Pass wird auf dem Grabbeltisch feilgeboten. Fremdländer, die zu vermeintlichen Deutschen mutieren wollen, müssen nur zugreifen. Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft sind nicht anders als lächerlich zu bezeichnen, der deutsche Pass wird jedem hinterhergeworfen, der ein Interesse daran hat. Praktisch niemand, der eine Einbürgerung anstrebt, muss realiter mit einem ablehnenden Bescheid der zuständigen Behörde rechnen.
Die bereits seit langem praktizierte, nahezu bedingungslose Verschleuderung deutscher Pässe wurde von der inzwischen nicht mehr bestehenden Ampelkoalition allen Ernstes noch als zu restriktiv erachtet. Anfang 2024 wurde von der Koalition innerhalb kürzester Zeit das „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ durch den Bundestag gepeitscht, in dessen Rahmen zahlreiche Änderungen am Staatsangehörigkeitsgesetz beschlossen wurden, welche die ohnehin bereits geringfügigen Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft nochmals deutlich aufweichten. Das Gesetz trat Ende Juni 2024 in Kraft und resultierte unmittelbar in einem dramatischen Anstieg der Einbürgerungsgesuche.
Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft deutlich abgesenkt
Galt bis zum Inkrafttreten des Modernisierungsgesetzes eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren als Bedingung für eine Naturalisation, wurde diese Mindestaufenthaltsdauer im Rahmen der Gesetzesnovelle auf fünf Jahre gesenkt. Im Falle „besonderer Integrationsleistungen“ wird die Mindestaufenthaltsdauer auf drei Jahre verkürzt. Die Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen wie beispielsweise Sozialhilfe stand vor Inkrafttreten des Modernisierungsgesetzes zumindest theoretisch einer Einbürgerung entgegen. Seit Ende Juni 2024 gelten nunmehr zahlreiche Ausnahmefälle, in denen die Inanspruchnahme von Sozialleistungen kein Einbürgerungshindernis mehr darstellt. Ebenso wurden die Sprachanforderungen deutlich abgesenkt. Zukünftig dürfte es in vielen Fällen ausreichen, einige wenige Worte Deutsch stammeln zu können, um in den Besitz eines deutschen Passes zu gelangen.
Was zu erwarten war, trat nach den Änderungen am Staatsangehörigkeitsrecht innerhalb kürzester Zeit ein. Zahlreiche Kommunen erlebten einen regelrechten Tsunami von Einbürgerungsanträgen. Der Rückstau an unbearbeiteten Einbürgerungsanträgen ist vielerorts offenbar gewaltig. Da die Flut an Anträgen nicht abreißt, muss derzeit mit langwierigen Verzögerungen bei der Bearbeitung gerechnet werden.
Antragsstopp im Bodenseekreis
Im Bodenseekreis musste aufgrund der Flut von Einbürgerungsgesuchen bereits im August 2024 ein Antragsstopp verhängt werden, der bis heute nicht aufgehoben wurde. Das Amt für Migration und Integration ist völlig überlastet, ein Ende des Antragsstopps ist nicht absehbar. Der Sprecher des Bodenseekreises, Robert Schwarz, macht Einbürgungswilligen wenig Hoffnung auf eine baldige Besserung der Situation. Die Notbremse bei den Neuanträgen komme nicht von ungefähr, lamentiert Schwarz in der einschlägigen Regionalpresse. Die Mitarbeiter des Migrationsamtes seien in den zu bearbeitenden Aktenbergen untergegangen.
Im August 2024 warteten circa 2000 Personen auf die Bearbeitung ihres Antrags, wobei die ältesten Einbürgerungsgesuche zu diesem Zeitpunkt von Ende 2021 waren. Zu Beginn des Monats November umfasste die Zahl der unbearbeiteten Gesuche immer noch etwa 1900 Anträge, was Schwarz mit plötzlich aufgetauchten Altfällen aus früheren Jahren entschuldigt. Die Schätzung im August sei nur grob gewesen. Der verhängte Annahmestopp werde daher voraussichtlich bis weit in das Jahr 2025 hinein verlängert werden. Genauere Angaben will Schwarz nicht machen, um einbürgerungswilligen Personen keine falschen Hoffnungen zu machen.
Die Leiterin des Migrationsamtes, Natascha Fuchs, stellte gegenüber der Presse klar, dass neue Anträge erst wieder angenommen würden, wenn der Rückstau abgebaut sei. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Anfragen zum Bearbeitungsstand nicht beantwortet, Gesprächstermine werden ausgesetzt. Lediglich für vermeintliche „Notfälle“ wurde eine wöchentliche telefonische Sprechzeit eingerichtet. Nur auf diese Weise habe man eine realistische Chance, den Rückstau abzuarbeiten und möglichst rasch wieder eine geregelte behördliche Dienstleistung anbieten zu können, konstatierte Fuchs.
Drastischer Anstieg bei Einbürgerungsgesuchen
Der deutsche Pass ist bei Ausländern hochbegehrt. Die Zahl der Einbürgerungsgesuche stieg bereits vor dem Inkraftreten des Modernisierungsgesetzes im Juni 2024 sprunghaft an. Zwischen 2020 und 2023 vervielfachte sich die Zahl der Anträge im Bodenseekreis. Waren es im Jahr 2020 insgesamt 390 neue Einbürgerungsgesuche, stieg diese Zahl im Folgejahr auf 618 Neuanträge. In den Jahren 2022 und 2023 wurden 755 bzw. 762 Neuanträge eingereicht.
Laut Angaben des Landratsamtes habe neben der steigenden Zahl von Einbürgerungsgesuchen vor allem die anhaltende Zuwanderungskrise das Migrationsamt stark gefordert. Insbesondere seit 2022 nimmt der Bodenseekreis wieder vermehrt vorgebliche Flüchtlinge auf, für deren Betreuung der Landkreis zu sorgen hat. Das Amt arbeitet an der Kapazitätsgrenze. Um den Bearbeitungsstau bei den Einbürgerungsgesuchen abzuarbeiten, wurden der Abteilung Einbürgerung inzwischen 4,5 zusätzliche Stellen zugeteilt. Das sind mehr als doppelt so viele wie noch vor zwei Jahren. Besetzt werden konnten davon bislang jedoch nur 3,5 Stellen. Zu einem merklichen Abbau der angehäuften Aktenberge kam es trotz zusätzlichen Personals jedoch offenkundig nicht.
Verschleuderung deutscher Pässe stoppen!
Die Partei „Der III. Weg“ stellt sich entschieden gegen einen Ausverkauf der deutschen Staatsbürgerschaft. In Fragen der Staatsbürgerschaft ist auf das Abstammungsprinzip abzustellen. Deutscher kann nur sein, wer über deutsche Vorfahren verfügt. Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit zum deutschen Volk. Nur so kann völkischer Charakter und deutsche Eigenart in unserer Heimat bewahrt werden. Deutschland ist das Land der Deutschen und darf nicht weiter zu einem Völkerbabel degenerien, in dem Personen fremdländischer Herkunft tonangebend sind.
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