Im Grunde gibt es im BRD-System kaum noch eine Absurdität, die wirklich verwundern kann. Wahnwitzige politische Entscheidungen, unsinnige wirtschaftliche Maßnahmen und vernunftwidrige gesellschaftliche Entwicklungen, die von einer politischen Elite verantwortet werden, die offenbar nicht über die geringsten Qualifikationen verfügt, um ein Land zu führen, sind Alltag in unserem Land. Und dennoch gibt es oft genug Anlass, sich fassungslos die Augen zu reiben, wenn die BRD-Elite wieder einmal einen Schildbürgerstreich zum Besten gibt, der so bizarr ist, dass man diesen niemals für möglich gehalten hätte.
Salafistische Moschee als Partner der Stadt
In Reutlingen scheint es zur Normalität zu gehören, dass eine salafistische Moschee, die vom baden-württembergischen Verfassungsschutz der radikalen Islamistenszene zugerechnet und beobachtet wird, als offizieller Partner der Stadt auftritt. Die Al-Ikhlas-Moschee gehört zum Trägerverein der „Internationalen Islamischen Gemeinschaft“ (IIG) Reutlingen und ist laut Angaben auf deren Homepage Partner der „Interkulturellen Woche“, der „Internationalen Woche gegen Rassismus“, Teil des „Interreligiösen Dialogs“ und paradoxerweise Betreiber eines eigenen Standes auf dem Weihnachtsmarkt, wobei unklar ist, ob sich dieser Stand auf dem Weihnachtsmarkt in Reutlingen befindet. Zudem kümmert sich die Moschee offiziell um die Betreuung von vermeintlichen Flüchtlingen in Reutlingen.
Am sogenannten „Tag der offenen Moschee“, der alljährlich bundesweit am 03. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit veranstaltet wird, öffnet jeweils auch die Al-Ikhlas-Moschee ihre Pforten. Vordergründig, um zu einer „religionsübergreifenden Verständigung“ beizutragen, tatsächlich jedoch, um Propaganda für eine radikale Auslegung des Islam zu machen.
Dass die Moschee als Partner der Stadt Reutlingen fungiert, ist an sich schon bizarr genug. Doch bis vor kurzem scheint keiner der Verantwortlichen der Stadt an dem zwielichtigen Partner Anstoß genommen zu haben. Dies könnte sich nun rasch ändern, nachdem bekannt wurde, dass in der Moschee kürzlich zur Tötung von Ungläubigen aufgerufen wurde.
YouTube-Video dokumentiert Aufruf zur Tötung Ungläubiger
Der Vorfall ist in einem Video dokumentiert, welches die Moschee selbst auf ihrem YouTube-Kanal der Öffentlichkeit zur Verfügung stellte. In dem arabischsprachigen Video ist zu sehen und zu hören, wie im Rahmen einer Koranrezitation zur Ermordung Ungläubiger aufgefordert wird. Konkret heißt es dort: „Wenn nun die Schutzmonate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. […] Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann lasst sie des Weges ziehen. Gewiss, Allah ist vergebend und barmherzig. Diejenigen aber, die ungläubig sind, für sie wird es das Feuer der Hölle geben, wobei mit ihnen kein Ende gemacht wird, sodass sie sterben, und ihnen auch ihre Strafe nicht erleichtert wird. […] Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und nicht an den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und sein Gesandter verboten haben und nicht denjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, bis sie den Tribut aus der Hand entrichten und gefügig sind.“
Moscheegemeinde um Verharmlosung bemüht
Die Rezitation aus dem Video mit dem Titel „Vom Beginn der Sure Al-Tawbah“ stimmt mit dem Text der entsprechenden Sure im Koran überein. Der Inhalt des brisanten Videos, welches offenbar im August 2024 angefertigt wurde, wird von der Moscheegemeinde nicht bestritten. Allerdings ist man um Relativierung und Schadensbegrenzung bemüht. Der stellvertretende Vorsitzende der Moscheegemeinde, Mohamed Hafafsa, versuchte gegenüber der Presse, die Äußerungen im Video zu verharmlosen. Die Koranrezitation in dem Video habe liturgischen Charakter. Keinesfalls habe die Rezitation rechtlichen oder handlungsweisenden Charakter, da diese im Kontext des 7. Jahrhunderts zu sehen sei. Dieser Kontext sei heute nicht mehr gegeben. Wie im Christentum auch gebe es in der muslimischen Tradition seit jeher einen Diskurs, wie der Koran zu verstehen sei, behauptete Hafafsa. Nachfragen von Pressevertretern, inwieweit denn die Koranrezitation mit der sogenannten freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sei, blieben unbeantwortet. Wie häufig vergleichbare Koranverse in der Moschee rezitiert würden, mochte die Moscheegemeinde ebenfalls nicht beantworten.
Die Argumentation der Moscheegemeinde erscheint mehr als fadenscheinig und entlarvt sich selbst als vorgeschoben. Für eine große Mehrheit der Muslime hat der Koran sehr wohl handlungsweisenden Charakter und wird teilweise sogar wortwörtlich ausgelegt. Dies in Abrede stellen zu wollen, wäre völlig weltfremd. Zudem muss sich die Moscheegemeinde die Frage gefallen lassen, warum genau diese Stelle des Korans bei einer Veranstaltung vorgetragen wird, wenn dafür tatsächlich kein heutiger Anlass oder Kontext gegeben ist. Sofern tatsächlich nicht gewünscht wird, dass gläubige Muslime diese Textpassagen wörtlich nehmen, würde man diese entweder weglassen oder eine andere Lesart der betreffenden Stellen propagieren. Von einer alternativen Lesart der Sure ist in dem Video jedoch nichts zu vernehmen.
Stadt sieht offenbar keinen Grund für konsequentes Vorgehen gegen Moscheegemeinde
Die Stadt reagierte nach Bekanntwerden des Videos trotz dessen offenkundiger Brisanz eher zurückhaltend. Ein Sprecher der Stadt teilte mit, dass aus dem Videoausschnitt der Kontext nicht erkennbar sei, in welchen die Rezitation eingebunden gewesen sei. Man werde daher mit dem Moschee-Verein Kontakt aufnehmen und die Angelegenheit abklären. Es gebe in unterschiedlichen Religionen Aussagen, die nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Einklang stünden. Es sei deshalb umso wichtiger, auf welche Weise diese Aussagen in Religionsgemeinschaften diskutiert und ausgelegt würden. Die Verlautbarungen des Stadtsprechers deuten nicht darauf hin, dass Reutlingen angesichts des Aufrufs zur Ermordung Ungläubiger nunmehr in Alarmstimmung versetzt wurde. Die Toleranz der Stadt gegenüber radikalen religiösen Minderheiten geht offenbar so weit, dass selbst Mordaufrufe nicht ernstgenommen, sondern entschuldigend auf deren vorgebliche Auslegungsbedürftigkeit verwiesen wird.
Dabei dürfte auch den Stadtoberen von Reutlingen bekannt sein, dass islamische Prediger das Feindbild des Ungläubigen nutzen, um eine Abgrenzung zwischen Rechtgläubigen und sogenannten „Kuffar“ zu verfestigen, in deren Rahmen keine Kompromisse in Glaubensfragen geduldet werden. Toleranz für Nicht-Muslime ist hierbei nicht vorgesehen, stattdessen begegnet man Kuffar mit offener Verachtung. Militante Islamisten rekurrieren auf dieses Feindbild, wenn Gewaltakte gegen Nicht-Muslime begangen werden. Ebenso der „Islamische Staat“ und Al-Kaida bei deren militanten Kampf, der auf die Errichtung eines Gottesstaats abzielt.
Predigern und Referenten aus zwielichtigen Kreisen mehrfach Bühne geboten
Bekannt ist zudem, dass die Moschee in der Vergangenheit bereits mehrfach Predigern und Referenten aus fragwürdigen Kreisen ein Podium geboten hat. So traten unter anderem wiederholt problematische Referenten aus dem Spektrum der umstrittenen Muslimbruderschaft auf, die dem politischen Islam zugerechnet wird.
Ebenso wirft die Personalie Abdelmalek Hibaoui Fragen auf. Der ehemalige Professor des Zentrums für Islamische Theologie der Universität Tübingen (ZITh) fungierte sechs Jahre lang als ehrenamtlicher Imam der „Internationalen Islamischen Gemeinschaft“ in Reutlingen. Das ZITh stand mehrfach aufgrund islamistischer Tendenzen im Kreuzfeuer der öffentlichen Kritik. Eine Studie der Universität Münster, an welcher auch Studenten der ZITh teilnahmen, offenbarte antiwestliche und islamistische Einstellungen bei einem Teil der Studienteilnehmer. Mehr als ein Viertel der Teilnehmer befürwortete eine Islamisierung des Rechtssystems. Zudem wurden Verbindungen des Zentrums zu Islamisten, einschließlich der Muslimbruderschaft, im Jahr 2019 durch die Stuttgarter Zeitung aufgedeckt.
Hibaoui selbst wurde unter anderem für die Teilnahme an einer Konferenz des „Zentrums für Studien der Islamischen Union“ (ISBAM) in der Türkei kritisiert. Die ISBAM ist ein Ableger der islamistischen Saadet Partei, welche als politischer Arm der Mili-Görüs-Bewegung fungiert. Die Bewegung wird aufgrund gegebener militant islamistischer Tendenzen vom Verfassungsschutz beobachtet. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welchen Inhalts die Predigten waren, die von Hibaoui in der Al-Ikhlas-Moschee gehalten wurden.
Hassprediger und Islamisten ausweisen!
Die Partei „Der III. Weg“ steht für ein sofortiges Ende der Toleranz von islamistischen Bestrebungen in Deutschland. Hassprediger sind mit der ganzen Härte des Gesetzes zu bestrafen und in ihre Herkunftsländer auszuweisen. Ebenso radikalisierte Muslime ausländischer Herkunft, die gegen Nicht-Muslime hetzen. Moscheen, in denen zum Hass aufgestachelt wird, sind zu schliessen. Islamistische Vereinigungen sind konsequent zu verbieten.
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