Insgesamt 24 Wohnungen von 30 Verdächtigen wurden am Donnerstag, dem 23. Januar, in den Landkreisen Esslingen, Reutlingen und Tübingen sowie im Zollern-Alb-Kreis durchsucht. Ziel war es demnach, Beweise zu sammeln. Den Tatverdächtigen wird vorgeworfen, kinderpornografische Medien in Besitz zu haben. Gegen 27 Männer und vier Frauen wurden richterliche Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt. Umfangreich konnten Datenträger beschlagnahmt werden. Diese werden nun ausgewertet, um die Ermittlungen weiter voranzutreiben.
Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich für eine deutliche Verschärfung der Strafen für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie ein. Statt einer Kuscheljustiz, welche die Täter verhätschelt, müssen diese mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden. Wiederholungstäter sind in Sicherungsverwahrung zu nehmen.
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