Polizistenmord in Mannheim: War der Täter in IS-Strukturen eingebunden?

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Am 31. Mai 2024 erschütterte eine Bluttat ganz Deutschland, als ein afghanischer Asylforderer in Mannheim einen Messerangriff auf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa verübte. Der Angreifer Sulaiman A. hatte es offenbar auf Michael Stürzenberger, Vorstandsmitglied von Pax Europa, abgesehen, der im Zuge der Attacke schwer verletzt wurde. Neben Stürzenberger wurden fünf weitere Personen verletzt, darunter der Polizeibeamte Rouven Laur, der am 2. Juni 2024 seinen schweren Verletzungen erlag.

Der damals 25-jährige Sulaiman A. konnte nur durch die Abgabe eines Schusses seitens anwesender Polizisten gestoppt werden. Infolge der Schussverletzung schwebte der Afghane vorübergehend in Lebensgefahr und musste notoperiert werden. Nach dreiwöchigem künstlichen Koma, in das der Islamist aufgrund seines Gesundheitszustands versetzt wurde, wurde diesem am 24. Juni 2024 der Haftbefehl eröffnet. Ende Juni erfolgte die Verlegung aus dem Krankenhaus in eine Justizvollzugsanstalt.

Gegen Sulaiman A. wurde am 25. Oktober 2024 durch den Generalbundesanwalt Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart erhoben. Zur Last gelegt werden dem Afghanen Mord, fünffacher versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung. Die Anklageschrift hebt die offenkundigen Sympathien des 25-jährigen Täters für den Islamischen Staat (IS) hervor, dessen Ideologie der Angeklagte teile. Sulaiman A. sei fest dazu entschlossen gewesen, im Rahmen eines Anschlages Ungläubige in Deutschland zu töten.

Die islamistische Motivation der Tat ist offensichtlich. Sulaiman A. wollte Kritik am Islam durch die Ermordung derjenigen unterbinden, die es wagten, diese in aller Öffentlichkeit zu äußern. Strittig ist jedoch die Zugehörigkeit des Täters zu islamistischen Netzwerken. Im Juni 2024 wies Generalbundesanwalt Jens Rommel darauf hin, dass es für eine dschihadistische Einbindung des Täters keine Anhaltspunkte gebe. Die verübte Tat unterscheide sich von anderen islamistisch motivierten Attacken; es handele sich um einen „individuellen Fall“.

Der Prozess gegen den afghanischen Asylforderer begann am 13. Februar 2025 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Derzeit versucht man, im Rahmen der Hauptverhandlung zu klären, welche Rolle Chat-Nachrichten bei der Motivation des Täters spielten. Sulaiman A. stand via Telegram offenbar in Kontakt mit radikalen Islam-Predigern.

Im Rahmen des vierten Verhandlungstags wurde ein Ermittler des Landeskriminalamts Baden-Württemberg als Zeuge vernommen, der beauftragt worden war, die auf dem Mobiltelefon sowie dem Laptop des Afghanen gefundenen Chatverläufe und Dateien zu analysieren. Im Fokus stehen vor allem ca. 50 Sprachnachrichten auf Persisch/Dari, die akribisch ausgewertet wurden. Für die Analyse der Audiodateien zog das LKA Experten des Bundeskriminalamts sowie einen Islamwissenschaftler hinzu, der am vierten Verhandlungstag ebenfalls als Zeuge auftrat.

Ein eindeutiges Ergebnis lieferte die Auswertung der Chatverläufe und Dateien jedoch offenbar nicht. Der Angeklagte konsumierte offenkundig IS-Propaganda, die in sozialen Netzen weit verbreitet ist. Bereits mehrere Wochen vor seiner Tat tauschte sich Sulaiman A. mittels seines Smartphones mit anderen über islamistische Themen aus. Von besonderem Interesse für die Staatsanwaltschaft ist hierbei eine Sprachnachricht vom 23. Mai 2024, die im Rahmen eines Chatverlaufs auftaucht. Die Sprachnachricht belegt, dass Sulaiman A. mit einem unbekannten Mann namens „O.R.“ in Kontakt stand, der in Chats als vermeintlicher „Scheich“ auftritt. Der Angeklagte selbst bezeichnete diese Person offenbar als „Lehrer“ oder „Professor“. Dieser Mann scheint Sulaiman A. in seinen religiösen Ansichten und möglichen gewalttätigen Handlungen stark beeinflusst zu haben.

Laut Auswertungen des Islamwissenschaftlers, der vor Gericht als Zeuge vernommen wurde, offenbaren die Chatverläufe ein tiefgründiges Wissen des angeklagten Afghanen über den Islam, die Ideologie des IS und ein zu errichtendes IS-Kalifat. Besonderes Interesse zeigte der Angeklagte an hochrangigen IS-Propagandisten. Der 25-Jährige sei sehr vertraut mit der IS-Thematik gewesen und sei von „O.R.“ gewissermaßen in Chat-Gesprächen wiederholt geprüft worden. Sulaiman A. gab sich gegenüber „O.R.“ als „Suchender“ aus und sei vermutlich über das Internet radikalisiert worden.

Sulaiman A. plante bereits seit längerem eine Gewalttat, suchte hierfür offenbar jedoch eine Bestätigung durch „O.R.“. Hierzu stand der Angeklagte mindestens seit April 2024 in direktem Austausch mit „O.R.“. Der Afghane erkundigte sich explizit danach, ob er als Zivilist Ungläubige bekämpfen könne. Von „O.R.“ sei er hierzu ausdrücklich ermutigt worden.

Dennoch bleibt unklar, ob Sulaiman A. lediglich vom IS fasziniert oder bereits in ein islamistisches Netzwerk eingebunden war. Bei den analysierten Sprachnachrichten und verschickten Videos handelt es sich um direkt an den Angeklagten gerichtete Botschaften des „Lehrers“ „O.R.“. Dessen Stimme sei in diesen Botschaften eindeutig erkennbar. Allerdings handele es sich nicht um Anweisungen oder Befehle, vielmehr erteile „O.R.“ Sulaiman A. gewissermaßen IS-Lektionen.

Dass sich der 25-Jährige im Rahmen von Telegram in einem IS-Umfeld bewegte, ist offenkundig. Fraglich bleibt jedoch, ob er hier tatsächlich aktiv mitwirkte oder lediglich IS-Propaganda konsumierte und um Rat fragte. Die ideologische Nähe des Angeklagten zum IS ist offensichtlich, die Frage nach dessen Einbindung in IS-Strukturen bleibt jedoch nach wie vor offen.

Fakt ist jedoch, dass Subjekte wie Sulaiman A. in unserem Land nichts verloren haben. Die vorgebliche Flucht des Afghanen vor Terror und Gewalt in seiner Heimat führte ihn nach Deutschland, wo er aufgrund der vorherrschenden Humanitätsduselei politisch tonangebender Eliten auch nach Ablehnung seines Asylantrages bleiben durfte. Bedankt hat sich der vermeintlich Schutzsuchende bei seinen Gastgebern mit brutaler Gewalt gegen Personen, die in seinen Augen als Ungläubige den Tod verdient haben. Einmal mehr führte die verheerende Asyl- und Zuwanderungspolitik der Systemparteien zu Toten und Verletzten.

Damit muss endlich Schluss sein. Die nationalrevolutionäre Bewegung „Der III. Weg“ steht für eine sofortige Abkehr von der bisherigen Asyl- und Zuwanderungspolitik, die zu einem explosionsartigen Anstieg von Ausländerkriminalität geführt hat. Unser Ausländerrückführungsprogramm sieht eine stufenweise Remigration von in Deutschland befindlichen Ausländern vor, die nach bestimmten Ausländergruppen gestaffelt umzusetzen ist. Das Programm zeigt einen gangbaren Weg auf, in dessen Rahmen Deutschland wieder zu dem gemacht werden kann, was es einst war: Das Land der Deutschen.