Verfassungsschutz stuft AfD generell als „rechtsextremistisch“ ein – Weg für Verbotsverfahren frei

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Seit dem 2. Mai ist offiziell, was viele Kenner der politischen Sumpflandschaft der BRD schon länger vermutet haben. An diesem Tag hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte sogenannte Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Grundlage für diese Einstufung sei die „extremistische“ und „die Menschenwürde verachtende Prägung“ der Partei. Diese zeige sich insbesondere in dem „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis“, welches in der Partei vorherrsche. Dieses wiederum ziele auf eine Ungleichbehandlung und dem Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe bestimmter Bevölkerungsgruppen ab und sei nicht mit der „Verfassung“ (lies: Grundgesetz für die BRD) vereinbar.

Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ erlaubt dem BRD-Apparat, die gesamte Parteistruktur, aber auch einzelne Mitglieder nun leichter zu überwachen und auszuspionieren. Die AfD könnte nun auch von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Einem Verbotsverfahren ist mit dieser Einstufung nun ebenfalls Tür und Tor geöffnet, denn im Gegensatz zu kleineren nationalistischen Parteien, gegen die in der Vergangenheit bereits ein (gescheitertes) Verbotsverfahren lief, kann man bei der AfD nicht von einer Splitterpartei, sondern muss von einer Partei mit bedeutend mehr politischem Einfluss reden. Das rot-rot-grün regierte Bremen hat als erstes Bundesland am 5. Mai bereits ein solches Verbotsverfahren angestoßen. Zuvor hatte schon der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU), ein solches Verbot gefordert.

Das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes, welches über eintausend Seiten lang ist und die rechtsextremistische Grundhaltung der Partei belegen soll, ist bis jetzt nicht veröffentlicht worden. Die AfD hat bereits Klage eingereicht, um die durchaus parteigefährdende Einstufung durch den Gesinnungswächterrat der BRD anzufechten. Wie es nun mit der angeblich „extremistischen“ Populistenpartei weitergeht, deren homosexuelle Parteivorsitzende in einem Interview einmal wörtlich gesagt hat, daß es bei ihrer Partei „überhaupt nicht um Hautfarben gehe“, diese vielmehr „überhaupt keine Rolle spielten“ und Parteimitglieder, die darauf Wert legten, schon längst nicht mehr in ihrer Partei seien, bleibt abzuwarten.

Festzuhalten für alle nationalistischen Streiter bleibt: Das BRD-System macht mit diesem Schritt wieder einmal mehr als deutlich, daß seine Bestrebungen gegen den Erhalt des deutschen Volkes in seiner genetischen Substanz überhaupt gerichtet sind. Wer das deutsche Volk als ein ethnisch gewachsenes erkennt und begreift, der ist für diesen Apparat ein Staatsfeind, der zu recht ausspioniert und ausgegrenzt werden darf. Sei es nun, daß dies auch eine Bauernfängerpartei trifft, die davon lebt, daß Millionen Deutsche sie für etwas halten, was sie nicht ist – nämlich angeblich eine für die Interessen des deutschen Volkes eintretende, national gesinnte Partei. So ist sie doch wahrhaft vielmehr eine liberale und reaktionäre Verräterpartei, geschmückt mit konservativen Plattitüden und mit Funktionären, die im Dienste antieuropäisch gesinnter ausländischer Mächte stehen. Den Bonzen der Altparteien wird wohl der Schlips ein wenig zu eng geworden sein. Man fürchtet um den Futtertrog, kommen doch junge frische Bonzen angaloppiert, um ihren Platz zu erobern. Da schießt man lieber scharf, bevor man es in der Geldbörse spürt. Um die AfD ist es nicht schade.

Was der Deutsche aus diesem Polittheater mitzunehmen hat, ist bereits gesagt worden. In der etablierten Parteienlandschaft des BRD-Systems ist kein Platz für die Interessen des deutschen Volkes.

Dafür umso mehr in dem nationalrevolutionären Deutschland, für das unsere Partei „Der III. Weg“ steht und kämpft. Deshalb schließe Dich uns an und kämpfe mit uns für den Deutschen Sozialismus als echter Alternative, jenseits von politischem Bonzentum und intriganten Scheingefechten!