Österreichische Justiz macht Jagd auf heimatverbundene Kroaten

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Schnell endet der liberale Rechtsstaat in der Repression, wenn es um unliebsame Arten der Meinungsäußerung geht. Am 5. Juli 2025 fand in der Haupstadt Kroatiens das größte Einzelkonzert Europas statt. Über eine halbe Million Besucher kamen, um Kroatiens Rock-Ikone „Thompson“ singen zu hören. Der Sänger gilt als der populärste des Landes und zieht bei seinen Konzerten Fans aus ganz Europa an. So auch aus Österreich. Rund 18.000 Kroaten sollen von dort aus angereist sein, um an dem Konzert teilzunehmen.

Marko Perković, wie „Thompson“ – sein Künstlername ist eine Anspielung auf eine amerikanische Maschinenpistole, die er im Kroatienkrieg in den 1990ern benutzt hat – mit bürgerlichem Namen heißt, wird vorgeworfen, „faschistische“ und „rechtsextreme“ Ideologien zu verherrlichen. Insbesondere die Ustascha-Regierung, die Kroatien in der Zeit der ersten kroatischen Staatlichkeit von 1941-1945 beherrschte, wird von Perković leidenschaftlich besungen.

Das lässt Österreichs Staatsschützer auf den Plan treten. Denn bei Thompson-Konzerten zeigen Fans oftmals Symbole und Grußformen der Ustascha. Das ist in Österreich strafbar. Laut dem kroatischen Nachrichtenportal Express arbeiten nun österreichische mit kroatischen Ermittlungsbehörden intensiv zusammen und sichten alle verfügbaren Foto-, Video- und Tonaufnahmen, auch aus sozialen Netzwerken, vom Konzert. Auch Kroaten mit österreichischer Staatsbürgerschaft könnten nach dem NS-Verbotsgesetz verfolgt und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden.

Möglich ist das durch durch die Verbotsgesetz-Novelle 2023, BGBl. I Nr. 177/202. Durch die Novelle soll Österreichern weiters auch im Ausland ein Maulkorb angelegt werden, wie die frühere Justizministerin Alma Zadic mit bosnischer Abstammung am 15.12.2023 frohlockte:

„Deswegen haben wir auch die inländische Gerichtsbarkeit ausgeweitet, nämlich auf Verhaltensweisen, die im Ausland gesetzt werden. Das gilt sowohl für Organisationsdelikte als auch für Äußerungsdelikte nach dem Verbotsgesetz. Ein österreichischer Holocaustleugner ist in Zukunft strafbar, wenn er die Tat im Ausland begeht und sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden in Österreich zu verletzen, zum Beispiel also wenn der Täter die Leugnung im Internet in Österreich abrufbar macht.“ (Stenographisches Protokoll des Nationalrates, XXVII. GP, 247. Sitzung, Alma Zadic, S. 2.)

Die Republik Österreich unter ihrer stalinistischen Gesinnungsjustiz erweist sich einmal mehr als Westeuropas repressivster Staat. Man darf hoffen, dass Österreichs Staatsschützer und die Strafgerichte in anfallender Arbeit untergehen und sich damit selbst „außer Betrieb“ setzen.

1 Kommentar

  • Ich bin selber Kroate und muss sagen: Dieses Gefühl von wahrer Gemeinschaft und aufrichtiger Vaterlandsliebe ist unvergleichlich.
    Das können sich die meisten mit Ihrer beschränkten Fantasie leider gar nicht vorstellen.
    Nationalismus ist keine blosse Idee, sondern das natürliche Symptom von einer Zusammenkunft von Gleichgesinnten.
    Vom „Konzept“ des Globalismus profitiert vorallem nur eine bestimmte Gruppe.

    B.M.M 26.07.2025