Zolldeal mit den USA: EU lässt sich von Trump über den Tisch ziehen

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Der monatelange Handelsstreit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ist offenbar vorerst beigelegt. Nach langwierigen Verhandlungen einigten sich EU und USA auf eine Vereinbarung, die den Zollkonflikt entschärfen soll. Doch was EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gern als großen Verhandlungserfolg verkaufen möchte, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als weitgehende Unterwerfung unter US-amerikanische Interessen. Statt Stärke zu demonstrieren, erwies sich die EU einmal mehr als außenpolitischer Papiertiger, der einer selbstbewusst auftretenden Welt- und Handelsmacht nicht viel entgegenzusetzen hat.

Von der vielbeschworenen Stärke durch gemeinsames Handeln auf der weltpolitischen Bühne, deren sich die EU fortwährend rühmt, war im Rahmen der Verhandlungen nicht viel zu bemerken. Angesichts des schwachen Auftretens der EU kann es nicht verwundern, dass Donald Trump die Spielregeln weitestgehend diktiert. So dient die neue Vereinbarung vor allem auch einer Art symbolischer Machtdemonstration der USA. Die Bilanz des vereinbarten Zollübereinkommens fällt demgemäß wenig überraschend zuungunsten der EU-Staaten aus.

US-Präsident Donald Trump hatte den EU-Staaten mit Zöllen in Höhe von 30 Prozent gedroht, die ab dem 1. August für die Einfuhr von EU-Produkten in die USA in Kraft treten sollten. Stattdessen einigte man sich nunmehr auf einen generellen Importzoll von 15 Prozent. Im Gegenzug werden die ohnehin bereits sehr niedrigen Einführzölle für US-amerikanische Industriegüter von der EU gänzlich abgeschafft. Während Exporte in die USA also grundsätzlich verteuert werden, könnten amerikanische Hersteller von Industrieprodukten ihre Produkte künftig zollfrei nach Europa exportieren.

Der ausgehandelte Importzoll in Höhe von 15 Prozent betrifft auch die Einfuhr europäischer Kraftfahrzeuge, für die seit April 2025 ein Zollsatz in Höhe von 27,5 Prozent galt. Fahrzeuge werden künftig demnach in derselben Höhe besteuert wie andere EU-Produkte. Insofern wird der Importzoll für europäische Automobile zwar im Rahmen der abgeschlossenen Vereinbarung deutlich gesenkt, zu berücksichtigen ist allerdings, dass vor dem Zollhammer Anfang April nur 2,5 Prozent für die Einfuhr von Kraftfahrzeugen aus der EU erhoben wurden.

Die Reduktion des Zolltarifs für europäische Automobile wurde zudem teuer erkauft. Im Gegenzug für die Absenkung des Einfuhrzolls auf 15 Prozent verpflichtete sich die EU, dass US-Fahrzeuge künftig zollfrei in die EU importiert werden können. Bislang wurden für die Einfuhr US-amerikanischer Automobile Importzölle in Höhe von 10 Prozent erhoben. Während die Bedingungen für europäische Automobilhersteller auf dem US-amerikanischen Markt im Vergleich zur Zeit vor dem zweiten Amtsantritt von Donald Trump schlecht bleiben, werden Importhürden für US-Fahrzeuge abgeschafft. Von einer Vereinbarung auf Augenhöhe kann also keine Rede sein.

Europäische Automobilhersteller müssen sich künftig auf einen deutlich härteren Wettbewerb einstellen. Die Streichung der Einfuhrzölle für US-amerikanische Autos dürfte zu verschärfter Konkurrenz mit amerikanischen Herstellern führen, für die die EU im Rahmen des Übereinkommens den europäischen Markt stärker als jemals zuvor öffnet. Neben der Verteuerung der Exporte in die USA muss die europäische Automobilindustrie somit damit rechnen, dass US-Fabrikate durch den Wegfall des Einfuhrzolls deutlich günstiger auf dem europäischen Markt angeboten werden können als bislang und US-Hersteller damit größere Marktanteile für sich gewinnen können. Für eine Branche wie die europäische Autoindustrie, die ohnehin mit tiefgreifenden Veränderungsprozessen hadert, könnte dies eine Katastrophe bedeuten.

Dass es auch anders geht, beweist die neue Vereinbarung für Fahrzeuge, die Japan mit den Vereinigten Staaten ausgehandelt hat. Während die Vereinbarungen mit der EU eine asymmetrische Zollregelung von 15 zu 0 zuungunsten der Europäer vorsehen, konnte Japan mit den USA eine 15-zu-15-Regelung aushandeln. Japan und die Vereinigten Staaten agieren offenbar als gleichberechtigte Partner, während die EU von den USA als Vasall behandelt wird.

Insbesondere für die exportorientierte deutsche Wirtschaft dürfte der faule Kompromiss immense Auswirkungen haben. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft geht laut Handelsblatt davon aus, dass die neuen Zölle das deutsche Bruttoinlandsprodukt innerhalb eines Jahres um etwa 0,15 Prozent reduzieren könnten, was einem Betrag von rund 6,5 Milliarden Euro entspricht. Besonders die deutsche Automobilbranche, die bereits durch den Übergang zur Elektromobilität und den intensiveren Wettbewerb herausgefordert ist, dürfte durch die Zölle zusätzlich belastet werden.

Ausgenommen von den im Zolldeal getroffenen Vereinbarungen sind Aluminium und Stahl. Sie sind nicht Bestandteil des Handelsabkommens, der global geltende Zolltarif verbleibt wie bisher in Höhe von 50 Prozent.

Auf eine Reihe von Produkten wird gemäß den getroffenen Vereinbarungen künftig kein Zoll erhoben. Hierzu gehören Luftfahrtkomponenten, bestimmte Chemikalien, Generika, Agrarprodukte und einige kritische Rohstoffe, für die ein gegenseitiger Zollsatz von null Prozent gelten soll.

Zudem verpflichtete sich die EU zu Energie-Einkäufen in beträchtlichem Ausmaß sowie zu Milliarden-Investitionen: Die Europäische Union wird Flüssiggas, Öl- und Kernenergieprodukte im Gesamtwert von 750 Milliarden US-Dollar in den USA einkaufen. Zudem sagten die Verhandlungsführer der EU zu, zusätzlich 600 Milliarden US-Dollar in den USA zu investieren.

Nachdem Trump und von der Leyen in Schottland sich über die Grundlagen der Vereinbarung verständigten, soll nun in Kürze der offizielle Text des Zollabkommens ausgearbeitet werden. Doch kaum hatten der US-Präsident und die EU-Kommissionspräsidentin das Übereinkommen per Handschlag geschlossen, kam es bereits zum Streit über Details des geplanten Abkommens. Die Amerikaner veröffentlichten ein „Faktenblatt“ mit Angaben zu Zöllen, Standards und Investitionen, dem kurz darauf eine Veröffentlichung der EU-Kommission folgte, das zahlreiche US-Darstellungen negiert. Die EU-Kommission betonte, dass die getroffenen Vereinbarungen zwischen von der Leyen und Donald Trump keine rechtliche Relevanz haben. Es handele sich um politische Absichtserklärungen, die rechtlich nicht bindend seien. Beide Seiten müssten nun erst ein ordentliches Abkommen aushandeln. Doch auch, wenn es derzeit offenbar noch Kontroversen um Detailfragen gibt, ist nicht zu erwarten, dass am Ende ein Abkommen verabschiedet wird, das für die EU wesentlich günstiger ausfällt. Es dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach bei einem asymmetrischen Zollabkommen zuungunsten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bleiben.

Die EU hat damit bewiesen, dass sie zur Vertretung der Lebensinteressen der europäischen Völker ungeeignet ist und trotz des neuen antieuropäischen Kurses der amerikanischen Regierung immer wieder in ihre Rolle als Lakai der US-Hegemonialmacht zurückfällt. Sollen Europas Völker wieder zu einem Machtfaktor im globalen Ringen der Mächte werden, so bedarf es einer Neukonzeption der europäischen Ordnung, die auf ein starkes und fest vereintes Europa hinausläuft, wie sie unsere Parteibewegung mit ihrer Idee der Europäischen Eidgenossenschaft vertritt.

1 Kommentar

  • EU = Erfüllungsgehilfe des US-Kapitals!

    Ostland 01.08.2025