Bundesregierung finanziert Abtreibungslobby

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Die Steuerlast für Unternehmen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland nimmt stetig zu und belastet damit sowohl private Haushalte, als auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes. Gleichzeitig gerät der Sozialstaat zunehmend unter Druck und ist auf lange Sicht nicht mehr finanzierbar, wenn nicht drastische Maßnahmen ergriffen werden. Auch wenn in der Politik die Forderungen nach neuen Einnahmequellen und Steuererhöhungen lauter werden, handelt es sich weniger um ein Einnahmenproblem, als vielmehr um ein strukturelles Ausgabenproblem, bei dem öffentliche Mittel immer wieder in fragwürdige Projekte fließen.

Doch nicht nur die massive Zuwanderung in die Sozialsysteme durch kulturfremde Menschen, die noch nie einen Beitrag für diese Gesellschaft geleistet haben, ist ein enormes Problem. Der Staat veruntreut auch sonst in vielen Bereichen die Steuergelder; ob es nun millionenschwere Beschaffungspannen während der Corona-Pandemie mit überteuerten Maskenkäufen oder auch Entwicklungsmaßnahmen im Ausland wie der Bau von Fahrradwegen in Peru, oder klimafreundliche Kühlschränke in Kolumbien sind.

Ein besonders unerträglicher Fall, der nun durch eine parlamentarische Anfrage im Bundestag öffentlich geworden ist, betrifft die Förderung der internationalen Abtreibungsorganisation International Planned Parenthood Federation (IPPF) mit Geldern aus dem Bundeshaushalt.

 

Millionenförderung für Abtreibungs-NGOs

Trotz der parlamentarischen Anfrage und wachsender Kritik hält die Bundesregierung unbeirrt an der Finanzierung der IPPF fest. Seit 2022 sind bereits rund 63 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt an die internationale NGO geflossen, die sich weltweit für einen erleichterten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen einsetzt. Besonders brisant ist, dass die Bundesregierung in früheren Antworten auf parlamentarische Anfragen noch bestritten hatte, überhaupt Organisationen zu fördern, die sich für ein „Recht auf Abtreibung“ engagieren oder dieses politisch vorantreiben.
Über die IPPF hinaus gibt es zudem weitere staatliche Förderungen im Umfeld entsprechender Beratungs- und Gesundheitsorganisationen. So wird etwa der Bundesverband vom abtreibungsfördernden Verein „Pro Familia“ seit Jahren durch Bundesmittel unterstützt. Laut Regierungsangaben flossen seit 2017 insgesamt mehr als zehn Millionen Euro – zusätzlich zu projektbezogenen Zuschüssen. Auch auf Landesebene werden Beratungsstellen und Träger im Bereich Sexualaufklärung und Schwangerschaftskonfliktberatung unterschiedlich stark gefördert. Ein vollständiger Überblick über sämtliche Mittelbindungen an NGOs in diesem Bereich ist öffentlich nur eingeschränkt nachvollziehbar, da Förderungen über verschiedene Programme und Ebenen verteilt erfolgen.

 

Massenmord am ungeborenen Leben

Die Verwendung öffentlicher Mittel zugunsten von Organisationen wie IPPF und Pro Familia dient letztlich einem geplanten Massenmord am ungeborenen Leben und beschränkt sich nicht nur auf kriminologisch oder medizinisch begründete Ausnahmefälle. Beide Organisationen verfolgen vielmehr einen grundsätzlichen Ansatz der reproduktiven Selbstbestimmung und setzen sich für einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ein.

Die IPPF zählt den Zugang zu einem „sicheren Schwangerschaftsabbruch“ ausdrücklich zu ihren zentralen Arbeitsfeldern. In ihrer Positionierung wird der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich als Ausdruck individueller Selbstbestimmung verstanden. Ziel ist es, weltweit den Zugang zu legalen, legal abgesicherten und möglichst barrierearmen Verfahren zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang engagiert sich die Organisation in zahlreichen Ländern auch für eine Liberalisierung bestehender Abtreibungsregelungen.

Auch Pro Familia folgt einem vergleichbaren Ansatz. Der Verband fordert ein Recht auf einen legalen und selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch und betrachtet diese Entscheidung als Bestandteil persönlicher Lebens- und Familienplanung. In aktuellen Positionierungen spricht sich pro familia dafür aus, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafrecht herauszulösen und zu entkriminalisieren, sodass sie nicht nur in eng definierten Ausnahmefällen, sondern grundsätzlich im Rahmen medizinischer Versorgung ermöglicht werden.

Im links-woken Zeitgeist wird dieses Verständnis häufig mit dem Leitsatz „My Body, My Choice“ verbunden, der die körperliche Selbstbestimmung als zentrales Element betont und in diesem Kontext Schwangerschaftsabbrüche als Ausdruck individueller Entscheidungsfreiheit anführt. Dabei wird jedoch völlig ignoriert, dass es sich auch schon beim Fötus um menschliches Leben und somit ein fühlendes Lebewesen mit eigenem Schutzanspruch handelt, dessen Lebensrecht nicht allein der Entscheidung der Schwangeren untergeordnet werden sollte.

Wohin die Lobbyarbeit von Abtreibungsorganisationen und die damit verbundene Liberalisierung geführt hat, lässt sich sehr gut an den offiziellen Zahlen für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ablesen. Hier wird schnell deutlich, dass die überwiegenden Gründe sozialer Natur sind. In rund 96 Prozent der Fälle im Jahr 2024 erfolgten Abbrüche im Rahmen der sogenannten Beratungsregelung. Bei diesen geht es häufig um den Eindruck, dass eine Schwangerschaft zum aktuellen Zeitpunkt zu früh kommt oder nicht mit der eigenen Lebensplanung vereinbar ist. Ebenso spielt eine wahrgenommene Überlastung durch ein (weiteres) Kind eine zentrale Rolle, etwa im Zusammenhang mit bestehenden familiären oder beruflichen Verpflichtungen. Auch Partnerschaftsprobleme, wie instabile Beziehungen, Trennungen oder fehlende Unterstützung durch den Partner, gehören zu den häufig genannten Faktoren.

Dagegen entfällt nur ein sehr kleiner Teil auf medizinische Indikationen. Diese greifen, wenn eine Schwangerschaft eine Lebensgefahr für die Frau darstellt oder für die Frau oder das ungeborene Kind die „Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes“ besteht. Im Jahr 2024 betraf dies etwa 4 Prozent der Fälle.

Noch seltener sind Schwangerschaftsabbrüche nach einer kriminologischen Indikation, etwa infolge von Sexualdelikten wie Vergewaltigung. Ihr Anteil lag 2024 bei unter 0,1 Prozent und ist damit statistisch kaum relevant.

 

Abtreibungsirrsinn stoppen!

Als nationalrevolutionäre Bewegung lehnen wir die staatliche Förderung der Abtreibungslobby ab und setzen uns mit Punkt 3 unseres Parteiprogramms ausdrücklich für das ungeborene Leben deutscher Kinder ein! Eine Abtreibung sollte nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei vorangegangenen Sexualdelikten oder medizinischen Indikationen, erlaubt sein. Dies und die bestmögliche Betreuung werdender Mütter legen den Grundstein dafür, dass wir uns auch in den nächsten Jahrhunderten als Volk behaupten und unsere biologische Substanz in den Wirren der multiethnischen Gesellschaften erhalten können!

1 Kommentar

  • Ein aufgrund einer Vergewaltigung gezeugtes Kind hat keinerlei Verbrechen begangen, die seine Tötung rechtfertigen würden.

    RW 16.05.2026

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