
Gegen die zwei Männer im Alter zwischen 22 und 26 Jahren, die im Verdacht stehen, die Tat begangen zu haben, wurden Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.

Gegen die zwei Männer im Alter zwischen 22 und 26 Jahren, die im Verdacht stehen, die Tat begangen zu haben, wurden Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.
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Da die Bundesschwatzbude die Lebensäußerungen unseres Volkes mit eiserner Hand unterbindet sind die hauptberuflichen Wirtshaus- und Volksfestschläger derzeit arbeitslos. Warum nicht derweil dem „Verfassungsschutz“ Frondienst leisten?