
„Es geht um den Verdacht der Fälschung beweiserheblicher Daten“, so der Sprecher der zuständigen Polizei gegenüber den Medien. Mehrere Millionen von AfD-Flugblättern, die vor der Bundestagswahl von einer vermeintlichen Firma, hinter der die linksextreme Organisation stand, verteilt werden sollten, aber im Müll landeten, sind der Hintergrund. Der Straftatbestand liegt möglicher Weise nach Paragraf 269 StGB vor. Bei dem einschlägigen Paragrafen geht es um den Rechtsverkehr und die Veränderung von Daten zur Täuschung.













