Als einer der wenigen Orte in Europa, in der das hohe Gut der Meinungsfreiheit noch vergleichsweise geachtet wird, ist die Schweiz verblieben. Der Schweizer Bundesrat lehnte einen Antrag der Nationalrätin Marianne Binder-Keller von der Partei „Die Mitte“ ab, in dem ein entsprechend gesetzlich verankertes Verbot von NS-Symbolik gefordert wurde. In ihrer Motion hat Binder-Keller die Regierung aufgefordert, die Verwendung von Gesten, Parolen, Grußformen, Fahnen, Symbolen sowie von Bildern und Gegenständen, welche solche Zeichen darstellen oder enthalten, unter Strafe stellen zu lassen. Doch die Schweizer Regierung lehnte das Vorhaben ab.
„Es sei hinzunehmen, dass auch anstößige Ansichten vertreten werden dürfen, selbst wenn diese für die Mehrheit unhaltbar seien“, äußerte sich der Bundesrat in einer Stellungnahme und berief sich dabei auch auf bundesgerichtliche Rechtsprechung. Weiter äußerte der Schweizer Bundesrat, dass die „öffentliche Verwendung rassistischer Symbole ohne Propagandazweck die Menschenwürde und den öffentlichen Frieden nur mittelbar zu beeinträchtigen“ vermögen, selbst wenn das Zurschaustellen von NS-Symbolik für einige Menschen „schockierend und sehr belastend“ sein könne. An Stelle von strafrechtlicher, staatlicher Repression will der Bundesrat lieber auf „Prävention und Aufklärung“ setzen. Mit dieser überraschenden Haltung zugunsten der Meinungsfreiheit zog die eidgenössische Regierung erwartungsgemäß viel Kritik auf sich. Zuvorderst der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) äußerte auf seiner Netzseite sein Unverständnis über die Entscheidung des Bundesrates.
Deren Generalsekretär, Jonathan Kreutner, sprach von einer „Bagatellisierung“ politischer Provokation und angeblicher „Demütigung der Opfer“, die mit der freien Nutzung von NS-Symbolen und -Grußformen hervorgerufen würden. Dabei verwies Kreutner vor allem auf Vergleiche mit dem Holocaust, die in Zeiten der Corona-Pandemie „einen neuen Höhepunkt“ erreicht hätten. Offenbar wünschen sich jüdische Interessengruppen in Ländern, deren Regierungen sich schützend vor die Meinungs- und Bekenntnisfreiheit ihrer Bürger stellen, dass Zustände einer inquisitorischen Gesinnungsdiktatur, wie sie in der BRD und Österreich vorherrschen, auch in alle anderen Teile der Welt exportiert werden.
In der BRD steht allein die nationalrevolutionäre Partei „Der III.Weg“ mit Punkt 5 ihres Parteiprogramms für eine konsequente Aufhebung der Gesinnungsparagraphen §86, 86a und §130 und will nach dem Vorbild der Schweiz auch für alle Deutschen unter BRD-Verwaltung die Freiheit erkämpfen, ein freies weltanschauliches Bekenntnis öffentlich äußern zu dürfen, ohne dafür Strafe und Verfolgung erleiden zu müssen.













