Herrenberg (BaWü): Freispruch für türkischen Messerstecher
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Ein 62-jähriger Türke wurde am heutigen Donnerstag vom Landgericht Stuttgart vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der Täter klingelte im Februar dieses Jahres an der Tür seines Nachbarn, geriet mit diesem in Streit und stach dreimal mit einem Küchenmesser auf sein zwei Jahre älteres Opfer ein. Nach Überzeugung eines hinzugezogenen Rechtsmediziners war der Türke bereits seit Monaten nicht mehr Herr seiner Sinne. Der Angeklagte leide an einer Zyste, die auf sein Hirn drücke, weshalb Denken und Verhalten stark gestört gewesen sein sollen. Nach einer Operation habe der Mann vorgesehene Nachuntersuchungen versäumt, weshalb nicht erkannt worden sei, dass sich nachfolgend psychiatrische Störungen bei dem späteren Täter entwickelten. Der 62-Jährige litt angeblich unter akustischen Halluzinationen und Stimmungsschwankungen. Der Angeklagte gelangte aufgrund einer wahnhaften Störung zu der Überzeugung, dass er und seine Familie von seinem Nachbarn verfolgt werde. Dies sei der Grund für die tödliche Messerattacke auf seinen Nachbarn gewesen. Die Strafkammer des Landgerichts Stuttgart folgte den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und verneinte das Vorliegen von Mordmerkmalen. Die Tat sei als Totschlag zu werten. Da der Türke aufgrund der vorliegenden organischen Halluzinose eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, ordnete das Landgericht dessen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.
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