Südbaden: Pädokrimineller Ex-Pfarrer verurteilt

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Das Landgericht Freiburg verurteilte kürzlich einen ehemaligen evangelischen Pfarrer aus Südbaden wegen des Besitzes und der bandenmäßigen Weiterverbreitung von Kinderpornografie zu mehr als drei Jahren Haft. Der Geistliche geriet ins Visier der deutschen Strafverfolgungsbehörden nach einem Hinweis des FBI, das im Jahr 2022 mehrere kinderpornografische Onlineplattformen im Darknet aufgedeckt hatte. Die Ermittlungen führten zur Identifizierung des Pfarrers, dessen Räumlichkeiten im Rahmen einer Hausdurchsuchung im Dezember 2022 durchsucht wurden. Dabei wurden etwa 70.000 kinderpornografische Videos und Bilder gefunden.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 52-jährige Ex-Geistliche in mindestens elf Fällen zwischen März und Dezember 2022 kinderpornografisches Material besessen und dieses auch öffentlich zugänglich gemacht hat. Der Kirchenmann war nachweislich auf mehreren illegalen Portalen im Darknet aktiv. So bot er unter anderem Bilder und Videos von Minderjährigen auf dem pädokriminellen Online-Forum „The Resistance“ zum Tausch an. Derartige Foren im Darknet sind ein Tummelplatz für alle, die auf der Suche nach abnormen Perversitäten und widerlichen Abartigkeiten sind. Zu finden ist hier nahezu alles: Vom Säugling bis zum Jugendlichen, von Nacktfotografien über Videos von schwerem sexuellem Missbrauch bis hin zu Folterfilmen mit bestialischen Quälereien.

Das Landgericht verurteilte den pädophilen Ex-Pastor zu drei Jahren und vier Monaten Haft. Das Urteil fiel vergleichsweise mild aus, da der 52-Jährige seine Taten umfassend gestanden, mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und zwischenzeitlich eine Therapie begonnen hatte. Der ehemalige Geistliche wirkte vor der Urteilsverkündung angespannt und nervös, nahm das Urteil jedoch gefasst auf.

Das persönliche Umfeld des ehemaligen Pfarrers hält anscheinend trotz seiner schweren Verfehlungen weiterhin zu ihm. Ehefrau und Freunde unterstützen den Ex-Pastor offenbar seelisch, wie im Prozess zur Sprache kam. Der Richter hielt dem Geistlichen zugute, dass dieser sein Umfeld vollumfänglich über seine Taten informiert und somit die „Flucht nach vorne“ angetreten habe.

Das Landgericht blieb mit dem verhängten Strafmaß nur geringfügig unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft Freiburg. Im Antrag der Staatsanwaltschaft wurde ursprünglich eine zwei Monate längere Haftstrafe gefordert.

Angesichts der dem Mann zur Last gelegten Taten ist das Strafmaß deutlich zu gering bemessen. Während sich der verurteilte pädokriminelle Ex-Geistliche spätestens nach rund drei Jahren wieder auf freiem Fuß befinden wird, ist davon auszugehen, dass dessen Opfer ihr Leben lang unter dem an ihnen verübten Missbrauch leiden werden. Dass der 52-Jährige sich selbst nicht direkt an den Minderjährigen vergangen hat, sondern ausschließlich Bildaufnahmen von deren Missbrauch konsumierte und weiterverbreitete, darf nicht als Entschuldigung für dessen Taten herhalten.

Die nationalrevolutionäre Bewegung „Der III. Weg“ steht für ein Ende des Kuschelkurses gegenüber Pädokriminellen. Die redensartlichen Samthandschuhe sind in diesem Deliktbereich völlig fehl am Platz. Überführte Täter sind mit der vollen Härte des Gesetzes zur Verantwortung zu ziehen. Der Strafrahmen für pädokriminelle Delikte ist deutlich zu erhöhen. Aufgrund des erwiesenermaßen hohen Rückfallrisikos ist regelmäßig eine unbegrenzte Sicherungsverwahrung Pädokrimineller zu erwägen.