
Es steht nicht gut um die Meinungsfreiheit in Europa. Je mehr von Freiheit und Demokratie die Rede ist, desto enger wird der Rahmen des Sagbaren. Bei einem Verstoß gegen die ungeschriebenen Regeln der herrschenden Meinungen droht nicht nur der soziale Tod, sondern zunehmend strafrechtliche Verfolgung. Deutschland nimmt in dieser Hinsicht eine traurige Vorreiterposition ein; so gewinnt die Verbotsdebatte um die AfD in dem Maße an Fahrt, wie die Umfrageergebnisse steigen. Bundeskanzler Merz sprach in dieser Hinsicht von politischer Konkurrentenbeseitigung und trifft damit den Nagel auf den Kopf.
Im europäischen Ausland sieht es kaum besser aus. Politische Konkurrentenbeseitigung wurde uns auch mit der annullierten Präsidentenwahl in Rumänien serviert (Siehe: Moskau greift nach Rumänien: Gericht ordnet Wahlwiederholung an). Die Masken der simulierten Demokratie fallen, denn im Kampf gegen „Haß und Hetze“ ist alles erlaubt. Nicht einmal mehr das Private soll vor dem Zugriff der totalen „Demokratie“ geschützt sein.
„Unsere Demokratie“ meint „ihre Herrschaft“
Dem ehemaligen Abgeordneten des belgischen „Vlaams Belang“, Dries van Langenhove, wird derzeit der Berufungsprozeß gemacht. Ein Gericht in Gent hatte den rechtsgerichteten Politiker 2024 zu einer Haftstrafe von einem Jahr, einem zehnjährigen (!) Verbot der Ausübung der bürgerlichen Rechte und einer Geldstrafe von 16.000 Euro verurteilt. Das Urteil beruhte auf privaten Chats der 2017 gegründeten rechtsnationalen Jugendbewegung „Schild & Vrienden“ („Schild und Freunde“), die von dem öffentlich-rechtlichen Sender VRT veröffentlicht worden waren. Dort waren intern verschiedene Bilder („Memes“) geteilt worden, die nach Ansicht des Gerichts gegen das belgische Antirassismus- und Holocaustleugnungsgesetz verstoßen hätten.
Der belgische Aktivist hat sich als Einwanderungskritiker einen Namen gemacht, u. a. durch zahlreiche publizistische Beiträge, die Organisation einer Demonstration gegen den UN-Migrationspakt, als Abgeordneter im belgischen Parlament und als Gründer der flämischen Jugendorganisation S&V.
Verschiedene linke Organisationen durften als Nebenkläger auftreten und feierten das Urteil entsprechend: „Die Botschaft laute schließlich, daß auch der Meinungsfreiheit Grenzen gesetzt sind, daß man auch im Netz nicht sagen darf, was man will, daß Rassismus nicht toleriert und auch bestraft wird.“
„Anti-Rassismus“ ist nur eine politische Waffe
Nun bedeutet Meinungsfreiheit allerdings, dass man sagen darf, was man will und vor allem das, was andere gerade nicht hören wollen. „Rassismus“ ist de facto nichts anderes als ein politischer Kampfbegriff, der ausschließlich gegen Weiße gerichtet ist. Laut linker Leseart gibt es keinen Rassismus gegen Weiße und kann es auch keinen geben.
So dürfen Deutsche ungestraft „Köterrasse“ genannt werden, wie die Staatsanwaltschaft Hamburg in einem Verfahren feststellte, denn das Kollektiv der Deutschen könne nicht beleidigt werden. „Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören“, hatte das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut, seinerzeit auf Facebook geäußert.
Man setze anstelle der Deutschen eine beliebige andere Volksgruppe ein und male sich die Folgen aus!
Von einer rein politischen Aktion spricht in diesem Zusammenhang van Langenhoves Anwalt Hans Rieder und wirft Staatsanwaltschaft und Untersuchungsrichter Parteilichkeit vor. Van Langenhove selbst sprach auf X von einem „beispiellosen Angriff“ eines „korrupten Justizsystems, das die Meinungsfreiheit haßt“. Geldstrafe und Prozeßkosten würden im Fall der Rechtskraft insgesamt über 300.000 Euro betragen, und mit dem zehnjährigen Entzug der bürgerlichen Ehrenrechte ist ein Politikverbot verbunden; auch so kann man kritische Stimmen mundtot machen.
In diesem Video ruft Dries van Langenhove auf Deutsch zur Unterstützung seines Kampfes auf.













