Schweizer Polizei darf Hautfarbe nicht mehr angeben

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Die Schweiz untersagt ihren Polizeibeamten, die Hautfarbe in ihr Fahndungssystem „RIPOL“ einzugeben. Das sei in der heutigen „vielschichtigen Gesellschaft“ einfach nicht mehr angemessen und ja aufgrund unterschiedlicher Wahrnehmung kein eindeutig definierbares Merkmal. Die Polizeibehörden bestätigen die Änderung, sind aber nicht begeistert. Sie sehen es als kritisch an, dass ihre Ermittler dadurch unnötig eingeschränkt werden. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hingegen ist der Meinung, dass dieses Merkmal ohnehin kaum benötigt werde, auch weil es ja inzwischen immer häufiger Bildaufnahmen von Tätern gäbe. Grund für diese Maßnahme sei eine offizielle Beschwerde einer ausländischen Behörde. Um welche es sich dabei handelt, verschweigt man allerdings.

Das sogenannte „Racial Profiling“, was Personenkontrollen aufgrund äußerer Merkmale meint, steht generell in vielen liberalen Ländern in der Kritik, weil es angeblich rein diskriminierende Gründe habe. Die Realität zeigt aber, dass man sehr wohl bestimmten ethnische Gruppen eine erhöhte kriminelle Energie unterstellen kann. Häufig sind es Raub, Körperverletzung und Vergewaltigung, bei denen nach Personen „mit dunklem Teint“ oder „südländischem Aussehen“ gefahndet wird. Diese Informationen will man aber lieber nicht preisgeben. Die Herkunft der Täter wird ja in der Medienlandschaft bereits kaum noch genannt. In der Schweiz gab es bereits vor einigen Jahren einen Skandal, als der Kenianer Mohamed Wa Baile am Zürcher Hauptbahnhof einer Personenkontrolle unterzogen wurde.

Er ließ sich widerstandslos kontrollieren, verweigerte aber, seinen Ausweis zu zeigen, weil er es als diskriminierend empfand. Dafür musste er 150 Franken Bußgeld bezahlen. Er war mit dem Strafbefehl nicht einverstanden und ging vor Gericht. Es war das erste Mal, dass ein Schweizer Gericht darüber entscheiden musste, ob eine rassistische Personenkontrolle durch die Polizei das verfassungsrechtliche Verbot der Rassendiskriminierung verletzt habe. Am Ende bekam die Schweiz dafür sogar eine Rüge vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; ein Wahnsinn. Mit solchen Mitteln könnte sich ein Schweizer niemals zur Wehr setzen. Mit Diskriminierung können immer nur bestimmte Gruppen volksfremder Herkunft durchkommen. Gerade Ausländer werden also dadurch geschützt, was ja wiederum diskriminierend wäre.

Während Hausdurchsuchungen wegen „Memes“ kein Problem für die Herrschenden sind, darf man demnächst vermutlich nicht einmal mehr das Geschlecht eines Verdächtigen angeben. Eventuell wird auch die Kleidungsangabe bald schwierig, sodass es bald nur noch heißt: „Gesucht wird eine Person“. Mit diesen Angaben wird man freilich nichts mehr anfangen können und die polizeiliche Ermittlungsarbeit dadurch massiv behindert. Den Verantwortlichen, die das bewusst in Kauf nehmen, könnte man deshalb schon eine Mittäterschaft unterstellen. Es ist ja offensichtlich, dass die Durchsetzung der Multikulti-Ideologie für die Herrschenden unter allen Umständen wichtiger ist, als die Sicherheit ihrer Bürger.

Das muss ein Ende haben! Angesichts des drastischen Anstiegs der Kriminalität durch die Masseneinwanderung darf man nicht weiter den Täter- vor den Opferschutz stellen. Es muss die Sicherheit der Europäer in ihren eigenen Ländern garantiert werden können. Auch wir Nationalrevolutionäre wollen mit unserem Parteiprogrammpunkt „Heimat bewahren“ erreichen, dass die Überfremdung und Verdrängung unseres Volkes ein Ende hat.

Also schließe auch Du Dich unserer Partei „Der III. Weg“ an und sei Teil dieser Veränderung!

1 Kommentar

  • „Grund für diese Maßnahme sei eine offizielle Beschwerde einer ausländischen Behörde.“
    Die Schweiz beweist damit einfach mal so ihre Nichtsouveränität. Wer hätte das gedacht.

    VoSo 16.09.2025