
Die Gruppe, die aus Türken, Bulgaren und Syrern besteht, wurde damals im Zuge eines Großeinsatzes festgenommen. Sie alle bekannten sich „nicht schuldig“ und zeigten vor Gericht keinerlei Reue. Der damalige Freund des Opfers, ein Afghane, war bereits wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Durch ihn war man der Gruppe schlussendlich auf die Schliche gekommen. Doch vor Gericht hat das Opfer kaum eine Chance. Durch das Erlebte verwirrt und vermutlich auch in Angst lebend, verstrickt sie sich in Widersprüche.
Zudem solle sie ja in die Tat laut Aussage der Angeklagten eingewilligt haben. Dass die Einwilligung einer 12-Jährigen dem Gericht ausreicht und man nicht davon ausgeht, dass sie von den Fremdländern dazu gedrängt wurde, ist ein weiterer Skandal. Doch es nützt nichts: Die Migranten werden freigesprochen. Der ausländische Anwalt der Gruppe, Mirsad Musliu, sagte dazu: „Ich weiß schon, es ist moralisch verwerflich. Haben sie das Mädchen ausgenutzt? Ja. Aber die Herrschaften haben nichts gemacht, bis sie Ja gesagt hat.“ Für die Familie des Mädchens ist das Urteil schwer zu verkraften, wohingegen die Angeklagten vorerst aufatmen können.
Während deutsch gesinnte Nationalisten in Österreich die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen, zeigt man sich gegenüber ausländischen Tätern äußerst milde. Ein System, welches derart volksfeindlich ist, muss ersetzt werden durch eines, welches das Wohl des eigenen Volkes wieder zur Richtschnur für die Rechtsprechung macht. Bis dahin werden Nationalisten jeden Tag dafür streiten, die Überfremdung durch raumfremde Immigranten und die damit einhergehende erhöhte Kriminalität in unserer Heimat zu beenden. Dafür stehen auch wir Nationalrevolutionäre von der Partei „Der III. Weg“ mit unserem Ausländerrückführungsprogramm.














Kenne jetzt die aktuelle rechtliche Situation nicht und schon gar nicht die in Österreich, aber hier war es doch mal so, daß alles unter 14 Jahren strafbar war und ab 14 nur mit Zustimmung der Eltern, ab 16 dann mit Selbstbestimmung. Stelle mir schwer vor im Alter von 12 und eigener Zustimmung eine Legalität vorliegt.