
Immer wieder hatte die „Aula“ mit der Repression zu kämpfen. Bekanntlich ist die Republik Österreich nicht gerade ein liberaler Rechtsstaat. So wurde im Zuge der Briefbombenkampagne des Franz Fuchs auf gerichtliche Anordnung kurzerhand die gesamte Adresskartei der „Aula“ beschlagnahmt und viele der Abonnenten wurden von der politischen Polizei heimgesucht und belästigt. Wie es immer in Zeiten der Repression passiert, hat sich der damalige FPÖ-Obmann Jörg Haider raschest distanziert, und die FPÖ stellte damals die finanzielle Förderung der „Aula“ ein.
Gegen die im Juli 2015 in einem Aula-Artikel aufgestellte Behauptung, die Befreiten aus dem Konzentrationslager Mauthausen seien „raubend und plündernd, mordend und schändend“ durch das Land gezogen, erstattete der Grünen-Abgeordnete Harald Walser Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Graz, die das Verfahren jedoch einstellte. Es folgte eine Kampagne, die das Ende der „Aula“ beschließen und mit einer strafrechtlichen Verurteilung des letzten Chefredakteurs Martin Pfeiffer enden sollte.
Ein kommunistischer Jude namens Rudolf Gelbard und die Tochter Leon Zelmans verklagten die Zeitschrift zivilrechtlich wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung und auf Unterlassung. Unterstützt wurden sie dabei von den Grünen. „Die Aula“ musste 2017 widerrufen und die Kosten übernehmen. Dummerweise ließ man die Sache nicht auf sich beruhen und in einem weiteren medienrechtlichen Verfahren, das Harald Walser wegen eines Nachfolgeartikels angestrengt hatte, in dem die inkriminierenden Passagen zitiert wurden, kam es zwar zuerst zum Urteile zugunsten der „Aula“. Gewisse Kreise wurden jetzt erst recht aufmerksam und rochen Blut. Ein Aba Lewit klagte als „Holocaustüberlebender“ beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Im Verfahren Lewit gegen Österreich verurteilte der EGMR die Republik Österreich im Oktober 2019 wegen Verletzung des Artikels 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, da das österreichische Gericht Lewit unzulässigerweise nicht vor diffamierenden Aussagen in dem Aula-Artikel vom Februar 2016 geschützt hat.
Die Republik Österreich musste Lewit 648,48 Euro an materiellem Schadenersatz, 5.000 Euro an immateriellem Schadensersatz und 6.832,85 Euro an Prozesskosten zahlen, dazu kamen noch Erstattungen für Steuern und Zinsen. Der damalige jüdischstämmige Justizminister Clemens Jabloner ordnete an, dass das Justizministerium bei der Generalprokuratur eine Erneuerung des Verfahrens anregen sollte. Am 11. Juni 2021 verhandelte und urteilte der Oberste Gerichtshof (OGH) für 11 klagende Überlebende, von denen allerdings Lewit und 3 weitere mittlerweile gestorben waren. Der OGH sah schwerwiegende Begründungsmängel bei LG und OLG. Eine Neuauflage des Verfahrens war jedoch auf Basis des gültigen Mediengesetzes gesetzeskonform nicht möglich.
Im Jahre 2018 übermittelte der jüdischstämmige Obmann der Antifa-Organisation „SOS- Mitmensch“ der Justiz ein Dossier mit 300 Texten der „Aula“, die zur Grundlage einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Graz werden sollten. Daraufhin wurde die „Aula“ von der FPÖ endgültig fallengelassen und eingestellt. Die Systempartei FPÖ befand sich damals wieder einmal in der Regierung und wollte sich mit den Kosmopoliten gut stellen. Israels damaliger Ministerpräsident Netanjahu lobte das Ende der Zeitschrift „Die Aula“ anlässlich eines Treffens mit dem damaligen Bundeskanzler Österreichs Sebastian Kurz.
Sieben Jahre nach der Anzeige des früheren „Aula-Chefredakteurs“ wurde in Graz vor einem Schwurgericht verhandelt. Martin Pfeiffer war 14 Jahre lang Chefredakteur der „Aula“. Ihm wurde wegen hunderter Texte, die von 2004 bis 2018 publiziert wurden, Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz (Paragraf 3d) und Verhetzung vorgeworfen. Eine gewichtige Rolle bei der Führung des Schauprozesses kam dabei den bundesdeutschen Gutachtern, den beiden Zeithistorikern Magnus Brechtken vom Institut für Zeitgeschichte München und Moritz Fischer, zu, die dem Gericht eine umfangreiche Ausarbeitung vorlegten und im Verfahren launig die Geschworenen mit ihrer am bundesdeutschen Recht geschulten Wahrnehmungen beeinflussten. Was das in einem österreichischen Gerichtssaal zu suchen hatte, bleibt ein Rätsel und ein Makel dieses Strafverfahrens.
Der Vorsitzende Richter Nauta zu dem Kernpunkt des Prozesses: „Es muss nicht jeder Ausdruck per se strafrechtlich relevant sein, es geht um die Summe aller Texte, um den Vorsatz einer NS-orientierten Propaganda.“
Diese sogenannte Gesamtzusammenschau ist eine lange gepflogene Praxis österreichischer Rechtsprechung in Sachen NS-Verbotsgesetz. Am Ende des Tages kam es nach beachtlichen 15 Verhandlungstagen zu einer Verurteilung Martin Pfeiffers. Bemerkenswert deshalb, weil üblicherweise die Angeklagten in einem oder vielleicht drei Prozesstagen „geschlachtet“ werden. Zu allem Überfluss wurde mitten im Strafverfahren die Anklage auch noch ausgeweitet, weil Pfeiffer im Zuge seiner Verteidigung sich weigerte, festzustellen, dass die Wehrmacht eine NS-Organisation gewesen sei.
Das Urteil der Geschworenen war jedenfalls einstimmig: Schuldig im Sinne der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach Artikel 1 3g des NS-Verbotsgesetzes.
Zum wesentlich strengeren 3d des NS-Verbotsgesetzes, also quasi „der Aufforderung zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung durch Propaganda“, stimmten die Geschworenen mit nur vier Stimmen für schuldig, was – bei einem Gleichstand – nicht für einen Schuldspruch ausreichte. Ebenso wurde Pfeiffer nach 3h des NS-Verbotsgesetzes verurteilt, also „der Leugnung oder gröblichen Verharmlosung des Holocaust“. Dies etwa deshalb, weil er mit seiner Behauptung, die Wehrmacht sei keine nationalsozialistische Organisation gewesen, sondern nur die Armee des deutschen Staates, gegen das Gesetz verstoßen haben soll. In diesem absurden Anklagepunkt entschieden die Geschworenen mit sechs zu zwei: schuldig.
Mit dem Urteil ist die Kritik am „Volkstod“ als Synonym für Überalterung, Geburtenschwund und Überfremdung jetzt ebenso strafrechtlich relevant, wie der abstammungsmäßige Volksbegriff und viele andere wesentliche Teile einer nationalen Weltanschauung. In Österreich ist eine legale politische Betätigung auf der Grundlage einer herkömmlichen nationalen Weltanschauung daher nicht mehr möglich. Ob der Schutz der FPÖ für eine politische Betätigung in Hinkunft ausreichen wird, darf bezweifelt werden.
„SOS-Mitmensch“ veröffentlichte bereits neue Dossiers über den Zusammenhang der FPÖ und ihrer Funktionäre mit der „Aula“. Vor allem Publizisten und Verleger stehen jetzt im Fadenkreuz der Jagdgesellschaft.
Vermutlich wird es in wenigen Jahren in Österreich keine politisch-deutschnationale Publizistik mehr geben. Da sich weite Teile des früheren Dritten Lagers bereits ins Unpolitische „gerettet“ und auf die Spendenbettelei verlegt haben, wird man das Fehlen vielleicht nicht einmal bemerken.
Die Republik Österreich wird auch ohne Zutun der kriminalisierten und marginalisierten Nationalisten an inneren Problemen zugrunde gehen. Im Zuge des Niedergangs wächst auch immer das Rettende. Ein Ende des Alten macht zugleich Platz für das Neue.
Die Revolution ist unabwendbar!













