Gruppenvergewaltigung von Ausländern: Staatsanwältin erhebt keine Anklage und provoziert Wiederholungstat

Home/Justiz, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft, Überfremdung (Ausländer/Asyl)/Gruppenvergewaltigung von Ausländern: Staatsanwältin erhebt keine Anklage und provoziert Wiederholungstat

Ein Fall aus dem niedersächsischen Gnarrenburg wirft Fragen auf, die weit über ein einzelnes Ermittlungsverfahren hinausgehen. Im Mittelpunkt steht ein 14-jähriges Mädchen, das Opfer eines schweren Sexualdelikts wurde. Drei Ausländer, bei denen es sich jeweils um einen Syrer, einen Iraner und einen niederländischen Staatsbürger von höchstwahrscheinlich ebenfalls nichteuropäischer Herkunft handelt, sind über ein Mädchen im Obergeschoss eines Jugendzentrums hergefallen. Das Ermittlungsverfahren wurde allerdings zunächst eingestellt. Nach Darstellung der Opferanwältin habe das Mädchen während des Geschehens weder geschrien, noch sich körperlich gewehrt. Die Staatsanwältin argumentierte dabei, dass „der Widerwille für einen objektiven Dritten nicht erkennbar gewesen wäre“.

Wenige Wochen später gerät einer der damaligen Tatverdächtigen erneut wegen eines Sexualdelikts gegen eine 14-Jährige ins Visier der Ermittler. Dank einem Freifahrtschein durch die BRD-Justiz konnte der ausländische Triebtäter sich erneut an einem jungen Mädchen unseres Volkes vergreifen.

Spätestens an diesem Punkt ist die Frage erlaubt: Wie viele Warnsignale braucht ein Staat, bevor er seine Schutzpflicht gegenüber Kindern ernst nimmt?

Muss ein Kind erst schreien, damit ihm Rettung und Hilfe zuteil wird?

Besonders brisant ist die Begründung, mit der das erste Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Nach den vorliegenden Schilderungen habe das Mädchen während des mutmaßlichen Übergriffs nicht geschrien. Und vor allem stellt sich eine grundsätzliche Frage: „Hat dieses Mädchen den Schutz bekommen, den ein Kind von einem Rechtsstaat erwarten darf?“ Besonders irritierend ist die Diskussion über die Reaktion des Mädchens. Nach den bisherigen Schilderungen soll es während des Übergriffs nicht geschrien und sich nicht körperlich gewehrt haben.

Aber was bedeutet das? Muss ein 14-jähriges Mädchen erst um sich schlagen?

Muss es schreien? Muss es sich körperlich wehren? Oder darf auch ein Kind einfach vor Angst erstarren?
Menschen reagieren auf extreme Situationen unterschiedlich. Manche kämpfen. Manche fliehen. Andere erstarren. Gerade bei Kindern und Jugendlichen muss eine solche Möglichkeit ernst genommen werden. Ein Kind, das in einer bedrohlichen Situation erstarrt, muss nicht zwangsläufig laut schreien oder körperlich kämpfen. Angst, Schock und eine sogenannte Erstarrungsreaktion können dazu führen, dass ein Opfer kaum noch handlungsfähig ist. Deshalb darf die Frage des erkennbaren Widerstands nicht losgelöst von Alter, Situation, Machtverhältnis und den konkreten Umständen betrachtet werden.

Das bedeutet allerdings ebenso: Ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft darf nicht aufgrund einer bloßen Vermutung verurteilen. In einem Rechtsstaat müssen Vorwürfe bewiesen und Verfahren fair geführt werden. Gerade deshalb braucht es eine besonders sorgfältige Ermittlung aller Umstände und keine vorschnellen Schlussfolgerungen in die eine oder andere Richtung. Der eigentliche Skandal wäre ein Versagen der Schutzsysteme. Besonders schwer wiegen die Angaben, wonach sich wenige Wochen später ein weiterer schwerer Vorwurf gegen einen der damaligen Tatverdächtigen ergeben haben soll. Ob und inwieweit dieser neue Fall Auswirkungen auf das frühere Verfahren haben kann, müssen die zuständigen Behörden prüfen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, stellt sich allerdings eine grundsätzliche Frage: Wurden alle Warnsignale ernst genommen?

Kinder und Jugendliche brauchen Orte, an denen sie sicher sind. Ein Jugendzentrum, eine Schule, der örtliche Verein oder eine kirchliche Einrichtung dürfen niemals zu einem Ort werden, an dem Minderjährige Angst haben müssen. Wenn Verantwortliche Hinweise auf sexuelle Übergriffe, Gewalt, Bedrohungen oder organisierte Treffen erhalten, müssen diese Hinweise professionell bewertet und gegebenenfalls unverzüglich an die zuständigen Stellen weitergegeben werden.

Dabei darf es keine Rolle spielen, welcher Herkunft ein Tatverdächtiger ist.

Wer ein Kind bedroht oder sexuell missbraucht, muss mit den Konsequenzen des Rechtsstaates rechnen – unabhängig davon, ob er deutscher Staatsbürger, ein EU-Ausländer ist oder aus einem Drittstaat stammt. Kinder müssen besser geschützt werden. Aus solchen Fällen müssen konkrete Konsequenzen entstehen.

Als Partei und Bewegung DER III. WEG wollen wir, dass Hinweise auf sexuelle Strafdelikte ernst genommen werden. Wenn Eltern, Jugendliche oder Mitarbeiter einer Einrichtung von möglichen Gewalttaten oder sexuellen Übergriffen berichten, braucht es klare Meldewege und Verantwortlichkeiten. Niemand sollte sich darauf verlassen müssen, dass schon jemand anderes handeln wird. Außerdem brauchen Einrichtungen für Minderjährige verbindliche Schutzkonzepte. Jugendzentren, Vereine, Schulen und kirchliche Einrichtungen sollten klare Regeln für Aufsicht, Rückzugsräume, Umgang mit Verdachtsfällen und die Dokumentation von Vorfällen haben. Mitarbeiter müssen wissen, wann sie handeln und wann sie Polizei oder Jugendamt einschalten müssen.

Ermittlungen müssen zudem Opferreaktionen berücksichtigen. Ein 14-jähriges Kind kann in einer extremen Situation anders reagieren als ein erwachsener Mensch. Ermittlungen sollten deshalb moderne Erkenntnisse über Traumata, Angst und Erstarrungsreaktionen berücksichtigen. Gleichzeitig müssen auch die Rechte der Beschuldigten gewahrt bleiben.

Die Verbreitung von Aufnahmen solcher Sexualstraftaten müssen weiters konsequent verfolgt werden. Sollten tatsächlich Aufnahmen einer solchen Tat angefertigt und weiterverbreitet worden sein, wäre das ein weiterer schwerwiegender Eingriff in die Würde und Privatsphäre des Opfers. Für ein Kind kann die Verbreitung eines solchen Videos eine zusätzliche, langanhaltende Traumatisierung bedeuten.

Eltern und Jugendliche brauchen auch niedrigschwellige Ansprechpartner. Kinder müssen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn ihnen etwas passiert. Ebenso müssen Eltern ernst genommen werden, wenn sie Veränderungen im Verhalten ihrer Kinder feststellen.

Sicherheit darf nicht von politischer Bequemlichkeit abhängen. Der Fall zeigt auch ein grundsätzliches Problem: Institutionen neigen manchmal dazu, Verantwortung zwischen verschiedenen Stellen weiterzureichen. Jugendzentrum, Gemeinde, Kirche, Jugendamt, Polizei und Staatsanwaltschaft haben jeweils unterschiedliche Aufgaben. Für ein betroffenes Kind ist jedoch entscheidend, dass am Ende tatsächlich jemand handelt. Systemkritik bedeutet, genau hinzusehen: Wo gab es Hinweise? Wer kannte sie? Wer hätte handeln müssen? Welche Schutzmaßnahmen gab es? Und wurden sie tatsächlich umgesetzt? Gerade bei Minderjährigen muss der Staat besonders aufmerksam sein. Ein Kind kann nicht dieselben Möglichkeiten haben, sich selbst zu schützen, wie sie ein Erwachsener hat. Deshalb darf die Verantwortung für Sicherheit nicht allein beim potenziellen Opfer liegen. Haben wir alles getan, um ein Kind zu schützen; und wenn nicht, weshalb?

Aus solchen Versäumnissen müssen Konsequenzen gezogen werden. Durch bessere Schutzkonzepte, geschulte Mitarbeiter, klare Meldewege, konsequente Ermittlungen und eine Strafjustiz, die Schluss macht mit einer Kuscheljustiz für Sexualstraftäter und fremdländische Täter. Durch die millionenfache Abschiebung nichteuropäischer Ausländer, wie sie unsere Partei und Bewegung mit ihrem Ausländerrückführungsprogramm umsetzen will, wird die Anzahl von Vergewaltigungen und Missbrauchsfällen in Zukunft prophylaktisch eingedämmt werden. Für alle weiteren Fälle braucht es konsequente Vorbeugemaßnahmen und eine Justiz, die auf potentielle Täter abschreckend wirkt!

Noch keine Kommentare.

Kommentieren

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2500 begrenzt.

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.