
Wie viele Menschen mit offenem Haftbefehl tatsächlich Grundsicherung beziehen, weiß die Bundesregierung nicht. Zum 1. Juli 2026 waren 148.311 Personen zur Fahndung ausgeschrieben. Wie viele dieser Gesuchten zugleich Sozialleistungen beziehen, wird bislang schlichtweg nicht ausgewertet.
Natürlich ist nicht jeder offene Haftbefehl gleichbedeutend mit einem Schwerverbrechen und nicht jeder Gesuchte ist untergetaucht, dennoch sind die Dimensionen erschreckend. So gingen zum 1. Juli 2026 insgesamt 15.205 Haftbefehle auf Gewaltkriminalität zurück, 3.163 auf Sexualdelikte und 1.368 sogar auf Mord. Dass der Staat gleichzeitig nicht sagen kann, wie viele der Gesuchten Leistungen aus der Grundsicherung beziehen und somit vom Steuerzahler durchgefüttert werden, ist schlichtweg erschreckend!
Extrem hoher Ausländeranteil unter gesuchten Straftätern
Wie wenig der Staat daran interessiert ist, sich ein klares Bild der desaströsen Lage zu verschaffen, zeigt sich auch daran, dass der Migrationsanteil der per Haftbefehl Gesuchten statistisch nicht erfasst wird. Immerhin wird ihre Staatsangehörigkeit erhoben und auch diese Zahlen zeigen schon das Totalversagen der Behörden auf. So waren von 147.995 zum 1. Juli 2025 gesuchten Personen lediglich 19.257 deutsche Staatsangehörige. 128.738 Personen waren hingegen ausländische Staatsangehörige, staatenlos oder hatten eine unbekannte Staatsangehörigkeit. Damit entfielen 87 Prozent der erfassten Personen nicht auf deutsche Staatsangehörige.
Wie hoch der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund unter den Passdeutschen ist, lässt sich mangels entsprechender Erfassung nicht sagen. Würde der Staat auch diese Information systematisch erheben, fiele das Bild der migrationspolitischen Dimension dieser Fahndungszahlen noch deutlich fataler aus.
Falsch verstandener Datenschutz und fehlender politischer Wille
Warum die Daten zu Beziehern von Grundsicherung und den zur Fahndung ausgeschriebenen Personen nicht systematisch zusammengeführt werden, wird meist mit Datenschutzgründen gerechtfertigt, hat jedoch primär politische Gründe. Die Fahndungsdaten liegen bei Polizei und Justiz, die Sozialdaten hingegen bei den Jobcentern. Ein technischer Abgleich der beiden Datenbanken wäre leicht möglich, allerdings dürfen die jeweiligen personenbezogene Daten nicht ohne weiteres zwischen Behörden ausgetauscht werden. Hierfür bräuchte es eine klare gesetzliche Grundlage, die der Gesetzgeber bislang nicht geschaffen hat. Die Bundesregierung bestätigt ausdrücklich, dass ein automatisierter Datenabgleich zwischen Polizei und Sozialbehörden derzeit nicht vorgesehen ist.
Bemerkenswert ist dabei die unterschiedliche Konsequenz, mit der der Staat personenbezogene Daten je nach politischem Zweck behandelt. Wenn beispielsweise der Verfassungsschutz heimatverbundene Dissidenten bespitzelt, darf er personenbezogene Daten heimlich erheben sowie nachrichtendienstliche Mittel einsetzen und niemand hat diesbezüglich datenschutzrechtliche Bedenken.
Wo der Staat in private Lebensbereiche eindringen will, findet er Wege, Daten zu erheben, Menschen zu überwachen und selbst intime Bereiche auszuleuchten. Wo es dagegen darum geht, vorhandene Informationen zum Schutz des eigenen Volkes zusammenzuführen und einen funktionierenden Rechtsstaat durchzusetzen, scheinen plötzlich Zuständigkeiten, Datenschutz und bürokratische Grenzen unüberwindbar. Der Staat ist damit zugleich auf der einen Seite zu neugierig und auf der anderen Seite zu blind. Er weiß mitunter mehr über aufrechte Bürger, als er wissen sollte und weniger über diejenigen, nach denen er eigentlich fahnden müsste, als er wissen könnte. Das ist kein Datenschutzproblem, sondern ein bewusst gesteuertes Problem politischer Prioritäten!














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