Das Bundesland Hessen wirbt mit einem Gutachten für eine harte Bestrafung von Aussagen, welche das Existenzrecht Israels in Frage stellen. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren soll demnach bestraft werden, wer „öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft„. Die Bundesregierung und der Bundestag müssen bald über den Gesetzesvorschlag aus Hessen befinden, ob sie die Initiative aufgreifen und den Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch entsprechend erweitern wollen. Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) stellte bei einer Pressekonferenz in Berlin die Gesetzesinitiative des Landes Hessen vor und untermauert den Vorstoß mit dem Gutachten des Verfassungsrechtlers Steffen Augsberg, der darin zum Ergebnis kommt, dass sich der hessische Vorschlag „spannungsfrei in das gegebene Regelungskonzept einfügt und dieses systematisch sinnvoll ergänzt„. Augsberg bezieht sich in seinem Gutachten auf die sogenannte Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Verbot von den Nationalsozialismus verherrlichender Werbung zulässig ist. Schließlich gehe es bei Israel ja nicht „um irgendein Land„, sagte Augsberg.
Dabei ist Kritik doch sicher auch bei Israel angebracht. Russland wird (zu recht) kritisiert, wenn es zivile Ziele angreift, aber Israel traut man sich nicht einmal zu kritisieren, selbst wenn es ein Krankenhaus oder eine Schule bombardiert. Jegliche Kritik an dem Staate Israel wird schlichtweg als „Antisemitismus“ abgetan.
Betroffen von den harten Strafen wären im übrigen sogar Juden selbst, nämlich die Ultraorthodoxen, die den Staat Israel ebenfalls ablehnen. Am meisten dürfte es jedoch Muslime treffen, die am häufigsten durch judenfeindliche Aussagen auffallen. Ob diese dann konsequent eingesperrt oder besser noch abgeschoben werden? Man darf zweifeln.
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