Population, Abstammung und Entwicklung
Als wissenschaftliche Bezugspunkte dienen uns unter anderem die Arbeiten des Populationsgenetikers Luigi Luca Cavalli-Sforza. Cavalli-Sforza untersuchte genetische Merkmale verschiedener Bevölkerungsgruppen und verglich deren Entwicklung unter anderem mit der Entstehung und Ausbreitung von Sprachfamilien. Dabei zeigten sich Zusammenhänge zwischen geographischer Trennung, genetischer Differenzierung und sprachlicher Entwicklung.
Werden Populationen über lange Zeit durch geographische, ökologische oder gesellschaftliche Barrieren voneinander getrennt, nimmt der Austausch zwischen ihnen ab. Über Generationen können sich dadurch sowohl genetische, als auch sprachliche Unterschiede entwickeln und verstärken.
Für unsere nationalrevolutionäre Weltanschauung folgt daraus, dass menschliche Populationen nicht ausschließlich kulturelle Konstruktionen darstellen, sondern zugleich eine biologische Entwicklungsgeschichte besitzen. Die verschiedentlich vertretene Auffassung, ein Volk sei ausschließlich ein intellektuelles beziehungsweise soziales Konstrukt und entbehre jeder biologischen Grundlage, greift zu kurz.
Zitat 1:
„Für jemanden, der auch nur ein bisschen in der Welt herumgekommen ist, besteht kein Zweifel an der Existenz von Unterschieden zwischen den Völkern und Nationen.“
Zitat 2:
„Wie gesagt, bestehen aber Unterschiede zwischen den menschlichen Populationen, die zweifelsfrei genetisch, also biologisch ererbt sind.“
Auch die Erkenntnisse des Humanethologen Irenäus Eibl-Eibesfeldt können in diesem Zusammenhang herangezogen werden. Er verwies darauf, dass menschliche Gemeinschaften ursprünglich häufig aus verwandtschaftlich verbundenen Familien- und Sippenverbänden entstanden. Gruppenzugehörigkeit wird durch Geburt erworben.
Familie und Verwandtschaft bildeten über lange Zeiträume zentrale Kristallisationspunkte größerer Gemeinschaften. Aus kleineren Lokalgruppen konnten sich Stämme und schließlich größere ethnische und nationale Gemeinschaften entwickeln.
Solche Gruppen grenzten sich gegenüber anderen Gemeinschaften ab, besaßen eigene Territorien, entwickelten gemeinsame Identitäten und ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl. Wanderungsbewegungen, Aufnahme Fremder und Abgrenzung nach außen wurden in traditionellen Gesellschaften häufig so geregelt, dass die bestehende Gruppenidentität erhalten blieb, Überfremdung vermieden wurde.
Unsere Definition des Volkes
Aus diesen Überlegungen ergibt sich unser Volksbegriff: Ein Volk ist für uns eine historisch und organisch gewachsene Gemeinschaft von Menschen, die durch Abstammung, Geschichte, Sprache, Kultur und gemeinsames Schicksal miteinander verbunden sind. Familie, Sippe und Stamm bilden dabei die kleineren Einheiten, aus denen sich im Verlauf der Geschichte größere Volksgemeinschaften entwickelt haben.
Das Volk ist deshalb nicht lediglich eine juristische Kategorie und ebenso wenig eine beliebig zusammengesetzte Bevölkerung. Es besitzt in unserem Verständnis eine reale geschichtliche und biologische Grundlage. Es ist eine Schicksalsgemeinschaft.
Auch das deutsche Volk ist das Ergebnis einer langen gemeinsamen Entwicklung. Über Jahrhunderte bestanden regional häufig verhältnismäßig enge Heiratskreise. Dadurch entstanden zahlreiche genealogische Überschneidungen und gemeinsame Abstammungslinien. In der genealogischen Forschung wird dieses Phänomen unter anderem als Ahnenverlust bezeichnet: Je weiter man einen Stammbaum zurückverfolgt, desto häufiger erscheinen dieselben Personen mehrfach in verschiedenen Ahnenlinien. Die theoretische Zahl unterschiedlicher Vorfahren wird dadurch erheblich unterschritten. Das Volk ist daher nicht als Ansammlung vollständig voneinander unabhängiger Menschen zu verstehen, sondern als vielfach verwandtschaftlich miteinander verflochtene Gemeinschaft.
Darin liegt zugleich eine wesentliche Grundlage historisch gewachsener Solidarität, die sich besonders in Not- und Kriegszeiten manifestiert.
Das Volk als Ganzheit
Politik, die das Volk in den Mittelpunkt stellt, darf deshalb nicht ausschließlich Einzelinteressen betrachten. Das Volk muss als System, als Ganzheit begriffen werden.
Auch hier lässt sich erneut das Bild des Körpers verwenden. Leidet ein Mensch beispielsweise an einer Lähmung, wäre es unzureichend, ausschließlich das unmittelbar betroffene Körperglied zu betrachten. Die Ursache kann an einer anderen Stelle des Organismus liegen, etwa im Nervensystem. Übertragen auf eine Gesellschaft bedeutet dies: Politische, soziale und wirtschaftliche Probleme müssen innerhalb des Gesamtzusammenhangs betrachtet werden.
Das Volk ist nach unserem Verständnis mehr als die bloße Addition seiner einzelnen Mitglieder. Der Mensch selbst ist ein Gemeinschaftswesen. Seine Identität entsteht nicht allein aus individueller Selbstdefinition, sondern ebenso aus seinen Beziehungen zu Familie, Gemeinschaft, Sprache, Herkunft und Geschichte.
Bereits kleinere menschliche Gruppen entwickeln Zusammengehörigkeitsgefühle und grenzen sich gegenüber anderen Gruppen ab. Im Verlauf der Geschichte verbanden sich solche Gemeinschaften durch Sprache, Brauchtum, Abstammung und gemeinsamen Lebensraum zu größeren Stammes- und Volksverbänden.
Ein Volk bildet in dieser Sichtweise die größte natürlich entstandene Gemeinschaft, innerhalb derer ein dauerhaftes Gefühl gegenseitiger Verbundenheit entstehen kann. Je größer die Übereinstimmung innerhalb einer solchen Gemeinschaft ist, desto leichter können gemeinsame Vorstellungen über gesellschaftliche Ziele entstehen. Eine stark fragmentierte Bevölkerung besitzt dagegen keinen vergleichbar ausgeprägten gemeinsamen Orientierungspunkt.
Gemeinsame Bedeutungsräume
Menschen, die über lange Zeiträume eine gemeinsame biologische und kulturelle Entwicklung durchlaufen haben, teilen in unserem Verständnis bestimmte historische Erfahrungsräume. Aus gemeinsamer Abstammung, Sprache, Geschichte und Kultur entsteht ein Bereich gemeinsamer Vorstellungen, Werte und gesellschaftlicher Erwartungen. Diesen Bereich kann man als gemeinsamen Bedeutungsraum bezeichnen. Dazu gehören Vorstellungen über Sitte und Moral ebenso wie gesellschaftliche Traditionen, Rechtsauffassungen, wirtschaftliche Ordnung oder Staatsverständnis.
Je größer die Gemeinsamkeiten innerhalb einer Bevölkerung sind, desto größer ist auch die Schnittmenge ihrer gesellschaftlichen Vorstellungen. Dadurch kann ein grundlegender gesellschaftlicher Konsens entstehen. Eine Gemeinschaft kann dann politische und soziale Institutionen entwickeln, die ihrem eigenen geschichtlich entstandenen Wesen entsprechen.
Natürlich bedeutet dies nicht, dass sämtliche Angehörige eines Volkes identisch denken. Innerhalb jeder Population entstehen durch individuelle Entwicklung, Mutation, Rekombination und unterschiedliche Lebensbedingungen Abweichungen. Entscheidend ist nicht vollständige Gleichförmigkeit, sondern das Vorhandensein eines ausreichend großen gemeinsamen kulturellen und sozialen Bezugsrahmens.
Die multiethnische Gesellschaft
Völlig anders stellt sich die Situation in einer stark multiethnisch zusammengesetzten Gesellschaft dar. Treffen Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichen geschichtlichen Erfahrungen, Traditionen, Mentalitäten und gesellschaftlichen Vorstellungen dauerhaft aufeinander, verringert sich der gemeinsame Bedeutungsraum.
Der gemeinsame Nenner beschränkt sich dann zunehmend auf elementare Alltagsbereiche. Menschen tragen ähnliche Kleidung, konsumieren dieselben Produkte, besuchen dieselben Geschäfte, hören dieselbe Musik oder sehen dieselben Filme und Serien. Diese Gemeinsamkeiten beruhen jedoch überwiegend auf Konsum und moderner Massenkultur. Ein gemeinsames historisches oder ethnisch-kulturelles Fundament entsteht daraus nicht.
Eine solche multiethnische Gesellschaft wird deshalb Schwierigkeiten haben, einen einheitlichen gesellschaftlichen Willen oder langfristig verbindende Ziele hervorzubringen. Gerade daraus leitet sich für uns die Ablehnung der Vorstellung ab, für alle Völker könne unabhängig von ihrer Geschichte, Herkunft und Entwicklung dieselbe politische und gesellschaftliche Ordnung entworfen werden. Verschiedene Völker besitzen unterschiedliche historische Voraussetzungen und müssen deshalb Ordnungen entwickeln können, die ihren eigenen Bedingungen entsprechen.
Der dritte und letzte Teil folgt am Freitag, 06.11.2026.





















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