
Die Staatsanwaltschaft forderte sogar unverschämte 10.000 Euro Geldbuße für den fraktionslosen EU-Parlamentarier und zusätzlich noch eine zweimonatige Haftstrafe auf Bewährung. Der 85jährige stand auch schon für seine Ansicht, die Gaskammern des Zweiten Weltkriegs seien ein "Detail der Geschichte", schon 1998 vor einem Tribunal und erhielt auch dort eine Strafzahlung wegen der Äußerung politisch unkorrekter Auffassungen aufgebrummt. Dem Rechtsanwalt des verurteilten Nationalisten fehlt hingegen jegliches Verständnis für die jüngste Verurteilung seines Mandanten. Die Aussage fiel in einem lockeren Parteirahmen und zeuge von "Humor" und sei demnach nicht ernst zu nehmen gewesen, sagte Le Pens Verteidiger den Medien. Französische Anti-Rassismus-Orga¬nisationen jubelten hingegen nach dem Richterspruch und zeigten sich angesichts des Gesinnungsurteils hoch erfreut.













