
Die Behörden verweigerten die Korrektur im Ausweis und erklärten vielmehr die komplette Einbürgerung als vollkommen nichtig, da sie eben mit bewußt falschen Personal- und Identitätsangaben dreist erschlichen wurde. Der afghanische Pakistani klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgerichtshof und erhielt jetzt Recht. Die Einbürgerung sei nicht wegen eines besonders schwerwiegenden und offensichtlichen Fehlers im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes von vornherein nichtig, so die inländerfeindliche Urteilsbegründung der Richter. Vielmehr werde aber der der ausländische Lügner aus Pakistan durch eine gesetzliche Fünf-Jahres-Frist zur Rücknahme der Einbürgerung hier in der BRD geschützt.
Die Kosten des volksfeindlichen Verfahrens trägt selbstverständlich wieder einmal die Staatskasse und damit der dumme deutsche Steuerzahler. Solche Urteile und die inkonsequente Handhabung der Bundesregierung in Sachen Asyl und Abschiebung sind es, die erst die großen Anreize für ausländische Scheinasylanten schaffen, sich in Deutschland festzusetzen und hier die Sozialkassen zu plündern. Angesichts immer mehr gutmenschlicher und zuwanderungsfreudiger Politiker und zunehmend durchgeknallter Verausländerungsurteile muß man leider feststellen: Deutschland schafft sich weiter ab!













