
Wird das Urteil zur signifikanten Änderung der gegenwärtigen Situation beitragen? Nein! Einer der Gründe findet sich im Richterspruch. Hiernach hätte eine geeignete und richtungsweisende Formulierung zum Umgang mit der Vergabe besagter Visa, wollte man den Schutz der Nationalstaaten und deren Bevölkerung in Europa vorantreiben, mehr geholfen. So aber sind die Regierungen und deren nationale Rechtsmittel gefragt, was besonders für Staaten wie Deutschland, Österreich usw. mit ihrer politischen Doktrin der offenen Grenzen zur inneren Zerreißprobe wird. Andererseits scheinen die Vertreter der europäischen Nationalstaaten ohnehin keine Verfechter homogener und indigener Völker zu sein. Weiterhin bleiben dem Missbrauch, auch vor dem Hintergrund fragwürdiger Anreize, die Tür und das Tor geöffnet. Stünde der per Eid auf das Grundgesetz geschworene Schutz des deutschen Volkes im Mittelpunkt des Handelns, die Lage in Deutschland und Europa wäre eine andere. Allein die konsequente Anwendung der gegebenen nationalen Gesetze in Verbindung mit dem Dublinverfahren würde für eine deutlich positive Entwicklung in der Frage Massenmigration und Asylmissbrauch sorgen. Der Schrei nach Verschärfung der Rechtssätze in Deutschland ist vorerst nicht notwendig, denn wie zuvor beschrieben muss gewährleistet sein, dass alle Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr erschöpft sind und erst dann ist die Nachbesserung erforderlich. Kanzler, Bundespräsident und Ministerpräsidenten haben per Eid geschworen das deutsche Volk zu Schützen, dessen Nutzen zu mehren und ihre gesamte Kraft zum Wohle dessen einzusetzen. Es ist ihre Pflicht und eine Selbstverständlichkeit!













