Bundesverfassungsgericht will ein drittes Geschlecht im Geburtenregister
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Absurdistan hat mal wieder zugeschlagen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute entschieden, daß Menschen, die laut ihrer eigenen Auffassung weder männlich noch weiblich sind, in Zukunft ermöglicht werden muss, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ im Geburtenregister eintragen zu lassen. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht. (Az. 1 BvR 2019/16)
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